Drucksache 18 / 15 957 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katalin Gennburg (LINKE) vom 09. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. August 2018) zum Thema: City West – welche Fördermittel fließen in diese Projekte? und Antwort vom 22. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Frau Abgeordnete Katalin Gennburg (Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 15 957 vom 09. August 2018 über City West - welche Fördermittel fließen in diese Projekte? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhalte, die der Senat mangels Zuständigkeit nicht aus eigener Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort zukommen zu lassen und greift daher für die Fragen 6, 7 und 8b) auf Aussagen der Wirtschaftsförderung des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin, des Regionalmanagements City West sowie der BID Ku’damm-Tauentzien GmbH zurück. Die Informationen wurden von dort in eigener Verantwortung erteilt und werden – entsprechend gekennzeichnet – bei den genannten Fragen wiedergegeben. Frage: Welche Fördermittel fließen in die nachfolgenden acht Projekte in einem der zentralen Zentren der Hauptstadt? 1. Aktives Zentrum City West a) Welche Maßnahmen wurden mit welchem Fördermittelvolumen im Rahmen des Förderprogramms „Aktive Zentren“ in der City West geplant (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? b) Welche Maßnahmen wurden mit welchem Fördervolumen tatsächlich umgesetzt und welche Maßnahmen sollen noch umgesetzt werden (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? c) In welcher Höhe wurden die jeweiligen Maßnahmen durch private Mittel und welche Akteure aufgestockt (bitte nach Jahren und Maßnahmen ordnen)? d) In welcher Form waren welche lokalen und überregionalen Akteure an der Planung und Durchführung der Maßnahmen beteiligt? Antwort zu 1: a) und b) Das städtebauliche Konzept von 2008 stand unter dem Leitgedanken „Bühne – Vielfalt – Internationalität“ und hatte zum Ziel durch die Bündelung einer Vielzahl von kleineren und mittleren Maßnahmen nachhaltige qualitative Verbesserungen in der City West zu 2 erreichen. Mit einzelnen konzeptionellen und baulichen Maßnahmen sollte insbesondere der öffentliche Raum auf einen zeitgemäßen Standard gebracht werden. Von den geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 16,6 Mio. € sollten 7 Mio. € durch das Programm Aktive Zentren finanziert werden. Mit der Fortschreibung des Konzeptes wurden die Maßnahmen weiter konkretisiert, die Kostenschätzungen wurden verlässlicher und einzelne Maßnahmen wie der Umbau eines Teils der Hertzallee (Eingangsbereich zum Campusgelände) sowie die Maßnahme der Stadtmission für wohnungslose Menschen kamen hinzu. Nach derzeitigem Stand werden folgende Maßnahmen im Programm Aktive Zentren bis 2020 finanziert: 3 Maßnahme Fördermittel Durchführungszeitraum B a u li c h e M a ß n a h m e n Modellvorhaben Umbau Nürnberger Str. 116.500 € 2010 Amerika Haus- Neugestaltung Zugangsbereich 24.000 € 2010 Kurfürstendamm, Aufwertungsmaßnahmen 124.000 € 2010-2011 Friedrich-Hollaender-Platz (ehem. Rankeplatz), Neugestaltung 283.500 € 2010-2012 Tauentzienstr., Umgestaltung und Aufwertung Mittelstreifen 876.000 € 2010-2013 Bahnbrücken Bleibtreustr., Kantstr., Hardenbergstr. Lichtkonzept und Neugestaltung 755.600 € 2011-2015 Olivaer Platz, Bürgerorganisation und Neugestaltung 2.630.000 € 2011-2020 Kleiststr., Umgestaltung des Seitenbereichs 1.150.000 € 2014-2018 Lietzenburger Str., Aufwertung Mittelstreifen 160.000 € 2015-2017 Aufwertung Spielplatz Knesebeckstr.78/79 und Pausenhöfe der Joan-Miró-Grundschule 900.000 € 2015-2018 Hardenbergstr., bauliche Qualifizierung 189.000 € 2016-2018 Hertzallee/ ehem. Kurfürstenallee, Umgestaltung des Eingangsbereichs zum Campusgelände 1.395.000 € 2016-2018 Um- und Ausbau Bahnhofsviadukt Zoologischer Garten für wohnungslose Menschen (Stadtmission) 475.000 € 2019 In v e s ti ti o n s b e g le it e n d e u n d - v o rb e re it e n d e n M a ß n a h m e n Kooperationsprojekt Design-Meile 20.000 € 2011-2012 Kooperationsprojekt „Barrierefreie Uhlandstraße inklusiv für alle!“ 36.000 € 2013 Breitscheidplatz, Dialogverfahren 35.500 € 2014 Hardenbergplatz, Werkstattverfahren 136.700 € 2014 Aktionsfonds City West 107.700 € 2014-2016 Koordinationsleistungen für Maßnahmen Aktives Zentrum City West und Projektbüro 913.000 € 2010-2019 Summe 10.327.500 € 4 Für die Jahre 2009 bis 2017 wurden durch das Programm Aktive Zentren bisher insgesamt ca. 8,9 Mio. € zur Verfügung gestellt, ca. 7,6 Mio. € konnten davon für konkrete Maßnahmen genutzt werden. Maßnahmen, die erst in 2018 und später fertiggestellt werden, sind in der Berechnung nicht enthalten. Weitere Mittel im Umfang von ca. 2,7 Mio. € sind vorgesehen für die fertig zu stellenden Maßnahmen in 2018 (siehe Tabelle), den Umbau des Olivaer Platzes und die Fortsetzung der Koordinationsleistungen. Des Weiteren soll der Um- und Ausbau eines Teils des Bahnhofsviaduktes Zoologischer Garten zu einem Hilfezentrum für wohnungslose Menschen durch die Stadtmission im Umfang von ca. 475.000 € gefördert werden. Diese Finanzierung ergänzt die Mittel der Lotto Stiftung und die Eigenmittel der Stadtmission. c) Bei dem Modellvorhaben Umbau Nürnberger Straße wurde ein privater Anteil in Höhe von 35.000 € und die Übernahme der Instandhaltungskosten für die Beleuchtung durch die NOG Nürnberger Straße mbH & Co KG als Vertreterin der privaten Partner eingebracht bzw. vereinbart. Die Lichtinstallationen an den drei Bahnbrücken wurde durch die Stiftung Lebendige Stadt mit 25.000 € bezuschusst und mehrere private Lokalunternehmen (in Kooperation mit der AG City e.V.) und die DB übernehmen die Finanzierung der Betriebs- und Wartungskosten für 10 Jahre. Beim Umbau der Hertzallee als Eingangsbereich zum Campusgelände hat die technische Abteilung der TU die gesamten Planungsleistungen erbracht. Die Finanzierung des Um- und Ausbaus des Bahnhofsviaduktes Zoologischer Garten für wohnungslose Menschen der Stadtmission erfolgt als Teilfinanzierung in Höhe von 475.000 € bei Gesamtkosten von ca. 1,8 Mio. €. Bei den Kooperationsmaßnahmen Design-Meile, „Barrierefreie Uhlandstraße inklusiv für alle!“ und den Einzelprojekten des Aktionsfonds erfolgte maximal eine 50 %ige Förderung, die weiteren Kosten wurden durch den jeweiligen Antragsteller getragen. d) Die Beteiligung erfolgt seit 2010 über die Internetseite www.berlin-city-west.de und einen monatlichen Newsletter des Regionalmanagements/Aktives Zentrum City West mit Maßnahmeninformationen sowie Meldungen zu aktuellen Ereignissen und Pressemeldungen. Des Weiteren wurde der Prozess durch den Beirat CITY WEST mit Vertretern von IHK, AG City e.V., Kudamm International e.V. und Akteuren aus den jeweiligen Bezirksämtern und Senatsverwaltungen sowie dem Regionalmanagement begleitet. Zu konkreten Fördermaßnahmen aus dem Programm wurden durch die Bezirksämter Charlottenburg-Wilmersdorf und Tempelhof-Schöneberg öffentliche Diskussionsveranstaltungen, Informationsveranstaltungen und Mitmachaktionen für Anrainer, Eigentümer und weitere relevante Akteure durchgeführt. Bei der Aufwertung der Pausenhöfe der Joan-Miró-Grundschule erfolgte ein besonderes Beteiligungsverfahren der Schülerinnen und Schüler. 2. Plätzeprogramm in der City West a) Welche Maßnahmen wurden mit welchem Fördermittelvolumen im Rahmen des Plätzeprogramms in der City West geplant (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? b) Welche Maßnahmen wurden mit welchem Fördervolumen im Rahmen des Plätzeprogramms in der City West tatsächlich umgesetzt und welche Maßnahmen sollen noch umgesetzt werden (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? c) In welcher Form waren welche lokalen und überregionalen Akteure an der Planung und Durchführung der Maßnahmen beteiligt? 5 Antwort zu 2: Beim sog. Plätzeprogramm handelt es sich um kein Förderprogramm im eigentlichen Sinne, sondern um landeseigene Haushaltsmittel (es gibt u.a auch keinerlei Förderrichtlinien). Die Mittel sind in Kapitel 2712 in Titel 72004 „ Aufwertung von Stadtplätzen“ eingestellt und dienen der Verbesserung der Aufenthaltsqualität an Plätzen von zentraler und touristischer Bedeutung. Im Bereich der City West wurden folgende Maßnahmen finanziert: Ort Jahre Maßnahme Beteiligung Kosten Lehniner Platz 2010- 13 Umgestaltung eines Parkplatzes zu einem Stadtplatz mit Aufenthaltsqualität Vorstellung der Planung und Abstimmung in Einwohnerversammlung 988.145 Olivaer Platz 2011 Durchführung eines Landschaftsplanerischen Wettbewerbs zur Neugestaltung des Platzes umfassende Bürgerbeteiligung im Vorfeld und nach Abschluß des Wettbewerbs 88.278 Kurfürstendamm 2010- 16 Beschaffung neuer Bänke Weiterentwicklung der Hochbeete im Mittelstreifen als Ersatz für den Entfall von desolaten Pflanzschalen Verwaltungsinterne Abstimmung 441.883 Hardenbergstraße 2013- 16 Planung zur Straßenneugestaltung Abbau der Hochbeete im Mittelstreifen, Verbesserung der Überquerungsmöglichkeiten Verwaltungsinterne Abstimmung 70.939 Steinplatz 2016- 2018 Aufwertung der Aufenthaltsqualität, Verbesserung der städtebaulichen Qualität Vorstellung und Diskussion der Planung in zwei Anrainergesprächen 563.619 Joachimsthaler Platz 2013- 16 Aufwertung der Aufenthaltsqualität, Verbesserung der städtebaulichen Qualität, Verbesserung der Überquerbarkeit der Jachimsthaler Straße Vorstellung der Planung und Diskussion in zwei Anliegergesprächen und AG City West 319.000 An der Urania 2011- 17 Aufwertung der Aufenthaltsqualität, Verbesserung der städtebaulichen Qualität Diskussion der Planung in BVV und Anrainergesprächen 801.004 Im Bereich City West sind derzeit keine neuen Baumaßnahmen, die aus dem Titel des Plätzeprogramms finanziert werden, geplant. 3. Zukunftsort Campus Charlottenburg / City West a) Welche Maßnahmen wurden mit welchem Fördermittelvolumen im Rahmen des Zukunftsortes Campus Charlottenburg / City West geplant (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? b) Welche Maßnahmen wurden mit welchem Fördermittelvolumen im Rahmen des Zukunftsortes Campus Charlottenburg / City West umgesetzt und welche Maßnahmen sollen noch umgesetzt werden (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? c) In welcher Form waren welche lokalen und überregionalen Akteure, insbesondere Angehörige der TU und UdK, an der Planung und Durchführung der Maßnahmen beteiligt? d) In welcher Form werden Universitätsmitarbeiter*innen und Studierende beteiligt? Antwort zu 3: a) und b) Dazu siehe Frage 5 hinsichtlich des Einsatzes von Fördermitteln zur Finanzierung eines Regionalmanagements für den Zukunftsort Campus Charlottenburg / City West. 6 Darüber hinaus plant der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf in Kooperation mit der TU Berlin Mittel aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) zum Aufbau touristischer Infrastruktur auf dem Campus Charlottenburg zu beantragen. Die vorgesehenen Investitionsmaßnahmen sollen die Errichtung eines Museums-Pavillon sowie die Schaffung touristischer Pfade beinhalten und den Campus mit seinen Sammlungen, Kunstobjekten, Bau- und Gartendenkmälern sowie seinen wissenschafts-und stadtgeschichtlich relevanten Ereignissen touristisch erschließen. Entsprechend der vorläufigen Finanzplanung soll das Investitionsvolumen des Gesamtvorhabens ca. 9 Mio. Euro betragen. Eine Jahresplanung des möglichen Fördermittelvolumens bzw. des Investitionsvolumens gibt es noch nicht. Im Rahmen der Finanzierung des sogenannten intraregionalen Regionalmanagements (Geschäftsstelle Zukunftsorte) werden alle aktuell 10 Zukunftsorte weiter vermarktet, profiliert und bei der Weiterentwicklung unterstützt, also auch der Zukunftsort Campus Charlottenburg / City West. Die Fördersummen, die hier zur Verfügung stehen, lassen sich allerdings nicht auf die einzelnen Orte herunterbrechen, weil es sich um übergeordnete Maßnahmen handelt, die allen Zukunftsorten gleichermaßen zu Gute kommen. Hierfür stehen über einen Zeitraum von 3 Jahren Mittel aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) für das intraregionale Regionalmanagement (Geschäftsstelle Zukunftsorte) in Höhe von 599.153,30 € in folgenden Jahresbeträgen zur Verfügung: 2017: 45.953,79 € 2018: 199.127,20 € 2019: 207.920,82 € 2020: 146.151,49 € c) Sowohl in den Profilierungsprozess als auch in geplante Marketingaktivitäten wurden und werden die unterschiedlichsten Akteure eingebunden. d) Geplant ist eine Veranstaltung anlässlich der Berlin Science Week vom 01. bis 10. November 2018, an der die Studierenden und Universitätsmitarbeiter teilnehmen können. 4. Ausbau Radverkehrsinfrastruktur in der City West a) Welche Maßnahmen sind mit welchen Fördermittelvolumen zum Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur in der City West, insbesondere in den weder mit Radwegen noch mit Schutzstreifen versehenen Straßen Kurfürstendamm, Lietzenburger Straße und Kantstraße, geplant? b) Welche Einschätzung hat der Senat bezüglich der bisherigen Verwendung von Fördermitteln zur Aufwertung des Straßenraums in der City West? Antwort zu 4: Fördermittel für Radverkehrsvorhaben werden vom zuständigen Referat IV B der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz mit Ausnahme der touristischen Radfernwege, die hier nicht relevant sind, nicht vergeben. Die Finanzierung von Radverkehrsinfrastruktur erfolgt auf dem Wege der auftragsweisen Bewirtschaftung. Auch im Rahmen der auftragsweisen Bewirtschaftung durch die Bezirksämter sind in den in der Anfrage genannten Straßen und deren näherer Umgebung mit Ausnahme eines kurzen 7 Radwegstücks in der Kantstraße zwischen Stadtbahnbrücke und Joachimstaler Straße, dessen Kosten noch nicht feststehen, momentan keine Radverkehrsvorhaben geplant. 5. Regionalmanagement City West a) Für welchen Zeitraum und durch welche Mittel ist die Finanzierung des Regionalmanagements City West gesichert (bitte eingesetzte Mittel nach Institution aufschlüsseln)? b) Strebt der Senat eine Fortführung der Finanzierung über das Jahr 2019 hinaus an und wenn ja, mit welchem Finanzvolumen und für welchen Zeitraum soll das Regionalmanagement von wem zukünftig finanziert werden? c) Wer entscheidet über die Förderrichtlinien und die Aufgaben, die das Regionalmanagement über das Jahr 2019 hinaus übernehmen soll? Antwort zu 5: a) Die Finanzierung des Regionalmanagements City West ist für den Förderzeitraum der letzten drei Förderjahre (3. Baustein) vom 01.02.2016 bis zum 31.01.2019 mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe zur "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) in den Gesamtausgaben i.H.v. 696.890,- EUR gesichert. Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe fördert das Projekt i.H.v. 487.823,- EUR. Der erforderliche komplementäre Eigenanteil des Bezirkes Charlottenburg-Wilmersdorf beträgt 209.067,- EUR. b) und c) Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe fördert das Regionalmanagement City West im Rahmen der Projektförderung nach den Bedingungen und Kriterien des Koordinierungsrahmens der GRW bereits für den maximal möglichen Förderzeitraum von neun Jahren. Eine Fortsetzung der GRW-Förderung ist gemäß Koordinierungsrahmen ausgeschlossen. 6. Bezirkskampagne Creative World a) Welche öffentlichen Mittel wurden in welcher Höhe nach Kenntnis des Senats für die Entwicklung der Standortkampagne „Creative World“ des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf aufgewendet (bitte Mittel nach Träger und Zweck der Mittelaufwendung aufschlüsseln)? Antwort zu 6: Die Wirtschaftsförderung des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin teilt hierzu mit: Es wurden keine öffentlichen Mittel für die Entwicklung und Vermarktung der Standortbroschüre Creative World aufgewendet. Für die Erstellung, Druck und Vermarktung der Standortbroschüre "Creativ World" sind dem Bezirk Charlottenburg- Wilmersdorf keine Kosten entstanden, da sich die Werbeagentur Unit Zürn aus 10115 Berlin eigenverantwortlich um geeignete Sponsoren gekümmert hat. Unter www.creativeworld .info sind alle Unternehmen bzw. Institutionen aufgeführt, die die Herstellung der Broschüre unterstützt haben. 7. Beirat City West a) Welche Akteure sind auf welcher Grundlage Teil des „Beirat City West“? b) Wer entscheidet über die Zusammensetzung des Beirats? c) Sind die Sitzungen des Beirats öffentlich und wenn nein, warum sind sie es nicht? 8 d) Inwiefern ist die Beteiligung von Bezirkspolitik, Anwohner*innen, Gewerbemieter*innen, Universitätsmitarbeiter*innen und Studierenden am „Beirat City West“ vorgesehen? e) Wird es einen weiteren Gebietsfonds geben, wenn ja, in welcher Höhe und wie wird über dessen Jurybesetzung entschieden? Antwort zu 7: Das Regionalmanagement City West teilt hierzu im Auftrag der Wirtschaftsförderung des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin mit: „a) Akteure im Beirat City West sind Vertreter des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf (Bürgermeister, Stadtrat für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Fachämter), Vertreter des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg (i.d.R. Fachämter), Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Technische Universität Berlin, Universität der Künste Berlin, Geschäftsstelle Campus Charlottenburg, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Industrie- und Handelskammer zu Berlin, Arbeitsgemeinschaft City e.V., Kurfürstendamm e.V. Der Beirat setzt sich aus Vertreter*innen zusammen, die die Interessen der Fördergeber, Fördernehmer und der kofinanzierenden Institutionen vertreten. Des Weiteren werden öffentliche und private Belange durch Institutionen und Vereine vertreten. Das Bezirksamts Charlottenburg-Wilmersdorf lädt bei entsprechenden Bedarf bzw. weitere institutionelle Vertreter ein. Der Beirat dient dazu Empfehlungen für die Arbeit des Regionalmanagement CITY WEST und der Koordination Aktives Zentrum City West zu geben. Der Beirat City West ist aus der Lenkungsgruppe sowie dem Steuerungskreis des Regionalmanagement City West aus der 1. Förderperiode hervorgegangen. Beide Gremien unterstützen die Arbeit des Regionalmanagement fachlich und inhaltlich. Grundsätzlich arbeitet das Regionalmanagement selbstverantwortlich. Der Beirat dient in erster Linie zum regelmäßigen Austausch über Entwicklungen in der City West. b) Hierüber entscheidet das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf in Abstimmung mit dem Regionalmanagement City West. c) Die Sitzungen des Beirats City West sind nicht öffentlich. Die Sitzungen dienen der inhaltlichen Auseinandersetzung zu Belangen des Regionalmanagements City West und der Koordination Aktives Zentrum City West. Darüber hinaus informieren die Vertreter*innen privater Institutionen über ihre Aktivitäten. d) Die Bezirkspolitik ist durch Bürgermeister und Stadtrat vertreten. Die Belange von Gewerbe und Einzelhandel werden durch die privaten Interessengruppen vertreten. Beide Universitäten sind vertreten. Grundsätzlich werden im Rahmen der Durchführung von Projekten bei Bedarf entsprechende Beteiligungsformate angeboten. e) Es wird keinen weiteren Gebietsfonds – in der City West "Aktionsfonds" genannt – mehr geben. Der Aktionsfonds wurde im Rahmen des Aktiven Zentrums initiiert.“ 9 8. Business Improvement District Kudamm/Tauentzien a) Welche öffentlichen Mittel wurden und werden im Rahmen des Business Improvement District Kudamm/Tauentzien für welche Maßnahmen aufgewendet? b) In welcher Form werden Anwohner*innen, Senat, Bezirke und lokale Akteure, wie die Bahnhofsmission am Zoo oder Angehörige der TU und UdK, an der Durchführung der Maßnahmen des BID beteiligt? Antwort zu 8: a) Der Einsatz öffentlicher Mittel ist in einer Immobilien- und Standortgemeinschaft (ISG, gleichbedeutend mit Business Improvement District - BID) aufgrund der im Berliner Immobilien- und Standortgemeinschafts-Gesetz (BIG) normierten Orientierung auf das private Engagement der Grundstückseigentümer und Grundstückseigentümerinnen grundsätzlich nicht angelegt. b) Die BID Ku’damm-Tauentzien GmbH teilt hierzu mit: „Die Beteiligung der genannten Akteure bei der Durchführung der Maßnahmen ist im BIG Gesetz geregelt und wird konkretisiert durch einen öffentlich-rechtlichen und städtebaulichen Vertrag mit den Bezirken Charlottenburg-Wilmersdorf und Tempelhof- Schöneberg. Das Maßnahmen- und Finanzierungskonzept des BID Ku’damm Tauentzien basiert auf einer engen Zusammenarbeit und gemeinsamen Planung der Anrainer und Gewerbetreibenden, des Senates, der Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf und Tempelhof-Schöneberg sowie weiterer Träger öffentlicher Belange. Auch lokale Akteure wie die Bahnhofsmission am Zoo, der Zoologische Garten oder der Campus Charlottenburg (In Zusammenarbeit: Technischen Universität, Universität der Künste und Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf) wurden einbezogen. Um die künftige Mitwirkung der betroffenen Grundstückseigentümer, der im Bereich einer Immobilien- und Standortgemeinschaft ansässigen Gewerbetreibenden und freiberuflich Tätigen sowie gegebenenfalls der Anwohnerschaft an den Entscheidungen des Aufgabenträgers sicherzustellen, hat sich am 4. Juli 2018 der Koordinierungsausschuss der ISG Ku’damm Tauentzien konstituiert. Dieser wird vertreten durch folgende stimmberechtigte und beratende Mitglieder. Ordentliche, stimmberechtigte Mitglieder sind: Beratende Mitglieder sind: 10 Die im BID Ku’damm Tauentzien definierten Maßnahmen bieten bei der Durchführung unterschiedliche Anknüpfungspunkte bzw. Möglichkeiten der Einbeziehung o.g. Gruppen. Im Rahmen der monatlichen City Talks werden die Mitglieder der AG City regelmäßig über die Projekte informiert und die Maßnahmen in einem informellen Austausch besprochen. Interessierten steht es frei, sich auf der eigens für das BID eingerichteten Webseite über aktuelle Entwicklungen zu informieren und mitzudiskutieren. Unsere derzeit 529 Mitglieder stellen ein breites Spektrum der Gesellschaft dar, so u.a. Industriefirmen, Hotels, exklusive und kreative Geschäfte, Theater und Restaurants, Ärzte, Rechtsanwälte, Immobilien- und Dienstleistungsunternehmen, Einzelpersonen sowie auch der Zoologische Garten, die Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche und die Berliner Stadtmission.“ Berlin, den 22. August 2018 In Vertretung Sebastian Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen