Drucksache 18 / 15 908 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marc Urbatsch (GRÜNE) vom 01. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. August 2018) zum Thema: Wann kommt das Außenschwimmbecken im Stadtbad Tiergarten? und Antwort vom 16. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Marc Urbatsch (GRÜNE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15908 vom 01. August 2018 über Wann kommt das Außenschwimmbecken im Stadtbad Tiergarten? ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche konkreten Sanierungs- und Umbaumaßnahmen sind ab diesem Herbst im Stadtbad Tiergarten geplant? Zu 1.: Im Herbst 2018 finden noch keine Sanierungsmaßnahmen im Stadtbad (StB) Tiergarten statt. Die Sanierungs- und Umbaumaßnahmen werden voraussichtlich im Juni 2019 starten. Der Planungsprozess ist noch nicht geschlossen. 2. Welche Überlegungen gibt es hierbei, auch wieder ein Außenschwimmbecken zu errichten, das seit Jahren von der Moabiter Bevölkerung gewünscht wird? 3. Wie ist der aktuelle Planungsstand für das neue Außenschwimmbecken und welche Stellen sind hierbei bei der Planung involviert? a) Welche Gespräche gab es hierzu wann mit welchem Inhalt mit dem Bezirksamt Mitte? Zu 2. und 3.: Es fand im Januar 2018 ein Gespräch zwischen dem Bezirksamt Mitte, den Berliner Bäder-Betrieben (BBB) und der Senatsverwaltung für Inneres und Sport statt. Im weiteren Verlauf gab es einen fortbestehenden Kontakt zwischen dem Bezirksamt Mitte und den BBB auf Arbeitsebene. Ziel der Gespräche war und ist es, die Voraussetzungen für die Realisierung eines Außenbeckens (insbesondere der Finanzierung) zu prüfen und die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen. Aufgrund der offenen Finanzierungsfrage wurde mit einer konkreten Planung eines Außenbeckens allerdings noch nicht begonnen. Seite 2 von 3 4. Wer entscheidet wann über den Bau des neuen Außenschwimmbeckens? Zu 4.: Die BBB als Betreiberin des StB Tiergarten und die BBB Infrastruktur GmbH & Co. KG als Grundstückseigentümerin werden voraussichtlich im Oktober 2018 die Vorstellungen zur Errichtung und den künftigen Betrieb eines Außenbeckens den jeweiligen Aufsichtsräten zur Entscheidung vorlegen. Der Bezirk Mitte bemüht sich um die Bereitstellung von Mitteln für den Bau des Außenbeckens aus Mitteln des Förderprogramms Stadtumbau West. Die Finanzierung durch Drittmittel ist Voraussetzung für die Errichtung eines Außenbeckens durch die BBB, da eigene Investitionsmittel hierfür nicht zur Verfügung stehen. 5. Bisher hielt der Senat an der Position fest, dass ein neues Außenschwimmbecken wirtschaftlich nicht tragfähig sei. Hierzu frage ich: a) Auf welchen Berechnungen und Annahmen erfolgte diese Position? b) Inwiefern sind die bisherigen Annahmen über das zusätzliche Kundenpotenzial durch das Außenschwimmbecken überholt durch den starken Zuzug nach Moabit, die Errichtung der Europacity und die Errichtung von mehreren hundert Wohnungen in der Lehrter Straße und wie ändert sich hierdurch das von den Bäderbetrieben angenommene zusätzliche Kundenpotenzial? Zu 5.: Grundsätzlich ist festzuhalten, dass kein öffentliches Schwimmbad – wenn die Eintrittspreise sozialverträglich bleiben sollen – kostendeckend betrieben werden kann. Die Kosten des Betriebes, bei denen unter anderem die Höhe der Personalkosten eine entscheidende Rolle spielen, übersteigen auch bei steigenden Besucherzahlen die Einnahmen. Nicht zuletzt deshalb erhalten die BBB einen jährlichen Zuschuss des Landes Berlin für den Betrieb der Schwimmbäder. Zum damaligen Zeitpunkt hätten jegliche Erweiterungen der Bäderlandschaft mit einem damaligen Zuschuss von 45 Mio. € je Haushaltsjahr nur dann befürwortet werden können, wenn hierdurch keine zusätzlichen Belastungen bei den BBB entstanden wären. Eine zusätzliche Belastung mit Blick auf die finanzielle Situation der BBB und des Landes Berlin waren zum damaligen Zeitpunkt nicht vertretbar. Die wachsende Stadt stellt Berlin und die Bezirke infrastrukturell nunmehr vor neue Herausforderungen. Dies betrifft auch die Entwicklung der Bäderinfrastruktur. Aus diesem Grund wird es nun in Zukunft notwendig sein, bei der Sanierung von Schwimmhallen auch die Attraktivität für die Badegäste zu erhöhen. Die BBB untersuchen dabei, ob im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen die baulichen Voraussetzungen bestehen, das Angebot zu ergänzen (z.B. durch ein weiteres Kursbecken, zusätzliche Nichtschwimmerbecken, Außenbecken, Wintergärten etc.). Aufgrund aktueller Analysen der Bevölkerungsentwicklung innerhalb Berlins kristallisiert sich der Bezirk Mitte, neben Pankow, als wachstumsstärkster Bezirk heraus. Das StB Tiergarten liegt in Moabit, dem bevölkerungsreichsten Teil von Tiergarten. Die größte Bevölkerungsgruppe bilden hier die 27- bis 45-jährigen, mithin die typische Elterngeneration. Rund 4.500 Kinder sind unter 6 Jahre alt. Die Errichtung eines Außenbeckens und einer Kinderplansche würde genau diese Zielgruppe ansprechen und das Angebot des StB Tiergarten in den Sommermonaten ergänzen. 6. Der Bezirk Mitte bot vor mehreren Jahren an, finanzielle Verluste des Außenschwimmbeckens in Höhe von bis zu 25.000 Euro zu übernehmen. Hat sich die Höhe dieses finanziellen Risikos vor dem Hintergrund der positiven Bevölkerungsentwicklung verändert? a) Auf welche Höhe beziffern die Bäderbetriebe derzeit das finanzielle Risiko eines neuen Außenschwimmbeckens und welche Möglichkeiten bestehen, hier mit einer Landesbürgschaft auszuhelfen? Seite 3 von 3 Zu 6.: Eine genaue Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wird Gegenstand der Aufsichtsratssitzung(en) im Oktober 2018 sein. Erst im Anschluss wird die Frage einer möglichen Finanzierung zu klären sein. Berlin, den 16. August 2018 In Vertretung Aleksander Dzembritzki Senatsverwaltung für Inneres und Sport