Drucksache 18 / 15 912 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten June Tomiak (GRÜNE) und Benedikt Lux (GRÜNE) vom 06. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. August 2018) zum Thema: Waffenscheine und Waffenkontrollen in Berlin und Antwort vom 17. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 5 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Frau Abgeordnete June Tomiak (GRÜNE) und Herrn Abgeordneten Benedikt Lux (GRÜNE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15912 vom 06. August 2018 über Waffenscheine und Waffenkontrollen in Berlin ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Inhaber*innen von waffenrechtlichen Besitzerlaubnissen für erlaubnispflichtige Schusswaffen gibt es aktuell in Berlin? Welche Veränderungen ergeben sich im Vergleich zu den Jahren 2016 und 2017? Zu 1.: Im Land Berlin sind mit Stand 10. August 2018 insgesamt 9.996 Personen als Inhaberinnen und Inhaber einer oder mehrerer waffenrechtlicher Erlaubnisse registriert, die zum Besitz erlaubnispflichtiger Schusswaffen berechtigen. In den Jahren 2016 und 2017 hat sich die Zahl der Berechtigten wie folgt entwickelt: Jahr* Zahl der Berechtigten 2016 9.383 2017 9.756 *mit Stand September des jeweiligen Jahres 2. Wie viele neue Anträge auf Waffenbesitzkarten mit je welchem formulierten Bedürfnis (§8 WaffG) wurden im Jahr 2015 gestellt und wie viele davon wurden aus welchen Gründen abgelehnt? Bitte nach Bedürfnis aufschlüsseln. Zu 2.: Erstanträge auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte und Versagungen: Seite 2 von 5 Jahr Erstanträge Versagungen 2015 438 16 Aufgeschlüsselt nach Bedürfnissen ergibt sich für die Zahl der Anträge folgende Aufstellung : Jägerinnen und Jäger Jahr Erstanträge Versagungen Fehlende Zuverlässigkeit* Fehlendes Bedürfnis** 2015 145 0 0 0 *Hiervon Versagung wegen fehlender Zuverlässigkeit **Hiervon Versagung wegen nicht nachgewiesenem Bedürfnis Sportschützinnen und Sportschützen Jahr Erstanträge Versagungen Fehlende Zuverlässigkeit* Fehlendes Bedürfnis** 2015 271 15 8 7 *Hiervon Versagung wegen fehlender Zuverlässigkeit **Hiervon Versagung wegen nicht nachgewiesenem Bedürfnis Erbinnen und Erben Jahr Erstanträge Versagungen Fehlende Zuverlässigkeit* Fehlendes Bedürfnis** 2015 11 0 0 0 *Hiervon Versagung wegen fehlender Zuverlässigkeit **Hiervon Versagung wegen nicht nachgewiesenem Bedürfnis Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Bewachungsunternehmen Jahr Erstanträge Versagungen Fehlende Zuverlässigkeit * Fehlendes Bedürfnis** 2015 2 0 0 0 * Hiervon Versagung wegen fehlender Zuverlässigkeit ** Hiervon Versagung wegen nicht nachgewiesenem Bedürfnis Sammlerinnen und Sammler Jahr Erstanträge Versagungen Fehlende Zuverlässigkeit * Fehlendes Bedürfnis** 2015 0 0 0 0 *Hiervon Versagung wegen fehlender Zuverlässigkeit **Hiervon Versagung wegen nicht nachgewiesenem Bedürfnis Sonstige Jahr Erstanträge Versagungen Fehlende Zuverlässigkeit * Fehlendes Bedürfnis** 2015 9 1 0 1 *Hiervon Versagung wegen fehlender Zuverlässigkeit **Hiervon Versagung wegen nicht nachgewiesenem Bedürfnis Seite 3 von 5 Alle Anträge, die nicht beschieden wurden (z.B. aufgrund Rücknahme oder Erledigung wegen Nichtzahlung der Antragsgebühren), bleiben unberücksichtigt, da statistisch nicht erfasst. 3. Wie viele und welche Waffen sind aktuell insgesamt in Berlin gemeldet und welche Veränderung ergibt sich im Vergleich zu den Jahren 2016 und 2017? Zu 3.: Mit Stand 10. August 2018 befanden sich 48.768 erlaubnispflichtige Schusswaffen (inklusive Waffenteile) im Besitz von Erlaubnisinhaberinnen und Erlaubnisinhabern. Vergleichszahlen für August/September 2016 und August/September 2017 liegen nicht vor und sind nicht recherchierbar. 4. Bei wie vielen Personen wurden 2015, 2016 und 2017 die obligatorische erneute Prüfung ihrer Zuverlässigkeit und persönliche Eignung (nach § 4 Abs. 3 WaffG) durchgeführt und wie vielen vormaligen Waffeninhabern wurde diese Erlaubnis wegen fehlender Zuverlässigkeit bzw. persönlicher Eignung versagt? Zu 4.: Anzahl der Personen, die von der regelmäßigen Überprüfung der Zuverlässigkeit und Eignung erfasst waren und Anzahl der Personen, denen die waffenrechtlichen Besitzerlaubnisse (Waffenbesitzkarten) wegen fehlender Zuverlässigkeit und/oder persönlicher Eignung widerrufen wurden: Jahr Anzahl geprüfter Personen Anzahl Personen mit Widerruf 2015 7.192 26 2016 5.375 18 2017 5.243 15 5. Wie viele Inhaber*innen eines Waffenscheins wurden länger als 3 Jahre nicht mehr auf ihre Zuverlässigkeit und persönliche Eignung geprüft? Falls Rückstände aufgelaufen sind, wie plant der Senat diese zu beheben? Zu. 5.: Keine. 6. Ist es mit der derzeitigen personellen Ausstattung der Waffenbehörde möglich, die Regelzuverlässigkeit und die waffenrechtlichen Bedürfnisse kontinuierlich und in den gesetzlich vorgeschriebenen Zeiträumen zu überprüfen? Zu 6.: Die seit 2015 gestiegene Zahl waffenrechtlicher Erlaubnisinhaberinnen und Erlaubnisinhaber wirkt sich drei Jahre nach Erteilung auf die Zahl der durchzuführenden Regelüberprüfungen aus. Daher wird es perspektivisch schwieriger, die Auswertungen der Ergebnismitteilungen in zeitlich angemessenem Rahmen zu leisten. 7. Wie viele Waffeninhaber haben der zuständigen Waffenbehörde gem. § 36 Abs. 3 Satz 1 Waffengesetz (WaffG) die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachgewiesen ? Gibt es signifikante Veränderungen in der Anzahl im Vergleich zu den Jahren 2015, 2016 und 2017? Falls ja welche? Seite 4 von 5 Zu 7.: Der Waffenbehörde Berlin liegen derzeit von 95,1% aller Waffenbesitzerinnen und Waffenbesitzer Lagerungsnachweise vor. Signifikante Veränderungen im Vergleich zu den Jahren 2015, 2016 und 2017 haben sich nicht ergeben. 8. Wie viel Prozent der Berliner Waffenbesitzer wurden in den Jahren 2016 und 2017 durch eine Vorort -Kontrolle bez. der sichereren Aufbewahrung ihrer Waffen gem. §36 Abs. 3 WaffG überprüft? Zu 8.: Anteil der Berliner Waffenbesitzerinnen und Waffenbesitzer, die durch eine Vorort- Kontrolle bezüglich der sicheren Aufbewahrung ihrer Waffen gem. § 36 Abs. 3 WaffG überprüft wurden: Jahr Prozent 2016 0,8 2017 3,6 9. In wie vielen Fällen dieser Kontrollen wurden Verstöße festgestellt und/oder sonstige Hinweise erteilt bzw. haben sich Klärungserfordernisse ergeben? Zu 9.: Anzahl der Verstöße gegen waffenrechtliche Vorschriften, die bei diesen Kontrollen festgestellt wurden: Jahr Anzahl 2016 8 2017 29 Die Erteilung „sonstiger Hinweise“ und „Klärungserfordernisse“ werden von der Polizei Berlin statistisch nicht erfasst. 10. Wie viele verdachtsabhängige bzw. anlassbezogene Kontrollen gem. §36 Abs. 3 Satz 3 WaffG hat es in den Jahren 2016 und 2017 gegeben und was waren die jeweiligen Anlässe? Bitte nach Bezirken aufschlüsseln. Zu 10.: Keine. 11.Wie hoch ist der Personalaufwand für den Vollzug des Waffenrechts? Wie viele Personalstellen sind aktuell für die Durchführung von verdachtsunabhängigen Vorort-Kontrollen eingeteilt? Zu 11.: Für den Vollzug des Waffenrechts stehen der Waffenbehörde Berlin 20 Vollzeit- Stellen zur Verfügung, wovon aktuell 15 besetzt sind. Hiervon sind sechs Stellen für die Durchführung der Aufbewahrungskontrollen bestimmt; von denen drei bislang besetzt werden konnten. 12. Erhebt die Berliner Waffenbehörde Gebühren für die verdachtsunabhängigen Vorort-Kontrollen bzw. der Überprüfung der Zuverlässigkeit und der persönlichen Eignung von den jeweiligen Waffenbesitzern ? a) Falls ja, welche Grundlage gibt es für diese Gebührenerhebung? b) Falls ja, hat Berlin durch die Vorort-Kontrollen bzw. die Überprüfung eingenommen? Seite 5 von 5 Zu 12.: Nein. 13. Wie hoch wären die Kosten und wie wäre der Personalaufwand, wenn jeder Waffenbesitzer jährlich einer Vor-Ort Kontrolle bzgl. der sicheren Überprüfung ihrer Waffen gem. §36 Abs. 3 WaffG unterzogen werden würde? Zu 13.: Gemessen an den vorliegenden Erfahrungswerten müssten für ein solches Vorhaben schätzungsweise 132 Kontrollkräfte (66 Teams à 2 Mitarbeitende) eingesetzt werden . Eine belastbare Berechnung aller mit einer personellen Aufstockung neben den Personalkosten einhergehenden Aufwendungen (z.B. für Büroflächen, Arbeitsplatzausstattung , Ausbildungsmaßnahmen) kann nicht vorgenommen werden. Berlin, den 17. August 2018 In Vertretung Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport