Drucksache 18 / 15 959 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Michael Efler (LINKE) vom 09. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. August 2018) zum Thema: Wie wird das Lollapalooza-Festival 2018 in Westend? und Antwort vom 28. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Dr. Michael Efler (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15959 vom 09. August 2018 über Wie wird das Lollapalooza-Festival 2018 in Westend? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und die S-Bahn Berlin GmbH zu der Frage 6 sowie die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) zu der Frage 7 um Stellungnahmen gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie wurden bei der Beantwortung berücksichtigt. Frage 1: Inwiefern wird sichergestellt, dass geltende Lärmschutzregelungen auch während des Festivals eingehalten werden? a) Welche Konsequenzen würden daraus gezogen, sollte während der Veranstaltung ein zu hoher Wert gemessen werden? b) Welcher finanzielle Aufwand entsteht dem Land Berlin für die Lärmschutzmessungen? c) Welche Möglichkeit nutzt der Senat, um den Veranstalter am finanziellen Mehraufwand angemessen zu beteiligen? Wenn das nicht vorgesehen ist, wie ist dies vor dem Hintergrund zu rechtfertigen, dass der Veranstalter einen immensen finanziellen Gewinn mit dem Festival einfahren wird? Antwort zu 1: Das Festival am 8. und 9. September 2018 im Bereich Olympiapark ist im Sinne der Veranstaltungslärm-Verordnung genehmigungsbedürftig. Es ist geplant, eine Genehmigung nach § 11 Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin (LImSchG Bln) mit zahlreichen Nebenbestimmungen zum Schutz der Nachbarschaft zu erteilen. Darin wird die Vorgabe zur Einhaltung bestimmter maximal zulässiger Beurteilungspegel sowie 2 maximal zulässiger kurzzeitiger Geräuschspitzen enthalten sein. Die entsprechenden Werte wurden auf Grundlage der schalltechnischen Prognose eines Akustikbüros ermittelt. Die Einhaltung dieser Werte wird während der Dauer der gesamten Veranstaltung durch eine nach § 29 b Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) bekannt gegebene Messstelle zu überwachen und in einem Messbericht zu dokumentieren sein. Zu a): Durch die dauerhafte Überwachung können die Mitarbeiter der Messstelle während der laufenden Veranstaltung die erforderlichen Hinweise zur Einhaltung der Pegel geben. Sollten dennoch nach Auswertung der Messung zu hohe Werte festzustellen sein, wird dies im Messbericht festzuhalten sein, anhand dessen ein Ordnungswidrigkeitenverfahren geprüft wird. Zu b) und c): Die Kosten für die Überwachung und Dokumentation durch eine nach § 29 b BImSchG bekannt gegebene Messstelle sind von der Veranstalterseite zu tragen. Frage 2: Gibt es ein Verkehrskonzept zur Durchführung des Festivals und welche Regelungen beinhaltet dieses? Welche Vorkehrungen werden dabei getroffen, um den zu erwartenden Verkehr möglichst verträglich für die Anwohner*innen zu gestalten? Antwort zu 2: Derzeit hat der Veranstalter noch kein Verkehrskonzept vorgelegt. Der Olympiapark und das Olympiastadion sind erprobte und bewährte Veranstaltungsorte mit guter Infrastruktur. Hier finden regelmäßig im Jahr große Musik- und Sportveranstaltungen mit bis zu 74.000 Besucherinnen und Besuchern störungsfrei statt. Frage 3: Inwiefern hat die Verkehrslenkung Berlin (VLB) eine Sperrung von Hauptstraßen im Umfeld der Veranstaltung geprüft, um die Anwohnenden zu schützen und mit welchem Ergebnis? Antwort zu 3: Da es sich bei dem Festival um eine „In-House-Veranstaltung“ handelt, ist eine unmittelbare Zuständigkeit der Verkehrslenkung Berlin (VLB) nicht gegeben. Die VLB hat gegenwärtig keinen aktiven Anlass eine straßenverkehrsbehördliche Maßnahme zu verfügen. Sie war in den Vorgesprächen beteiligt, agiert aber lediglich als Auftragsverwaltung, sofern die Polizei aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Maßnahmen einfordert. Eine Sperrung der benannten Straßen und Umgebung wurde in Absprache mit den Sicherheitsbehörden bisher nicht als notwendig erachtet. Frage 4: Was ist dem Senat darüber bekannt, ob die Straßenverkehrsbehörde Charlottenburg-Wilmersdorf eine Sperrung von Nebenstraßen geprüft hat und zu welchem Ergebnis sie ggf. gekommen ist? a) Welcher finanzielle Aufwand entsteht durch die Leistung der Verkehrsbehörden? b) Welche Möglichkeit nutzt der Senat, um den Veranstalter am finanziellen Mehraufwand angemessen zu beteiligen? Wenn das nicht vorgesehen ist, wie ist dies vor dem Hintergrund zu rechtfertigen, dass der Veranstalter einen immensen finanziellen Gewinn mit dem Festival einfahren wird? 3 Antwort zu 4: Die Prüfung, ob Nebenstraßen gesperrt werden müssen, ist noch nicht abschließend erfolgt und befindet sich in der Abstimmung. Zu 4a): Da die Prüfung noch nicht abgeschlossen ist, kann noch kein finanzieller Aufwand benannt werden. Zu 4 b): Der Bezirk wird im Rahmen der Gebühren nach der Sondernutzungsgebührenverordnung die entsprechenden Festsetzungen treffen. Frage 5: Wie ist der Stand der Verhandlungen zwischen dem Veranstalter und der BVG über das Angebot eines Kombitickets? Antwort zu 5: Für das Lollapalooza-Festival wird es kein Kombiticket geben. Frage 6: Werden die S-Bahn und die BVG zusätzliche Fahrzeuge bzw. Fahrten über den gesamten Tag einsetzen und wenn ja, wie viele? a) Welcher finanzielle Aufwand entsteht der S-Bahn und der BVG durch den Einsatz zusätzlicher Fahrzeuge bzw. zusätzlicher Fahrten? b) Welche Möglichkeit nutzt der Senat, um den Veranstalter am finanziellen Mehraufwand angemessen zu beteiligen? Wenn das nicht vorgesehen ist, wie ist dies vor dem Hintergrund zu rechtfertigen, dass der Veranstalter einen immensen finanziellen Gewinn mit dem Festival einfahren wird? Antwort zu 6: Die BVG und die S-Bahn Berlin GmbH werden an beiden Veranstaltungstagen sowohl im Tagesverlauf als auch am Abend und in der Nacht zusätzliche Fahrten anbieten. Bei der S-Bahn wird der reguläre 10-Minuten-Takt von der Stadtbahn nach Spandau wie folgt ergänzt: An beiden Tagen verkehrt zusätzlich die S5 ab 10 Uhr zwischen Strausberg Nord/Mahlsdorf und Olympiastadion im 10-Minuten-Takt. Ab ca. 19 Uhr werden bis ca. 1.15 Uhr weitere Fahrten zwischen Charlottenburg - Olympiastadion im 10-Minuten-Takt angeboten, so dass der Abschnitt zwischen Charlottenburg und Olympiastadion dann stündlich mit 18 Fahrten pro Richtung bedient wird. Ab ca. 20.30 Uhr werden diese Leistungen dann von der S5 in Zusammenspiel mit S7 und S3 fortgesetzt. Außerdem werden an beiden Tagen auch auf der S41 ab 23 Uhr (Samstag) bzw. 22.30 Uhr (Sonntag) zusätzliche Fahrten angeboten, um eine zügige Weiterreise mit der Ringbahn zu ermöglichen. Am Samstag verstärkt die S3 den regulären Nachtverkehr der S9 zwischen 0:45 Uhr bis voraussichtlich 1.15 Uhr mit einer Anbindung des Olympiastadions nach Charlottenburg im 10-Minuten-Takt. Zu 6 a): Entfällt. 4 Zu 6 b): In dem Verkehrsvertrag der S-Bahn Berlin GmbH wie auch in dem der BVG ist geregelt, dass ein entsprechendes Verkehrsangebot zu Großveranstaltungen abgestimmt und zur Bestellung übergeben wird. Die Kosten für diese Bestellungen sind daher mit den bestehenden Verkehrsverträgen abgegolten. Frage 7: Welche Sonderreinigungen der BSR finden im Rahmen des Festivals statt? a) Welcher finanzielle Aufwand entsteht der BSR durch die Sonderreinigungen? b) Welche Möglichkeit nutzt der Senat, um den Veranstalter am finanziellen Mehraufwand angemessen zu beteiligen? Wenn das nicht vorgesehen ist, wie ist dies vor dem Hintergrund zu rechtfertigen, dass der Veranstalter einen immensen finanziellen Gewinn mit dem Festival einfahren wird? Antwort zu 7: Beim Lollapalooza-Festival handelt es sich um eine gewerbliche Veranstaltung, bei der der Veranstalter für die Reinigung der angemieteten Flächen zuständig ist. Zusätzliche Verschmutzungen im Umfeld werden die BSR, wie auch bei anderen Großveranstaltungen im Ortsteil Westend (Olympiastadion/Waldbühne), zeitnah und bedarfsgerecht beseitigen. Frage 8: In welchem Stand der Ausarbeitung befindet sich das veranstaltungsbezogene Sicherheitskonzept? a) Welche Regelungen beinhaltet dieses im Einzelnen, um die Sicherheit von außen und innen zu sichern? Antwort zu 8: Die Projektbeteiligten befinden sich in einem intensiven Abstimmungsprozess, welcher noch nicht abgeschlossen ist. Die veranstaltungsbezogenen Planungen und das Sicherheitskonzept werden rechtzeitig vor der Veranstaltung fertig gestellt. Das Sicherheitskonzept ist den Genehmigungsbehörden, welche die Mitwirkung der Polizei, des externen Brandschutzprüfingenieurs und der Berliner Feuerwehr herbeiführen, vorzulegen. Die veranstaltungsbezogene Genehmigung der Bauaufsicht wird im Anschluss erfolgen. Bei dem Festival „Lollapalooza“ handelt es sich um ein grundsätzlich friedliches Familienfest. Die polizeilichen Maßnahmen werden insbesondere den Veranstaltungsschutz und verkehrspolizeiliche Tätigkeiten beinhalten. Derzeit laufen die den Einsatz betreffenden polizeilichen Vorbereitungs- und Planungsprozesse. Das Sicherheitskonzept wurde der Polizei Berlin von der Genehmigungsbehörde bisher noch nicht zur Mitwirkung vorgelegt. Frage 9: Welche konkreten Flächen und in welcher Größe werden für das Festival zur Verfügung gestellt? Antwort zu 9: Es werden Teilflächen des Maifeldes und Teilflächen des Reiterstadions zur Verfügung gestellt. Die Olympiastadion Berlin GmbH stellt Teile des Olympiastadions und der Konzessionsfläche zur Verfügung. Eine konkrete Größenerfassung der überlassenen 5 Flächen ist nicht erfolgt, da diese aufgrund baulicher Gegebenheiten ohne gesonderte Vermessung definiert werden können. Frage 10: Welche Einnahmen hat das Land Berlin und der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf für die Genehmigung des Festivals und für die Nutzung des Geländes erzielt? Antwort zu 10: Eine Offenlegung der Einnahmen des Landes Berlin kann aufgrund der schützenswerten Geschäftsinteressen des Veranstalters bzw. der Olympiastadion Berlin GmbH im Rahmen der Beantwortung einer Schriftlichen Anfrage nicht erfolgen. Es kann jedoch von Mitgliedern des Abgeordnetenhauses Akteneinsicht an Amtsstelle beantragt werden. Seitens des Bezirkes Charlottenburg-Wilmersdorf können die Gebühren momentan noch nicht beziffert werden, da seitens des Veranstalters noch Modifizierungen vorgenommen werden. Generell lässt sich aber sagen, dass die Einnahmen sich auf einige wenige Aufbauten im öffentlichen Straßenland beziehen werden, der Olympische Platz wird von Aufbauten frei bleiben. Frage 11: In welcher Form ist geplant, den Anwohnenden Freitickets für die Veranstaltung zur Verfügung zu stellen? a) Welche Details sind hierzu im Vertrag mit dem Veranstalter vereinbart worden? b) Welche Konsequenzen werden daraus gezogen, wenn der Veranstalter dem nicht nachkommt? Antwort zu 11: Der Vertrag mit dem Veranstalter enthält keine Verpflichtung zur Ausgabe von Freitickets. Diesbezügliche Planungen des Veranstalters sind dem Senat nicht bekannt. Frage 12: In welcher Form ist geplant, wenn gewünscht, Anwohnende für die Zeit des Festivals in Hotels kostenlos einzuquartieren? a) Welche Details sind hierzu im Vertrag mit dem Veranstalter vereinbart worden? b) Welche Konsequenzen werden daraus gezogen, wenn der Veranstalter dem nicht nachkommt? Antwort zu 12: Die Bestimmungen für eine Unterbringung in Hotels können der Genehmigung gemäß § 11 LImSchG Bln entnommen werden. Danach haben alle Anwohnenden ein Anrecht auf eine temporäre Unterbringung in Hotels, dessen Wohnungen sich innerhalb von 83 dB-Isophone (die 83 dB-Isophone entspricht dem Grenzwert eines Beurteilungspegels von Lr = 80 dB(A), da die in der o.g. Immissionsprognose um ca. 3 dB geminderten Werte genehmigt werden) befinden und die mindestens einen schutzbedürftigen Raum aufweisen, der ein Fenster an einer dem Veranstaltungsgelände zugewandten Fassade besitzt. 6 Frage 13: Welche eigenen Maßnahmen hat der Senat unternommen, um die Anwohnenden vollumfänglich über den Ablauf des Festivals zu informieren? Antwort zu 13: Das Land Berlin hat gegenwärtig keine eigenen Maßnahmen ergriffen, um die Anwohnenden vollumfänglich zu informieren. Dies obliegt dem Veranstalter. Frage 14: Welche Behörde ist für welche Maßnahme rund um die Genehmigung, Planung und Durchführung des Festivals verantwortlich? Antwort zu 14: Genehmigungsbehörde für Immissionen ist die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK). Alle sonstigen Genehmigungen, insbesondere bauaufsichtliche Genehmigungen, erfolgen durch das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf. Berlin, den 28.08.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz