Drucksache 18 / 15 960 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Förster (FDP) vom 10. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. August 2018) zum Thema: Pflegemaßnahmen, Machbarkeitsstudie, Bauforschung, Denkmalpflegeplan – Aktueller Sachstand beim Wasserwerk Friedrichshagen und Antwort vom 17. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Herrn Abgeordneten Stefan Förster (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15 960 vom 10. August 2018 über Pflegemaßnahmen, Machbarkeitsstudie, Bauforschung, Denkmalpflegeplan – Aktueller Sachstand beim Wasserwerk Friedrichshagen ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft zum Teil Sachverhalte, die der Senat nicht in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Wasserbetriebe - Anstalt öffentlichen Rechts - (BWB) um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wurde der Beantwortung zugrunde gelegt. 1. Wie ist der aktuelle Planungsstand bezüglich der Erneuerung des Daches der Schöpfmaschinenhäuser A und B? Wurden die Planungsunterlagen erarbeitet und kann weiterhin mit einem Baubeginn in 2019 gerechnet werden? Zu 1.: Die Planunterlagen wurden vom Büro Prof. Dr. Lorenz & Co. Bauingenieure GmbH erarbeitet und mit der unteren Denkmalschutzbehörde abgestimmt. Die Kostenschätzung liegt vor und ist bestätigt. Das ist die Grundlage für die Kostenberechnung , die bis zum Oktober 2018 erarbeitet wird. Die BWB rechnen weiterhin mit einem Baubeginn in 2019. 2. Liegt die Ausführungsplanung für die Sanierung der Dächer und Zinnen der Sandwäsche der Langsamsandfilterstraße A sowie des Waagehauses am Riesler 1 vor und konnten die Bauarbeiten in diesem Sommer bereits planmäßig begonnen werden? Wann ist mit einem Abschluss zu rechnen? Zu 2.: Die Ausführungsplanung für die Sanierung der Dächer und Zinnen der Sandwäsche A sowie des Waagehauses am Rieseler 1 liegen vor. Der Auftrag befindet sich in der Vergabe. Der Beginn der Bauarbeiten wurde daher bisher nicht angezeigt. Die BWB planen mit dem Abschluss der Arbeiten noch im Jahr 2018. 2 3. Seit wann liegt die durch die Berliner Wasserbetriebe (BWB) in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie für die Gesamtentwicklung des Areals vor und wem wurde diese bisher zugänglich gemacht? Zu 3.: Die Machbarkeitsstudie wurde im April 2018 fertiggestellt und am 23. April 2018 dem Bezirksamt Treptow-Köpenick (Baustadttrat, Amtsleitung Stadtplanung, Amtsleitung Denkmalschutz; Vertreter des Umwelt- und Naturamtes) sowie Vertretern des Landesdenkmalamtes vorgestellt. 4. Wer war Ersteller der Studie und welche Ergebnisse brachte die Untersuchung? Welche Erkenntnisse ziehen die BWB daraus? 5. Wann und mit wem gab es hinsichtlich der Auswertung und ggf. Umsetzung der Machbarkeitsstudie konkret Gespräche und mit welchem Ergebnis? Zu 4. und 5.: Das Gutachterbüro Freie Planungsgruppe Berlin (Stefanie Schellin / Florian Wildanger) wurde in Abstimmung mit dem Bezirksamt Treptow-Köpenick und dem Landesdenkmalamt von den BWB mit der Ausarbeitung der Studie beauftragt. Die Machbarkeitsstudie dient der Bestandsaufnahme der aktuellen naturschutzfachlichen und denkmalrechtlichen Gegebenheiten um eine fundierte Basis zur Findung von Nachnutzungsmöglichkeiten darstellen zu können. Die Studie sowie die diversen hiermit verbundenen Fachgutachten wurden den betroffenen Fachbereichen des Bezirksamtes und dem Landesdenkmalamt im Juni 2018 zur Verfügung gestellt. Es wurde vereinbart, im Herbst Gespräche zur weiteren Vorgehensweise hinsichtlich der weiteren Nachnutzungsmöglichkeiten zu führen. 6. Welchen Umsetzungsstand hat die von den Denkmalfachbehörden den BWB dringend empfohlene Bauforschung und die Erarbeitung eines Denkmalpflegeplans für das historisch und stadtgeschichtlich sehr wertvolle Gebäudeensemble? Wann ist mit einer Ausschreibung und Beauftragung dieser beiden Leistungen zu rechnen? Zu 6.: Ende August 2018 wird hierzu ein Gespräch mit der unteren Denkmalbehörde stattfinden, bei dem das weitere Vorgehen zu den genannten Themen besprochen wird. Ob und wann eine entsprechende Ausschreibung stattfinden wird, ist noch nicht entschieden. 7. Wie ist der aktuelle Stand beim wasserbehördlichen Bewilligungsverfahren für das Wasserwerk Friedrichshagen zur Grundwasserförderung? Wurden die noch ausstehenden Unterlagen zur Prüfung der Umweltverträglichkeit und der FFH-Verträglichkeit mittlerweile eingereicht? Wie ist das Ergebnis? Zu 7.: Die Unterlagen (Umweltverträglichkeitsuntersuchung und Flora-Fauna-Habitat- Gutachten) liegen den BWB im Entwurf vor. Im Rahmen der öffentlichen Erörterung im Verfahren zum Wasserwerk Tegel gab es rechtliche Einwendungen, die ggf. Auswirkungen auf alle weiteren Verfahren gehabt hätten. Diese wurden durch einen externen Rechtsanwalt geprüft und sämtliche noch ausstehende Verfahren ruhen gelassen . Das Verfahren zum Wasserwerk Friedrichshagen, wie auch die der restlichen Wasserwerke, werden nach Abschluss der Prüfung durch die Wasserbehörde und Bestätigung der Rechtssicherheit wieder aufgenommen. Der weitere Verlauf des Bewilligungsverfahrens ist wie bereits in der Schriftlichen Anfrage vom 4. Januar 2018 (Drs. 18/13 020) beschrieben, von einer Vielzahl einzelner Faktoren abhängig, wie z.B. Zeitpunkt der Einreichung und Qualität der Antragsunterlagen sowie Umfang der eingehenden Einwendungen, so dass sich über den zu erwartenden Zeitpunkt des Verfahrensendes weiterhin keine belastbare Aussage treffen lässt. 3 8. Wie ist der aktuelle Sachstand bei der angedachten denkmalrechtlichen Unterschutzstellung des Seewasserpumpwerks? Ist die Eintragung bereits erfolgt und wenn ja, mit welcher Begründung? Zu 8.: Das Seewasserpumpwerk befindet sich seit dem 24. Januar 2018 in der Denkmalliste Berlin. Die Begründung lautet wie folgt (Auszug aus der Textfassung des Denkmallisteneintrages ): „Das Seewasserpumpwerk wurde 1986-88 südlich des Hauses 1 als in den Uferhang des Müggelsees geschobene unterirdische Anlage errichtet. Diese neue Wasserförderanlage sollte als Reserveanlage dienen, um den durch den Bau der Großsiedlungen in Marzahn, Hellersdorf und Hohenschönhausen stark angestiegenen Trinkwasserbedarf auch bei extremer Belastung (z.B. im Hochsommer) befriedigen zu können . Da die Brunnenanlagen des Wasserwerkes weitgehend ausgeschöpft waren, wurde eine neue Seewasserförderanlage eingerichtet. Der kubische Baukörper des unterirdischen Pumpwerkes besteht aus einer monolithischen Stahlbetonkonstruktion, dessen zur Seeseite hin sichtbarer Teil mit rotem Mauerwerk verkleidet ist. Der Baukörper hat einen quadratischen Grundriss von ca. 19 x 19 Meter, seine lichte Raumhöhe beträgt ca. 3,40 Meter. Mit der ziegelsichtigen Frontseite zum Müggelsee nimmt er den Backsteincharakter der historischen Wasserwerksbauten auf. Das Seewasser lief über 3 Grobfiltersiebanlagen (des VEB Dampfkesselbau Dresden -Übigau) und über 7 Schleusenschieber gesteuert zu den 7 Kreiselpumpen (VEB Pumpenwerk Halle/angetrieben von Sterndreieckmotoren mit je 160 KW-Leistung), die das vorgefilterte Seewasser zu den Langsamfiltern pumpten. Das unterirdische Pumpwerk ist durch einen ca. 25 Meter langen und begehbaren Versorgungskanal mit dem Anbau des Pumphauses A verbunden. Über diesen Versorgungskanal erfolgte die Strom-, Wasser- und Wärmeversorgung. Das Pumpwerk, das über eine Förderleistung von 2500 Kubikmeter pro Stunde verfügte, wurde nur wenige Jahre als Reserveanlage vorgehalten und bereits in den 1990er nach dem starken Sinken des Wasserbedarfs außer Betrieb genommen. Das unterirdische Pumpwerk, dessen technische Anlagen komplett erhalten und betriebsfähig sind, war die größte Neuinvestition des Wasserwerkes Friedrichshagen nach 1945 und setzte den technischen Endpunkt des inzwischen stillgelegten und seit 1979 als Denkmal geschützten Wasserwerkes. Es bildet mit den ab 1893 errichteten Bauten und technischen Anlagen des Wasserwerkes Friedrichshagen eine Einheit von Denkmalwert. Schutzgutbezeichnung: Der Denkmalschutz erstreckt sich auf den Denkmalbereich, einschließlich der Pumpstation und deren technischer Ausstattung. Zu einem Bau- oder Gartendenkmal gehört seine Ausstattung und Zubehör, soweit sie mit diesem eine Einheit von Denkmalwert bilden.“ Berlin, den 17. August 2018 In Vertretung Henner B u n d e ........................................................... Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe