Drucksache 18 / 15 917 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Kristian Ronneburg (LINKE) vom 07. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. August 2018) zum Thema: Grundwasserstände in Biesdorf, Kaulsdorf und Mahlsdorf und Antwort vom 17. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Kristian Ronneburg (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15917 vom 07. August 2018 über Grundwasserstände in Biesdorf, Kaulsdorf und Mahlsdorf) Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie haben sich die Grundwasserstände in Biesdorf, Kaulsdorf und Mahlsdorf seit 2013 entwickelt? Welche Höchst- und Niedrigstwerte wurden an den Messstellen in den Jahren gemessen? Antwort zu 1: Die Entwicklung der Grundwasserstände in Biesdorf, Kaulsdorf und Mahlsdorf für die Jahre 2013 bis 2018 ist anhand der Grundwasserstandsganglinien der beispielhaft ausgewählten Grundwassermessstellen 8058 und 8120 für Biesdorf, 5038 und 9647 für Kaulsdorf sowie 8162 und 99721 für Mahlsdorf dokumentiert (Abbildung 1, 2 und 3). Die Lage der Grundwassermessstellen ist auf dem Lageplan (Abbildung 4) verzeichnet. Bis auf die Grundwassermessstelle 8120 liegen alle Grundwassermessstellen im Wasserschutzgebiet des Wasserwerkes Kaulsdorf. Die Messdaten der Grundwassermessstelle 5038 liegen aktuell bis zum 09.08.2018 vor und die der Grundwassermessstellen 8058, 8120, 9647 und 8162 bis zum 09.07.2018. In der Grundwassermessstelle 99721 wird erst seit dem 26.11.2014 der Grundwasserstand gemessen. Hier liegen Messwerte bis zum 06.08.2018 vor. Die Höchst- und Niedrigstwerte an den jeweiligen Messstellen für die Jahre 2013 bis 2018 sind in Tabelle 1 aufgeführt. 2 Abbildung 1: Grundwasserstandsganglinien der Messstellen 8058 und 8120 (Ortsteil Biesdorf) Abbildung 2: Grundwasserstandsganglinien der Messstellen 5038 und 9647 (Ortsteil Kaulsdorf) 3 Abbildung 3: Grundwasserstandsganglinien der Messstellen 8162 und 99721 (Ortsteil Mahlsdorf) Abbildung 4: Lage der Grundwassermessstellen und der Trinkwassserschutzzonen (Grüne Linie: Grenzen der Ortsteile, rote Linie: Trinkwasserschutzzone I, orangefarbene Schraffur: Trinkwasserschutzzone II, hellgrüne Schraffur: Trinkwasserschutzzone IIIa, dunkelgrüne Schraffur: Trinkwasserschutzzone IIIb). 4 Tabelle 1: Höchst- und Niedrigstwerte der Grundwasserstände an den Messstellen (MST) für die Jahre 2013 bis 2018. *Messung ab 26.11.2014 Jahr Grundwasserstände (in m NHN) MST 8058 MST 8120 MST 5038 MST 9647 MST 8162 MST 99721 2013 Max. 34,96 34,19 34,53 35,33 35,22 - Min. 34,75 33,91 33,77 35,10 34,91 - 2014 Max. 34,87 34,17 34,14 35,22 35,07 34,25* Min. 34,58 33,90 33,57 34,87 34,68 34,23* 2015 Max. 34,75 34,18 33,79 35,01 34,81 34,36 Min. 34,43 33,87 33,19 34,63 34,42 33,96 2016 Max. 34,74 34,17 33,80 34,94 34,72 34,28 Min. 34,39 33,85 33,16 34,59 34,35 33,93 2017 Max. 35,09 34,72 33,87 35,26 34,99 34,60 Min. 34,51 33,89 33,14 34,71 34,44 34,00 2018 (bis 09.07.) Max. 35,10 34,47 34,35 35,38 35,16 34,80 Min. 34,71 34,03 32,62 34,99 34,78 34,32 In den Ganglinien fast aller Grundwassermessstellen lassen sich die saisonal bedingten Niederschläge, aber auch die klimatischen Besonderheiten der jeweiligen Jahre ablesen. Nach einem niederschlagsreichen Herbst im Jahr 2013 sinken die Grundwasserstände nach einem eher trockenen Jahr 2014 ab. Auch das erneut eher trockene Jahr 2015 lässt die Grundwasserstände nur kurz ansteigen, gefolgt von einem starken Absinken der Grundwasserstände. Im Jahr 2016 steigen und fallen die Grundwasserstände bis auf kurze Anstiege im Sommer im zu erwartenden Bereich. Im Jahr 2017 ist der Grundwasserstand bedingt durch die Starkniederschläge in den Sommermonaten stark angestiegen. Seit dem Frühjahr 2018 sinken die Grundwasserstände durch die geringe Anzahl an Niederschlagsereignissen. Die Grundwasserstandsganglinie der Messstelle 8120 (OT Biesdorf) ist durch das Oberflächenwasser des Biesdorfer Baggersees beeinflusst und zeigt daher einen etwas anderen Verlauf. Die Ganglinie der Grundwassermessstelle 5038 zeigt seit Mai 2018 ein starkes Absinken des Grundwasserstands, was durch die Förderung des Wasserwerks Kaulsdorf zu erklären ist. Frage 2: Wie wird die Entwicklung der Grundwasserstände durch den Senat bewertet und welche Schlussfolgerungen zieht er daraus? Antwort zu 2: Die Grundwasserstände sind beeinflusst durch die natürlichen jahreszeitlichen Schwankungen, Extremwetterereignisse und gegebenenfalls durch die Rohwasserförderung des Wasserwerks Kaulsdorf. Siehe auch Antwort zu 1. Frage 3: Wie viele durch Grundwasser hervorgerufene Vernässungsschäden wurden von Betroffenen seit 2013 gemeldet (bitte aufgeschlüsselt nach den abgefragten Stadtteilen)? 5 Antwort zu 3: Seit 2013 wurden der Arbeitsgruppe Landesgeologie bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz in den jeweiligen Ortsteilen folgende Anzahlen von Vernässungsschäden in Kellern gemeldet: Mahlsdorf: 3 (alle im Jahr 2013) Kaulsdorf: 4 (3 im Jahr 2013, 1 im Jahr 2018) Biesdorf: 1 (im Jahr 2014) Frage 4: Wurde den Betroffenen angeboten, zur Abdichtung ihrer Häuser Fördermaßnahmen der IBB in Anspruch zu nehmen? Antwort zu 4: Die Investitionsbank Berlin (IBB) hat, teilweise in Kooperation mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die Sanierung von Kellerwasserschäden in bestehende Förderprogramme zur Wohnraummodernisierung aufgenommen. Darüber informiert die Investitionsbank Berlin (IBB) auf ihrer Internetseite: https://www.ibb.de/media/dokumente/foerderprogramme/immobilienfoerderung/ibbwohnraum -modernisieren/ibbwohnraummodernisieren_produktblatt.pdf. Frage 5: Wurden den Betroffenen landesseitig anderweitige Maßnahmen offeriert, um Maßnahmen im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe zu treffen? Wenn ja, welche sind das? Antwort zu 5: Von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) werden exemplarisch im Rahmen von Pilotprojekten (siehe Senatsbeschluss Nr. S-1773/2014 vom 12.08.2014) Lösungswege ermittelt, um den Betroffenen Möglichkeiten im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe aufzuzeigen. Diese Maßnahmen umfassen rechtliche Bewertungen, ingenieurtechnische Vorplanungen und Gutachten. Weitere Informationen dazu finden sich auf der Internetseite der SenUVK: https://www.berlin.de/senuvk/umwelt/wasser/grundwasser/de/rundertisch/rtgw.shtml. Frage 6: Inwiefern konnte, nachdem die Förderung durch das Wasserwerk Kaulsdorf reduziert wurde, durch die Seewasserregulierungsanlage Habermannsee Vernässungen entgegengewirkt werden? Antwort zu 6: Mit Hilfe der Seewasserregulierungsanlage im Habermannsee werden die Wasserstände auf eine Ordinate von 34,90 m NN abgesenkt, deren Wert aus ökologischen Gründen gemäß der erteilten Wasserbehördlichen Erlaubnis nicht unterschritten werden darf. Dem Senat liegen zum Einfluss der Anlage auf die Anzahl der Vernässungen durch 6 Grundwasser keine systematischen Erkenntnisse vor. Die Anzahl der Meldungen durch Betroffene ist in der Antwort zu 3 aufgeführt. Frage 7: Bis zu welchem Zeitpunkt besteht Rechtssicherheit für den Betrieb der Seewasserregulierungsanlage Habermannsee? Wird der Senat die wasserbehördliche Erlaubnis verlängern? Antwort zu 7: Die Wasserbehördliche Erlaubnis vom 03.03.2010 hat eine Gültigkeit bis zum 31.12.2019. Für den Zeitraum danach wird die Gewässerunterhaltung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz rechtzeitig mindestens drei Monate vor Ablauf eine Verlängerung beantragen. Über die Verlängerung der Wasserbehördlichen Erlaubnis entscheidet die Wasserbehörde bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Berlin, den 17.08.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz