Drucksache 18 / 15 910 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marc Urbatsch (GRÜNE) vom 01. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. August 2018) zum Thema: Unterstützung der Sankt Paulus Schule in Moabit und Antwort vom 16. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Marc Urbatsch (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15910 vom 01. August 2018 über Unterstützung der Sankt Paulus Schule in Moabit ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In welchen Bereichen arbeitet der Senat mit der Sankt Paulus Schule in Moabit zusammen? Zu 1.: Bei der Katholischen Schule Sankt Paulus (Grundschule) - 01P05 handelt es sich um eine staatlich anerkannte Ersatzschule am Standort Waldenserstr. 27 in 10551 Berlin (Mitte). Der Schulträger ist das Erzbistum Berlin. Dieser erhält für den Betrieb der Ersatzschulen einen Zuschuss gemäß § 101 Abs. 2 Schulgesetz für das Land Berlin (SchulG) in Höhe von 93 % der vergleichbaren Personalkosten. Darin enthalten ist ein Zuschuss für Sachkosten und die Kosten, die dem Träger für die Beschaffung und den Betrieb der erforderlichen Schulräume entstehen. 2. Ist dem Senat das Anliegen der Schule bekannt, einen neuen Fahrstuhl zu errichten (siehe: https://www.berliner-woche.de/moabit/c-soziales/schueler-schwitzen-fuer-aufzug-sankt-paulus-grundschuleveranstaltete -spendenlauf_a171458)? Zu 2.: Dem Senat liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. - - 2 3. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, die Sankt Paulus Schule bei der Anschaffung des Fahrstuhls finanziell zu unterstützen? Zu 3.: Die Ersatzschulzuschüsse können auch für Sachkosten und die Kosten, die dem Träger für die Beschaffung und den Betrieb der erforderlichen Schulräume entstehen, verwendet werden. Für eine gesonderte Finanzierung der Anschaffung des Fahrstuhls gibt es seitens der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie darüber hinaus keine Möglichkeit. Im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsprogramms zur Verbesserung der Schulinfrastruktur allgemein- und berufsbildender Schulen unterstützt der Bund die Länder bei der Stärkung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände . Hierzu gewährt er trägerneutral aus dem Sondervermögen „Kommunalinvestitionsförderfonds “ den Ländern Finanzhilfen für Investitionen finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände nach Artikel 104c des Grundgesetzes (GG). Das Land Berlin kann auf der Grundlage des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – KlnvFG) Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen von privaten und auf gemeinnütziger Grundlage arbeitenden Schulträgern, für die unter deren Trägerschaft geführten und nach § 98 Schulgesetz für das Land Berlin (SchulG) genehmigten Ersatzschulen, gewähren. Förderfähig sind auf Antrag Investitionsmaßnahmen für Gebäude bzw. Gebäudeteile und Einrichtungen, die zu einer allgemeinbildenden oder beruflichen Schule eines freien Trägers gehören und die dem Schulbetrieb dienen. Die Vergabe dieser Zuwendungen erfolgt durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Bewilligungsbehörde) als Projektförderung. Die Förderrichtlinien werden derzeit erarbeitet und eine Veröffentlichung im Amtsblatt von Berlin ist vorgesehen . Darüber hinaus gibt es beispielsweise die Möglichkeit bei der Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin (Postfach 150450, 10666 Berlin) einen Antrag auf die Gewährung von Lottomitteln zu stellen oder gegebenenfalls über europäische Förderprogramme eine Finanzierung zu beantragen. Weitere Informationen zur EU-Förderung sind auf den Internetseiten der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Abteilung Wirtschaft, unter folgender Adresse verfügbar: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/gruenden-undfoerdern /europaeische-strukturfonds/esf/informationen-fuer-buergerinnen-undbuerger /artikel.104255.php 3. a) Welche Fördertöpfe stehen diesbezüglich zur Verfügung? Zu 3. a): Siehe Antwort zu 3. - - 3 3. b) Ist der Senat / das bezirkliche Schulamt diesbezüglich schon auf die Sankt Paulus Schule zugegangen und wenn nein, warum nicht? Zu 3. b): Nein. Es ist Aufgabe des freien Trägers, bei Bedarf ggf. auf den Senat oder das bezirkliche Schulamt zuzugehen. Berlin, den 16. August 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie