Drucksache 18 / 15 905 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto (GRÜNE) vom 06. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. August 2018) zum Thema: Wann wird eine Zertifizierung von Bauvorhaben nach BNB in Berlin zum Standard? und Antwort vom 24. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Andreas Otto (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15905 vom 06. August 2018 über Wann wird eine Zertifizierung von Bauvorhaben nach BNB in Berlin zum Standard? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie ist der Zeitplan des Senates zur Umsetzung einer flächendeckenden Zertifizierung seiner Bauprojekte nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)? Ab wann sollen alle Gebäude entsprechend zertifiziert werden? Antwort zu 1: Der Senat beabsichtigt, in diesem Jahr die Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt -VwVBU- fortzuschreiben. In dieser Verwaltungsvorschrift werden einheitliche Standards für die Errichtung von neuen öffenlichen größeren Gebäuden (hier: Büro und Verwaltungsgebäude, Unterrichtsgebäude und Laborgebäude) nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) geregelt. In diesem Zusammenhang wird der Senat über die Einführung des BNB entscheiden. Frage 2: Trifft es zu, dass einzelne existierende Vorhaben der Zertifizierung bisher wesentlich durch das besondere Engagement einzelner Mitarbeiter von Baudienststellen angeschoben wurden? Antwort zu 2: Durch die zuständigen Stellen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBildJugFam), Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (SenStadtWohn) sowie der Bezirke Neukölln und Tempelhof-Schöneberg sind in 2012 gemeinsam die 2 ersten Vorhaben - in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Finanzen - angeschoben worden. Die für Nachhaltiges Bauen zuständige Stelle der SenStadtWohn hat Baudienststellen des Landes und der Hochschulen über das Nachhaltige Bauen und das BNB-System informiert. Im Nachgang setzen sich die Hochschulen sowie die Freie Universität (FU) Berlin seit 2017 in der Regel zum Ziel, ihre Gebäude in Anwendung des BNB zertifizieren zu lassen und werden von den Baudienststellen dabei unterstützt. Frage 3: Wie will der Senat eine einheitliche Praxis im Land Berlin und insbesondere in den Bezirken erreichen? Antwort zu 3: Durch die VwVBU sind die bauenden Ämter der Senatsverwaltungen und der Bezirkverwaltungen verpflichtet, die in diesem Regelwerk enthaltenen Umweltschutzanforderungen für die Errichtung von öffentlichen Gebäuden einzuhalten. Frage 4: In welcher Struktur (zentral, dezentral, externe Vergabe etc.) soll die Zertifizierung nach BNB vorgenommen werden? Antwort zu 4: Nach den Vorgaben des BNB erfolgt eine Bewertung in zwei Stufen. Zum einen projektbegleitend am Einzelprojekt und zum anderen abschließend durch eine vom Systemträger des BNB anerkannten Konformitätsprüfungsstelle (KPSt). Die projektbegleitende Bewertung erbringen entsprechend geschulte – externe oder interne - Fachkräfte (BNB-Koordinatorinnen/BNB-Koordinatoren oder gleichwertige Fachkräfte). Die personellen und fachlichen Grundlagen für die Einrichtung der KPSt sind gelegt. Es bedarf noch der Zulassung durch den Systemträger Bund. Eine abschließende Bewertung/Zertifizierung kann durch die bei der SenStadtWohn einzurichtenden Konformitätsprüfungsstelle zentral vorgenommen werden. Hier wird das erreichte Qualitätsniveau (Bronze, Silber, Gold) festgestellt. Frage 5: Welche Gebäude wurden im Jahr 2017, welche sollen in den Jahr 2018/19/20/21 nach BNB zertifiziert werden? (Bitte für die Jahre jeweils die einzelnen Projekte und die erreichte/angestrebte Stufe angeben.) Antwort zu 5: Nach derzeitigem Stand wird das BNB bei drei bezirklichen Schulen und zehn Baumaßnahmen von Hochschulen/Universitäten bereits im Rahmen der Planung angewendet. Bei einer Maßnahme fand der Baubeginn vor wenigen Wochen statt. 3 Die abschließende Bewertung/Zertifizierung erfolgt nach Fertigstellung/Inbetriebnahme der Gebäude. Die Termine für die Inbetriebnahme können jedoch aktuell nicht vorausgesagt werden. Die jeweiligen Maßnahmeträger haben sich bei einem Hochschulbauvorhaben das Ziel „BNB-Gold“ und bei den anderen Maßnahmen das Ziel „BNB-Silber“ gesetzt. Im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive werden gegenwärtig Wettbewerbe für 11 dreibzw . vierzügige Grundschulen durch die SenBildJugFam und die SenStadtWohn vorbereitet und werden mit dem Qualitätsziel „Silber“ nach BNB entwickelt. Frage 6: Mit welchen Bundesbehörden arbeitet der Senat zusammen, um eine geordnete Einführung des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) zu organisieren? Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit? Antwort zu 6: Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sowie die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen arbeiten mit dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat zusammen. Auch gibt es eine gute Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie mit dem Umweltbundesamt. Berlin, den 24.08.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz