Drucksache 18 / 15 902 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ronald Gläser (AfD) vom 06. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. August 2018) zum Thema: Bürgerrechte und Meinungsfreiheit schützen und Antwort vom 20. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Der Regierende Bürgermeister von Berlin – Senatskanzlei – Herrn Abgeordneten Ronald Gläser (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15 902 vom 06. August 2018 über Bürgerrechte und Meinungsfreiheit schützen ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1.1 Über wie viele Konten in den sozialen Netzwerken Facebook und Twitter verfügt Berlin? 1.2 Wie viele Social-Media-Accounts Dritter werden durch jene Auftritte von Berliner Institutionen geblockt? Bitte um tabellarische Darstellung aufgeschlüsselt nach den entsprechenden Ebenen (Senat, Bezirke, landeseigene Betriebe). Zu 1.1 und 1.2: Das Land Berlin (Senat, Bezirke, landeseigene Betriebe) nutzt derzeit insgesamt 90 Twitter- und 123 Facebook-Konten (Stand 17.08.2018). Auf diesen Konten wurden auf Twitter insgesamt 118 und auf Facebook insgesamt 309 Accounts Dritter geblockt. Aufgeschlüsselt nach Senat, Bezirken und landeseigenen Betrieben stellen sich die Zahlen wie folgt dar: Konten Twitter auf diesen Konten geblockte Accounts Dritter Konten Facebook auf diesen Konten geblockte Accounts Dritter Senat 29 84 33 16 Bezirke 14 2 18 2 Landeseigene Betriebe 47 32 72 291 2 2. Werden die geblockten Personen über das Vorgehen informiert? Falls nicht, warum nicht? Zu 2.: In der Regel werden die geblockten Personen nicht über das Vorgehen informiert, da Accounts auf der Grundlage von Netiquetten, die über die jeweiligen Konten verlinkt sind, blockiert werden. 3. Welche Beschwerdemöglichkeit eröffnen der Senat und die anderen Institutionen, geblockten Account-Inhabern gegen die getroffenen Maßnahmen? Zu 3.: Beschwerden können immer über die öffentlich einsehbaren schriftlichen und telefonischen Kontaktwege an die jeweiligen Verwaltungen und Betriebe herangetragen werden. Berlin, den 20. August 2018 Der Regierende Bürgermeister In Vertretung Steffen Krach Staatssekretär für den Chef der Senatskanzlei