Drucksache 18 / 15 907 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christian Gräff (CDU) vom 07. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. August 2018) zum Thema: Sozialwohnungen/ Wohnungen mit WBS-Erfordernis der Gewobag und Antwort vom 20. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Christian Gräff (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/ 15907 vom 7. August 2018 über Sozialwohnungen/ Wohnungen mit WBS-Erfordernis der Gewobag Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft zu den Fragen 1 und 3 Sachverhalte, die der Senat nicht in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine vollständige Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das landeseigene Wohnungsunternehmen Gewobag AG um Stellungnahme gebeten zu den Aspekten, die diese betreffen. Die Stellungnahme wurde von der Gewobag AG in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt. Sie wird nachfolgend in den Antworten zu den Fragen 1 und 3 wiedergegeben. Frage 1: Wie viele Sozialwohnungen bzw. Wohnungen, zu deren Bezug ein Wohnberechtigungsschein erforderlich ist, unterhält die Gewobag? Bitte nach Bezirken aufschlüsseln und Anzahl der Räume aufschlüsseln. Frage 3: Wie hoch ist der Anteil an Sozialwohnungen/ Wohnungen mit WBS-Erfordernis in den Gebäuden der Gewobag? Bitte nach Bezirken aufschlüsseln. 2 Antwort zu 1. und 3.: Anzahl Wohnungen 1. Förderweg 1 - 2 Zimmer 3 Zimmer >=4 Zimmer Gesamtergebnis Sozialwohnungen Gesamtbestand alle Wohnungen prozentualer Anteil Sozialwohnungen am Gesamtbestand Charlottenburg- Wilmersdorf 1.653 782 210 2.645 8.461 31,26% Friedrichshain- Kreuzberg 1.202 855 380 2.437 5.397 45,15% Lichtenberg 0 0 0 0 1.645 0,00% Marzahn- Hellersdorf 0 0 0 0 226 0,00% Mitte 82 51 27 160 1.886 8,48% Neukölln 814 489 243 1.546 3.701 41,77% Pankow 109 125 68 302 13.091 2,31% Reinickendorf 756 417 70 1.243 5.613 22,15% Spandau 1.595 1.315 415 3.325 13.232 25,13% Steglitz-Zehlendorf 225 39 27 291 871 33,41% Tempelhof- Schöneberg 1.418 827 225 2.470 6.054 40,80% Treptow-Köpenick 0 0 0 0 411 0,00% außerhalb Berlin 0 0 0 0 4 0,00% Gesamtergebnis 7.854 4.900 1.665 14.419 60.592 23,80% Frage 2: Wie hat sich die Anzahl der Sozialwohnungen/ Wohnungen mit WBS-Erfordernis seit 2015 entwickelt? Bitte nach Bezirken aufschlüsseln. Antwort zu 2: Die Anzahl der Sozialmietwohnungen für den Zeitraum 2015 bis 31.07.2018 ist in der folgenden Tabelle abgebildet. 3 Anzahl Sozialmietwohnungen Bezirk 2015 2016 2017 per 31.07.2018 Mitte 18.256 16.967 16.538 16.106 Friedrichshain-Kreuzberg 12.621 11.884 11.337 10.592 Pankow 6.595 6.379 4.719 4.344 Charlottenburg- Wilmersdorf 10.314 10.214 9.824 9.383 Spandau 14.861 14.220 10.970 10.527 Steglitz-Zehlendorf 7.796 7.068 6.266 5.984 Tempelhof-Schöneberg 15.688 14.647 13.803 13.074 Neukölln 22.147 20.213 17.090 16.482 Treptow-Köpenick 3.685 3.784 3.769 3.717 Marzahn-Hellersdorf 1.409 1.406 1.341 1.224 Lichtenberg 2.042 2.010 1.934 1.243 Reinickendorf 6.588 6.123 5.850 5.018 gesamt 122.002 114.915 103.441 97.694 Quelle: Kataster der bezirklichen Wohnungsämter Frage 4: Wie viele Sozialwohnungen/ Wohnungen mit WBS-Erfordernis wurden seit 2015 frei bzw. durch neue Mieter belegt? Bitte nach Bezirken aufschlüsseln. Frage 5: Wie entwickelte sich die Leerstandsquote an Sozialwohnungen/ Wohnungen mit WBS-Erfordernis seit 2015? Frage 6: Wie lange ist die durchschnittliche Dauer des Leerstands von Sozialwohnungen/ Wohnungen mit WBS- Erfordernis nach dem Auszug der Mieter? Frage 7: Wie hoch ist die durchschnittliche Mietdauer der Mieter in den Sozialwohnungen/ Wohnungen mit WBS- Erfordernis? Bitte nach Bezirken aufschlüsseln. Antwort zu 4. bis 7.: Aufgrund der dem Senat zur Verfügung stehenden Statistiken, deren Grundlage Bezirksdatenbanken bilden, lassen sich die Fragen 4 bis 7 nicht eindeutig beantworten. Das Führen der IT-Fachverfahren obliegt den bezirklichen Wohnungsämtern. Aktualität und Vollständigkeit dieser Daten können vom Senat nicht geprüft werden. Mit Hilfe des in den Bezirken erfassten Datenbestandes, kann aber eine ungefähre Auskunft zur Anzahl der Überlassungen (Wieder- und Neuvermietungen) von Sozialmietwohnungen gegen Vorlage eines Wohnberechtigungsscheines (WBS) an wohnberechtigte Haushalte gegeben werden. 4 Anzahl Wohnungsüberlassungen Bezirk 2015 FQ* in % 2016 FQ* in % 2017 FQ* in % Mitte 389 2,13 486 2,86 629 3,80 Friedrichshain- Kreuzberg 197 1,56 293 2,47 335 2,95 Pankow 133 2,02 179 2,81 198 4,20 Charlottenburg- Wilmersdorf 211 2,05 277 2,71 282 2,87 Spandau 128 0,86 124 0,87 284 2,59 Steglitz-Zehlendorf 106 1,36 224 3,17 171 2,73 Tempelhof-Schöneberg 277 1,77 395 2,70 423 3,06 Neukölln 187 0,84 214 1,06 379 2,22 Treptow-Köpenick 42 1,14 44 1,16 117 3,10 Marzahn-Hellersdorf 29 2,06 52 3,70 94 7,01 Lichtenberg 41 2,01 47 2,34 55 2,84 Reinickendorf 129 1,96 209 3,41 236 4,03 gesamt 1.869 1,53 2.544 2,21 3.203 3,10 Quelle: Kataster der bezirklichen Wohnungsämter * Fluktuationsquote Aus der Zahl der Vermietungen lässt sich zwar nahezu die Fluktuationsquote, nicht aber der Leerstand der Sozialwohnungen ableiten. Diese betrug für Gesamtberlin in den Jahren 2015 ca. = 1,5 Prozent, 2016 ca. = 2,2 Prozent und 2017 ca. = 3,1 Prozent. Verlässliche Leerstandsquoten zum Sozialwohnungsbestand sind demnach nicht verfügbar. Allerdings kann aufgrund des bekannten Leerstandsniveaus der Mitgliedsunternehmen des Verbandes Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e. V. – BBU, die mit rund 660.000 Wohnungen (städtische Gesellschaften: 295.000 Wohnungen; Genossenschaften: 180.500 Wohnungen; sonstige private Gesellschaften: 184.500 Wohnungen) etwa 41 % des gesamten Berliner Mietwohnungsbestandes verwalten, angenommen werden, dass der gebundene Wohnungsbestand für das Jahr 2016 eine geringere Leerstandsquote als die des freien Wohnungsmarktes in Höhe von 1,6 Prozent ausweist. Die Leerstandsquote ist seit 2011 rückläufig und wird für den Sozialwohnungsbestand auf unter einen Prozent für das Jahr 2017 geschätzt. Auch die Zeit des Leerstandes einer gebundenen Wohnung und die Mietdauer eines bei Bezug wohnberechtigten Haushaltes sind mittels der den Bezirken zur Verfügung stehenden Software nicht abrufbar. Die bezirklichen Wohnungsämter sind jedoch nach den Vorschriften des Wohnungsbindungsgesetzes (WoBindG) in Verbindung mit dem Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) verpflichtet, sicher zu stellen, dass die Belegungsbindungen eingehalten werden. Dazu gehört unter anderem die Überwachung des Leerstandes, der bei einer Dauer von mehr als drei Monaten genehmigungspflichtig ist. Stehen Sozialwohnungen ohne behördliche Genehmigung länger als drei Monate leer, liegt ein Gesetzesverstoß vor, der geahndet werden kann. Aufgrund der hohen Nachfrage nach Sozialmietwohnungen, die aktuell durch das Angebot nicht gedeckt wird, und dem (finanziellen) Interesse des Eigentümers einer Sozialwohnung, seine Wohnung schnellst möglich (wieder) zu vermieten, um Mieteinnahmen zu erzielen, liegt die Leerstandsquote unterhalb der Mindestfluktuationsreserve von 3 Prozent, die für ausgeglichene Wohnungsmärkte 5 erforderlich wäre. Berlin, den 20.08.18 In Vertretung Sebastian Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen