Drucksache 18 / 15 918 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Michail Nelken (LINKE) vom 07. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. August 2018) zum Thema: IBA-Wohnanlage am Lützowufer – ohne Schutz vor Bodenspekulation (2), Nachfragen zur Drs. 18/15599 und Antwort vom 20. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Dr. Michail Nelken (Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. S18 / 15918 vom 07. August 2018 über IBA - Wohnanlage am Lützowufer - ohne Schutz vor Bodenspekulation (2), Nachfragen zur Drs. 18/15599 Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Warum gehören nach Ansicht des Senats die extra für das in Rede stehende IBA-Projekt gebildeten fünf Grundstücke nicht zum schützenswerten Gut des Ensembles? Antwort zu 1: Die Prüfung des Denkmalwertes der Gebäude durch das Landesdenkmalamt Berlin ist noch nicht abgeschlossen (vgl. Antwort zur Schriftlichen Anfrage Nr. S18/15 599). Ob die Grundstücke zum Zeugniswert der Gebäude beitragen und folglich in den Schutzumfang der Gebäude oder eines Denkmalbereiches einbezogen werden, kann erst mit Abschluss der Prüfung beurteilt werden. Frage 2: Wie erklärt der Senat seine Aussage (Antwort zur Frage 6 in der Drs. 18/15599), es gäbe noch keinen Antrag auf Grundstücksteilung, in Bezug auf die Meldung vom 3. Juli 2018 in Fachpublikationen, dass die Fa. E. die Bestandsgebäude verkauft habe? Antwort zu 2: Am 15. Mai 2017 wurde im Vermessungsamt des Bezirks Mitte die Zusammenstellung von Vermessungsunterlagen für die Anfertigung eines amtlichen Lageplanes von einem Vermessungsbüro für das betroffene Gebiet beantragt. Am 25. Juli 2018 beantragte dasselbe Vermessungsbüro die Zusammenstellung von Vermessungsunterlagen für eine Flurstücksteilung. 2 Frage 3: Ist ein Verkauf der Bestandsgebäude auch ohne Grundstücksteilung möglich? Antwort zu 3: Ein Verkauf der Bestandsgebäude ist auch ohne Grundstücksteilung möglich, da jedes der fünf Gebäude auf einem eigenen Grundstück steht, für das jeweils ein Grundbuchblatt angelegt worden ist. Frage 4: Hat das Land Berlin (als Fördergeber) seine Zustimmung zum Verkauf der Bestandsgebäude (eventuell ohne Grundstück) gegeben? Antwort zu 4: Nach Kenntnis des Senats ist eine Genehmigung des Fördergebers beim Verkauf von Bestandsgebäuden nicht erforderlich. Berlin, den 20.08.2018 In Vertretung Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen