Drucksache 18 / 15 923 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Georg Kössler (GRÜNE) vom 07. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. August 2018) zum Thema: Fairness auch beim Berliner Schulessen und Antwort vom 21. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Georg Kössler (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15923 vom 07. August 2018 über Fairness auch beim Berliner Schulessen ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Abgeordneten: Unsere Ernährung hat globale Folgen: Sie wirkt sich u.a. auf Umwelt und Klima, Einkommen und Existenzsicherung von Menschen hier und in sogenannten Entwicklungsländern aus. Besonders bei importierten Lebensmitteln kommt es häufig zu großen sozialen und ökologischen Missständen. Studien dokumentieren beispielsweise sklavenähnliche Arbeitsbedingungen auf Plantagen, unzureichenden oder fehlenden Arbeitsschutz, nicht entlohnte Überstunden sowie intransparente Lohnzahlungen. Bestrebungen von Gewerkschaften diese Bedingungen zu verbessern werden in vielen Anbauländern systematisch verhindert. Der Berliner Senat subventioniert das Schulessen für die Berliner Grundschulen, in dem zahlreiche solcher gefährdeten Lebensmittel verarbeitet werden. 1. Für welche Berliner Schulen beschaffen die Stadt Berlin und ihre Bezirke Schulverpflegung im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen? Zu 1.: Die Vergabe der Leistung Schulmittagessen erfolgt für alle öffentlichen Berliner Schulen im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen. 2. Welche Stellen sind für die Ausschreibungsverfahren zuständig (bitte genaue Bezeichnung und Bezirk auflisten) Zu 2.: Für die Ausschreibungsverfahren für das Schulmittagessen sind die bezirklichen Schulämter zuständig. 2 3. Wann ist die Veröffentlichung der nächsten Ausschreibungen geplant? Laufen alle Ausschreibeverfahren parallel? Zu 3.: Die Veröffentlichung der nächsten Ausschreibung für das Schulmittagessen in der Primarstufe ist im Jahr 2020 geplant. Die Ausschreibeverfahren in den Bezirken laufen weitestgehend zeitgleich. 4. Wie hoch ist das Volumen für die Beschaffung von Schulmittagessen in den einzelnen Bezirken und insgesamt? (bitte unter Bezugnahme auf die Laufzeit der jeweiligen Rahmenverträge angeben) Zu 4.: Es gibt keine Rahmenverträge für die Beschaffung von Schulmittagessen. Die Bezirke haben von August 2017 bis Juli 2020 mit den Anbietern Einzelverträge abgeschlossen. Das Volumen pro Bezirk liegt für die Laufzeit der Verträge in etwa zwischen 9 Millionen Euro und 16,475 Millionen Euro. Die Ausgaben für Schulmittagessen in den einzelnen Bezirken sind dynamisch und werden maßgeblich durch die am Schulmittagessen teilnehmenden Schülerinnen und Schüler bestimmt. 5. Wer sind die aktuellen Rahmenvertragspartner der Berliner Bezirke zur Lieferung des Schulmittagessens an Berliner Grundschulen? Zu 5.: Es gibt keine Rahmenverträge und demzufolge auch keine Rahmenvertragspartner. 6. Wurden aktuelle Rahmenvertragspartner hinsichtlich der nachweislichen Einhaltung der ILO – Kernarbeitsnormen bereits geprüft? Falls ja, wurden unabhängige Nachweise von den Bietern vorgelegt? Wie viele und welche? Für welche Produktgruppen wurden diese vorgelegt? Ist der Prüfbericht öffentlich einsehbar? (Bitte Nachweise mit Angabe der entsprechenden Produktgruppen auflisten). Werden auch Eigenerklärungen hinsichtlich der Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen von den Auftraggebern akzeptiert, obwohl Zertifikate auf dem Markt vorhanden sind? Zu 6.: Die Schulämter der Bezirke sind Vertragspartner der Anbietenden von Schulmittagessen und können anlassbezogen die Prüfung der ILO- Kernarbeitsnormen veranlassen. 7. Wird der Senat durch die Überarbeitung der den Bezirken zur Verfügung gestellten Musterausschreibung Schulmittagessen darauf hinwirken, dass gefährdete Produktgruppen gemäß Rundschreiben 1/2012 ausschließlich sozial verantwortlich produziert sind und ausschließlich unabhängige Nachweise (also keine Eigenerklärungen) von den Bietern akzeptiert werden, sofern unabhängige Zertifikate auf dem Markt vorhanden sind und damit die konsequente Anwendung des §8, BerlAVG sicherstellen? Falls nein, warum nicht? 3 Zu 7.: Alle rechtlichen Erfordernisse werden beachtet und finden auch in der Überarbeitung der Musterausschreibung Schulmittagessen für die Primarstufe Beachtung. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt der Überarbeitung der Musterausschreibung können noch keine weiteren Aussagen dazu getroffen werden. 8. Wie wird die Expertise der Zivilgesellschaft und der Berliner Bezirke in die Überarbeitung der Musterausschreibung Schulmittagessen eingebunden? Zu 8.: Die Überarbeitung der Musterausschreibung Schulmittagessen für die Primarstufe erfolgt in Abstimmung mit den bezirklichen Schulämtern. Im Sinne transparenter Beteiligungsprozesse ist es geplant, den Landeselternausschuss in den Prozess der Überarbeitung einzubeziehen und mit den aktuell beauftragten Caterern zur Optimierung des Angebotes in den Austausch zu gehen. 9. Wird der Senat vor der nächsten Ausschreibung mit den potenziellen Bietern zu den unabhängigen Nachweispflichten in Dialog treten? Falls ja, wann und wie werden hierbei die Zivilgesellschaft und die Berliner Bezirke einbezogen? Falls nein, warum nicht? Zu 9.: Der Senat ist im Dialog mit den Anbietern des Schulmittagessens und wird die Gespräche fortsetzen. 2020 soll eine partizipativ erarbeitete Musterausschreibung, die allen fachlichen und rechtlichen Erfordernissen entspricht, vorgelegt werden. 10. Wie wird der Festpreis für ein Essen für die neue Ausschreibung kalkuliert? Wird hierbei geprüft, ob durch die Forderung nach unabhängigen Zertifikaten über die Einhaltung der ILO- Kernarbeitsnormen Mehrkosten anfallen? Falls ja, wie könnten mögliche Mehrkosten durch Subventionierungen des Senates aufgefangen werden? Zu 10.: Gegenstand der Überarbeitung der Musterausschreibung wird auch die Kostenkalkulation sein. Die zu dem Festpreis führenden Parameter werden derzeit analysiert und abgestimmt. 11. Welche Rahmenvertragspartner der Berliner Bezirke liefern Grundschulessen mit einem höheren Bioanteil, als dem vorgeschriebenen Anteil von 15%? Zu 11.: Die Anbieter sind verpflichtet Mittagessen mit 15 % Bioanteil zu liefern. Welche Anbieter Essen mit einem höheren Bioanteil liefern, wird nicht statistisch erfasst, da es kein Vertragsbestandteil ist. 4 12. Gingen bei den letzten Ausschreibungsverfahren der Bezirke zu Versorgung der Grundschulen mit Schulessen Gebote ein, die einen höheren Anteil an Bioessen vorsahen? Zu 12.: Ja, Angebote mit höheren Bioanteilen als 15 % lagen vor. Berlin, den 21. August 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie