Drucksache 18 / 15 926 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 26. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. August 2018) zum Thema: Organisierte Kriminalität – Was ist am „Traffic“ los? und Antwort vom 21. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15926 vom 26. Juli 2018 über Organisierte Kriminalität – Was ist am „Traffic“ los? ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Seit wann existiert das „Traffic“ in der Alexanderstraße 7, 10178 Berlin? Zu 1.: Gemäß der Eintragung im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg existiert das Lokal „Traffic“ in der Alexanderstraße 7, 10178 Berlin, seit dem 8. Mai 2013. 2. Wer ist Inhaber der Lokalität „Traffic“ und wann erfolge hierfür die Gewerbeanmeldung? Zu 2.: Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgt zu Gewerbetreibenden keine Antwort im Rahmen einer Schriftlichen Anfrage. Für Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister gelten die einschlägigen Vorschriften der §§ 150 ff. Gewerbeordnung. Eine Akteneinsicht des Anfragenden dazu ist in der Senatsverwaltung für Inneres und Sport möglich. Durch das Ordnungsamt Mitte von Berlin wurde mit einer Gültigkeit ab dem 1. Oktober 2016 eine vorläufige Gaststättenerlaubnis für das Lokal „Traffic“ erteilt. Seit dem 8. Dezember 2016 besteht eine endgültige Gaststättenerlaubnis. 3. Wie oft wurde in den letzten acht Jahren der zuständige Polizeiabschnitt aufgrund gewalttätiger Auseinandersetzungen zum „Traffic“ gerufen? (Aufstellung nach Jahren und Art des Vorfalls erbeten.) Zu 3.: Durch die Polizei Berlin erfolgt keine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung. Eine statistische Auswertung zu polizeilich bekannt gewordenen Straftaten ist lediglich zu einer Anschrift möglich. Da in der Alexanderstr. 7, 10178 Berlin diverse Firmen und Lokalitäten ansässig sind, ist die Angabe von validen Seite 2 von 3 Zahlen zu Einsatzanlässen, die ausschließlich das Lokal „Traffic“ betreffen, nicht möglich. 4. Wann genau erfolgten die Prüfungen des „Traffic“ durch die Gewerbeaufsicht bzw. aus welchen Gründen sind diese Überprüfungen ausgeblieben? (Aufstellung der letzten acht Jahre erbeten.) Zu 4.: Die Überwachung von Gewerbebetrieben obliegt gemäß Nummer 23 Absatz 6 des Zuständigkeitskataloges Ordnungsaufgaben (ZustKatOrd) dem Polizeipräsidenten in Berlin. Dort wird keine Statistik im Sinne der Fragestellung geführt. 5. Besitzt das „Traffic“ eine Anlage zur Videoüberwachung? Zu 5.: Es obliegt dem Senat nicht, Auskünfte zu den Sicherungsmaßnahmen Gewerbetreibender zu geben. 6. Welche Rolle spielt das „Traffic“ nach Behördenkenntnissen im Hinblick auf den Drogenhandel sowie die Rocker- und Clankriminalität in Berlin? Zu 6.: Das Lokal „Traffic“ ist der zuständigen Fachabteilung des Landeskriminalamts (LKA) Berlin bekannt. Es wird vereinzelt von Angehörigen des Hells Angels MC (HAMC) aufgesucht, handelt sich jedoch nicht um einen regelmäßigen Treffpunkt. Das Lokal spielt in den Phänomenbereichen der Betäubungsmittelkriminalität derzeit keine herausragende Rolle. 7. Welche Sicherheitsunternehmen (im Hinblick auf Türsteher) waren in den letzten acht Jahren für das „Traffic“ tätig? (Aufstellung erbeten.) Zu 7.: Es handelt sich um privatwirtschaftliche Verträge, zu denen dem Senat im Sinne der Fragestellung keine Erkenntnisse vorliegen. 8. Wie viele Körperverletzungsdelikte wurden in den letzten acht Jahren in und vor dem „Traffic“ registriert? (Aufstellung nach Jahren erbeten.) Zu 8.: Unter Hinweis auf die Antwort zu 3. und die darin enthaltene Einschränkung sind der nachfolgenden Übersicht alle zur Anschrift Alexanderstraße 7, 10178 Berlin, erfassten Körperverletzungsdelikte zu entnehmen: Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Körperverletzung 16 26 27 60 40 62 38 45 31 darunter Fahrlässige Körperverletzung 1 1 2 1 1 2 Gefährliche 4 5 9 12 7 10 4 14 7 Seite 3 von 3 Körperverletzung, sonstige Tatörtlichkeit Körperverletzung (vorsätzliche einfache) 12 20 18 47 31 51 32 29 24 Schwere Körperverletzung 1 Körperverletzung (gefährliche und schwere) auf Straßen, Wegen, Plätzen 3 4 7 8 6 3 3 3 2 Gesamtergebnis 19 30 34 68 46 65 41 48 33 Quelle: DataWareHouse FI, Stand 9. August 2018 / * 1. Januar – 31. Juli 2018 9. Wie viele Strafanzeigen wurden in den letzten acht Jahren aufgrund von körperlichen Auseinandersetzung in und vor dem „Traffic“ gefertigt? Zu 9.: Neben den zu Frage 8 dargestellten Fallzahlen zum Deliktsbereich „Körperverletzung“ wurden zur Alexanderstraße 7, 10178 Berlin, folgende Rohheitsund Sexualdelikte erfasst. Straftaten gegen das Leben wurden polizeilich nicht bekannt. Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018* Rohheitsdelikte (ohne Körperverletzung) 2 7 4 8 7 8 8 3 3 Nötigung, Freiheitsberaubung, Bedrohung 3 2 5 5 5 5 2 2 Raub 2 4 2 3 2 3 3 1 1 Sexualdelikte 1 1 3 1 1 Vergewaltigung, schwere sexuelle Nötigung, schwerer sexueller Übergriff 1 1 Weitere Sexualdelikte 3 1 1 Quelle: DataWareHouse FI, Stand 9. August 2018 / * 1. Januar – 31. Juli 2018 Berlin, den 21. August 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport