Drucksache 18 / 15 962 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Förster (FDP) vom 10. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. August 2018) zum Thema: Zickzack-Kurs im Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf – nun auch bei der Radwegeplanung? und Antwort vom 27. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Stefan Förster (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15962 vom 10. August 2018 über Zickzack-Kurs im Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf – nun auch bei der Radwegeplanung? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das betroffene Bezirksamt Steglitz- Zehlendorf um Stellungnahme gebeten, die dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird entsprechend gekennzeichnet wiedergegeben. Frage 1: Wer genehmigte wann und mit welcher Begründung die Abmarkierung eines Radwegs auf dem schmalen Fußweg der Leo-Baeck-Straße in Zehlendorf? Frage 2: Wie konnte die Genehmigung erteilt werden, obwohl die gesetzliche Mindestbreite für einen Geh- und Radweg nebeneinander dort unstrittig nicht gegeben ist? Antwort zu 1 und zu 2: Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf teilt dazu mit: „Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf beauftragte die Wiederherstellung einer alten Markierung als Radweg auf dem Bürgersteig aus dem Jahre 1984.“ 2 Frage 3: Welchen Genehmigungstatbestand erfüllt ein „Radweg für Kinder auf dem Weg zur Schule“, der im Straßenverkehrsrecht als solcher gar nicht vorgesehen ist? Antwort zu 3: Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf teilt dazu mit: „Eine solche Genehmigung wurde nicht erteilt.“ Frage 4: Welche Konsequenzen hat dies für die rechtswidrig handelnden Mitarbeiter in der Unteren Straßenverkehrsbehörde von Steglitz-Zehlendorf? Antwort zu 4: Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf teilt dazu mit: „Durch die untere Straßenverkehrsbehörde wurde nicht rechtswidrig gehandelt.“ Frage 5: Wie ist es zu erklären, dass Mitarbeiter im Fachbereich Tief des Straßen- und Grünflächenamtes Steglitz- Zehlendorf eine derart rechtswidrige Anordnung zur Umsetzung gebracht haben, die allein schon der gesunde Menschenverstand für absurd halten würde? Frage 6: Welche Konsequenzen hat dies für die rechtswidrig handelnden Mitarbeiter im Fachbereich Tief des Straßen- und Grünflächenamtes von Steglitz-Zehlendorf? Antwort zu 5 und zu 6: Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf teilt dazu mit: „Eine solche Anordnung ist nicht ergangen. Es sollte nur die alte verblichene Markierung aus dem Jahr 1984 aufgefrischt werden.“ Frage 7: Welche fachliche Begründung gibt es für die Abmarkierung des nicht rechtskonformen Radwegs als Zickzack-Linie? Antwort zu 7: Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf teilt dazu mit: „Die Markierung wurde so nicht beauftragt.“ 3 Frage 8: Wie erfolgte die Auswahl der ausführenden Fachfirma und welche Hinweise zur Umsetzung erhielt sie? Antwort zu 8: Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf teilt dazu mit: „Die ausführende Fachfirma wurde durch Auswahl im Rahmenvertrag ausgewählt und erhielt eine Ausführungszeichnung.“ Frage 9: War die Beauftragung der Firma das Ergebnis einer Ausschreibung und wenn ja, wie viele Interessenten gab es an diesem Auftrag? Antwort zu 9: Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf teilt dazu mit: „Eine Ausschreibung war nicht notwendig.“ Frage 10: Welche Gesamtkosten sind für die fehlerhafte Abmarkierung entstanden und wo werden diese etatisiert? Antwort zu 10: Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf teilt dazu mit: „Die fehlerhafte Markierung wird der Firma nicht vergütet.“ Frage 11: Warum wird – anstelle die fehlerhafte Markierung ganz zu beseitigen – eine Neumarkierung mit gerader Linie ins Auge gefasst, obwohl diese auch nicht rechtskonform wäre? Frage 12: Welche Mehrkosten entstehen durch die Neumarkierung und wer trägt diese? Antwort zu 11 und zu 12: Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf teilt dazu mit: „Die fehlerhafte Zickzack Markierung wird ohne Kosten für den Bezirk entfernt. Eine Neumarkierung erfolgt nicht.“ 4 Frage 13: Wird das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf seinen Zickzack-Kurs bei der Abmarkierung von Radwegen weiter fortsetzen oder werden künftig rechtskonforme und plausible Lösungen gewählt, die auch ohne öffentlichen Spott umgesetzt werden können? Antwort zu 13: Hierzu hat das Bezirksamt keine Stellungnahme abgegeben. Berlin, den 27.08.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz