Drucksache 18 / 15 936 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 07. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. August 2018) zum Thema: §§ 73 ff . StGB in Berlin und Antwort vom 21. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15 936 vom 7. August 2018 über §§ 73 ff. StGB in Berlin Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Am 04.08.2018 berichtete der Tagesspiegel wie folgt: “Während es im Jahr 2017 auf Antrag der Berliner Strafverfolgungsbehörden in 791 Verfahren rechtskräftige Einziehungsentscheidungen mit einem Gesamtwert von gut 19 Millionen Euro gab, sind es im laufenden Jahr bis zum Stichtag 18. Juli schon 2066 Verfahren mit rechtskräftigen Einziehungsentscheidungen im Wert von 22,5 Millionen Euro, exklusive der kürzlich eingezogenen fast zehn Millionen. Behrendt erklärte dazu: „Mit der Abschöpfung ihrer Vermögen treffen wir manche Täter härter als durch eine Haftstrafe. Mit mehr Personal bei den Strafverfolgungsbehörden möchte die rot-rot-grüne Koalition die Vermögensabschöpfung effektiver einsetzen. Die Zahlen belegen, dass wir damit erfolgreich sind.“ Was ist mit “den kürzlich eingezogenen fast zehn Millionen“ gemeint und handelt es sich hierbei auch im “rechtskräftige Einziehungsentscheidungen? Zu 1.: Worauf sich der Verfasser des betreffenden Artikels im Tagesspiegel mit „kürzlich eingezogenen fast zehn Millionen“ bezieht, kann durch den Senat von Berlin nicht abschließend beurteilt werden. Es ist jedoch zu vermuten, dass sich der Verfasser des Artikels auf das Ermittlungsverfahren bezieht, in dessen Rahmen im Juli 2018 insgesamt 77 Immobilien und weitere Vermögenswerte einer Großfamilie im Gesamtwert von circa 10 Millionen Euro - bisher vorläufig - gesichert wurden. 2. Wie viele rechtskräftige Einziehungsentscheidungen nach §§ 73 ff. StGB (bitte separat angeben) hat es in den Jahren 2011 bis 2017 jeweils jährlich in Berlin in welcher jährlichen Gesamthöhe gegeben? Zu 2.: Eine detaillierte statistische Erfassung der Vermögensabschöpfung erfolgt seitens der Staatsanwaltschaft Berlin erst seit dem 1. Januar 2017. Im Jahr 2017 erfolgten in 791 Verfahren rechtskräftige Einziehungsentscheidungen. Die Gesamtsumme der rechtskräftigen Einziehungsentscheidungen beläuft sich auf einen Betrag von 19.028.504,00 Euro. 3. In welcher Teilhöhe konnten diese jeweiligen Einziehungsentscheidungen (geordnet nach Jahren der Rechtskraft des Beschlusses wie zu Frage 2) jeweils bis zum heutigen Tage vollstreckt werden? 2 Zu 3.: Von der vorgenannten Gesamtsumme der rechtskräftigen Einziehungsentscheidungen aus dem Jahr 2017 konnte bisher (Stand: 20. Juli 2018) eine Gesamtsumme von 1.014.449,09 Euro vollstreckt werden. Berlin, den 21. August 2018 In Vertretung M. Gerlach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung