Drucksache 18 / 15 930 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) vom 08. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. August 2018) zum Thema: Berlin: Schülerbezogenen Schulhelfer auf dem Abstellgleis? und Antwort vom 21. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15930 vom 08. August 2018 über Berlin: Schülerbezogenen Schulhelfer auf dem Abstellgleis? ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele schülerbezogene Schulhelfer gibt es aktuell in Berlin? (Bitte Aufschlüssen nach den Jahren 2010 – 2018) Zu 1.: Die ergänzende Pflege und Hilfe wird auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung mit den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege und des Dachverbandes der Kinderund Schülerläden durch Träger der freien Jugendhilfe erbracht. Wie viele Schulhelferinnen und Schulhelfer bei dem leistungserbringenden Träger angestellt sind, ist dem Senat nicht bekannt. 2. Welche Aufgaben verfolgen die Schulhelfer? Zu 2.: Schülerinnen und Schüler mit schwereren Behinderungen erhalten im Schulalltag bedarfsgerechte Unterstützung durch Schulhelferinnen und Schulhelfer. Die Tätigkeiten der Schulhelferinnen und Schulhelfer umfassen ausschließlich Maßnahmen der ergänzenden Pflege und Hilfe wie zum Beispiel, Unterstützung beim An- und Auskleiden sowie Unterstützung im Rahmen der Mobilisierung. Schulhelferinnen und Schulhelfer unterstützen bei Bedarf sowohl individuell im Unterricht als auch in der unterrichtergänzenden Zeit. Die Ausgestaltung der Tätigkeit der Schulhelferinnen und Schulhelfer für die jeweilige Schule erfolgt in engem Zusammenhang mit dem schulischen Lern- und Förderkonzept. 3. Wie steht der Senat zu den Schulhelfern? Wie sieht die konkrete Unterstützung aus? Sind aus der Sicht des Senates die Schulhelfer ein wichtiger Bestandteil des Inklusionskonzeptes an den Schulen? - - 2 Zu 3.: Die inklusive Schule ist ein Ort, an dem Kinder und Jugendliche die Chance auf Bildung und zur gesellschaftlichen Teilhabe bekommen sowie an Gemeinschaftsaktivitäten teilnehmen können. Die Leistungen der ergänzenden Pflege und Hilfe sind eine wichtige Gelingensbedingung für die inklusive Schulentwicklung und somit ein wichtiger Bestandteil des Inklusionskonzepts der Schulen. Wegen der großen Bedeutung der Aufgabe hat der Senat in 2014 mit der Rahmenvereinbarung über die Leistungserbringung und Finanzierung von Leistungen der ergänzenden Pflege und Hilfe eine zukunftsweisende Grundlage für die Qualität und Finanzierung der Leistungen der ergänzenden Pflege und Hilfe gelegt und diesen Bereich gestärkt. 4. Wie hoch ist die durchschnittliche Stundenzahl der Schulhelfer? (Bitte aufschlüsseln von 2010 – 2018) Zu 4.: Dem Land Berlin liegen über die arbeitsvertraglichen Vereinbarungen der Schulhelferinnen und Schulhelfer keine Informationen vor. Die Schulhelferinnen und Schulhelfer sind bei einem Träger der freien Jugendhilfe angestellt. 5. Wie hoch sind die Gesamtkosten für Schulhelfer in Berlin? (Bitte aufschlüsseln von 2010 – 2018) 6. Wie viel Geld ist im Haushaltsplan für die Schulhelfer berücksichtigt? Zu 5. und 6.: Im Haushaltsplan sind die Gesamtkosten für die ergänzende Pflege und Hilfe verankert. Explizite Werte für die Schulhelferinnen und Schulhelfer liegen nicht vor, da die Personen keine Angestellten des Landes Berlin sind. Nachfolgend dargestellt sind die Ansätze der Haushaltsjahre 2010 bis 2018: Haushaltsjahr Summe in Euro 2010 8.312.000,00 2011 8.712.000,00 2012 8.912.000,00 2013 8.912.000,00 2014 9.502.000,00 2015 9.642.000,00 2016 12.111.000,00 2017 12.293.000,00 2018 26.901.000,00 Die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die berechtigt sind, Maßnahmen der ergänzenden Pflege und Hilfe in Anspruch zu nehmen, ist in den letzten Jahren stetig gestiegen. Gründe hierfür liegen in einer steigenden Integrationskraft der Regelschulen mit einer absoluten und relativen Steigerung der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, der Steigerung der Gesamtzahl der Berliner Schülerinnen und Schüler sowie der absoluten Steigerung der Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit schwereren - - 3 Behinderungen. Ergänzend dazu erfolgte seit 2015 eine Anpassung der Finanzierung im Umfang der Tarifentwicklung. 7. Werden die Schulhelfer für das kommende Schuljahr 2018/2019 weiter im vollen Umfang unterstützt? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum? Zu 7.: Der Senat wird in den Haushaltsjahren 2018 und 2019 die vorgehaltenen Haushaltsmittel für die ergänzende Pflege und Hilfe zur Verfügung stellen. Für die fachliche Beratung der Schulen zur ergänzenden Pflege und Hilfe sind in jeder Region Koordinatorinnen und Koordinatoren tätig. Die Schulhelferinnen und Schulhelfer werden durch ihre Arbeitgeber unterstützt . 8. Wie sieht z.B. die Betreuung von Diabetikerkinder aus, wenn es an einer Schule an Schulhelfern fehlt? Ist es aus der Sicht des Senates medizinisch vertretbar? Zu 8.: Die Versorgung von Schülerinnen und Schülern mit Diabetes soll in verantwortungsvoller Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule erfolgen. Neben den schulischen Maßnahmen der ergänzenden Pflege und Hilfe durch Schulhelferinnen und Schulhelfer kann auch ein Pflegedienst in Anspruch genommen werden. Schulhelferinnen und Schulhelfer werden an Schulen gruppenbezogen eingesetzt, d.h. bei der Zumessung von Stunden werden anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler und vorhandene Stunden für ergänzende Pflege und Hilfe berücksichtigt. Wenn Schulhelferinnen oder Schulhelfer erkranken ist eine Vertretung durch den Träger bereitzustellen. Die Versorgung von Schülerinnen und Schülern mit Diabetes sollte vor allem in Jahrgangsstufe 1 bis 3 erfolgen. Dabei ist zu berücksichtigen, wann der Zeitpunkt der Erkrankung war, wie weit die Selbständigkeit vorangeschritten ist und welche Methode zur Anwendung kommt. In den folgenden Schuljahren sind die Schülerinnen und Schüler zunehmend selbständig in der Lage, mit der chronischen Erkrankung Diabetes umzugehen. Der Anteil an Unterstützung wird bis zur Selbständigkeit kontinuierlich abgebaut. 9. Wer übernimmt die Haftung, wenn ein Kind im Unterricht verstirbt, weil der Schulhelfer nicht mehr da war? Zu 9.: Grundsätzlich gehört es zu den Aufgaben der Schule präventiv Sorge dafür zu tragen, dass das Wohl der Schülerinnen und Schüler zu jedem Zeitpunkt sichergestellt ist. Ist die Schulhelferin oder Schulhelfer nicht mehr da, ist das pädagogische Personal der Schule für die Schülerinnen und Schüler verantwortlich. Es gelten die allgemeinen Grundsätze der Amtshaftung. 10. Wer übernimmt die Betreuung von Schülern mit Behinderung, wenn es zu wenige Schulhelfer an einer Schule gibt? - - 4 Zu 10.: Schulen mit Kindern und Jugendlichen, die einen Bedarf an ergänzender Pflege und Hilfe haben, erhalten im erforderlichen Umfang Stunden für Schulhelferinnen und Schulhelfer. Berlin, den 21. August 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie