Drucksache 18 / 15 964 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Förster (FDP) vom 10. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. August 2018) zum Thema: Zusammenarbeit zwischen Denkmalpflege und Siemens in der Siemensstadt und Antwort vom 17. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Kultur und Europa Herrn Abgeordneten Stefan Förster (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 15 964 vom 10. August 2018 über Zusammenarbeit zwischen Denkmalpflege und Siemens in der Siemensstadt Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Gebäude und weitere Bestandteile auf dem der Firma Siemens gehörenden Gelände in der Siemensstadt in Spandau stehen unter Denkmalschutz und wann erfolgten die jeweiligen Eintragungen ? Zu 1.: 1994 wurde eine gemeinsam von der Denkmalfachbehörde damals bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (SenStadt), heute Landesdenkmalamt (LDA) bei der Senatsverwaltung für Kultur und Europa (SenKultEuropa) und der „Siemens- Grundstücksverwaltung GmbH & Co. OHG.“ erarbeitete „Denkmalschutzkonzeption Siemensbauten in Siemensstadt“ verabschiedet. Folgende Werksanlagen wurden in diesem Zusammenhang als Baudenkmale in das Denkmalbuch eingetragen: 1. Wernerwerk II (Gebäudegruppe 202) 2. Forschungslaboratorium (Gebäudegruppe 211) 3. Wernerwerk XV (Gebäudegruppe 15) 4. Wernerwerk Hochbau (Gebäudegruppe 10) 5. Normalschuppen W 540 (Gebäudegruppe 5) 6. Dynamowerk-Hallenkomplex (Gebäude DW 17, 18, 20-27) 7. Verwaltungsgebäude (Gebäude 30) 8. Schaltwerk-Hallenkomplex (Gebäude SW 2-3) 9. Schaltwerk-Hochhaus (Gebäude SW1) 10. Stoßdämpferprüfanlage (Gebäude SW 5) 11. Ehrenmal Seite 2 von 3 12. Hochspannungsprüffeld (Gebäude SW 41, 42) 13. Kabelwerk-Hallenkomplex (Gebäude Ka 3) 14. Kabelwerk-Metallwerk (Gebäude Ka 34) 15. Kabelwerk-Heizwerk (Gebäude 76, 76a) 2. Wie schätzen die Denkmalbehörden den momentanen Zustand der Denkmale, deren Nutzung und die Notwendigkeit möglicher Erhaltungsmaßnahmen in der Zukunft ein? Zu 2.: Alle Baudenkmale werden denkmalverträglich genutzt; der bauliche und denkmalpflgerische Erhaltungszustand ist gut bis befriedigend. 3. Wie regelmäßig erfolgt ein Austausch zwischen der Unteren Denkmalschutzbehörde Spandau, dem Landesdenkmalamt und der Firma Siemens über die Notwendigkeit von Umnutzungen denkmalgeschützter Gebäude? Gab es in der Vergangenheit entsprechende Veränderungen und wenn ja, wann und in welcher Form? Zu 3.: In den vergangenen Jahren haben keine grundlegenden Nutzungsveränderungen stattgefunden. Alle Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen sind mit der zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde abgestimmt und im Einvernehmen mit dem Landesdenkmalamt genehmigt worden. 4. Gab es aus Sicht der Denkmalbehörden in der Vergangenheit Konflikte mit dem Grundstückseigentümer , die auf eine nicht sach- und fachgerechte Nutzung der Gebäude hindeuten würden beziehungsweise Umnutzungswünsche, die denkmalgefährdend wären? Wenn ja, wann konkret und bei welchen Gebäuden? Zu 4.: Es gab keine grundlegenden Konflikte, die auf eine nicht denkmalverträgliche Nutzung zurückzuführen sind und keine den Denkmalbestand gefährdenden Umnutzungswünsche . 5. Sind seit der Wiedervereinigung 1990 finanzielle Mittel Dritter (aus dem Landeshaushalt oder durch Stiftungen) in den Erhalt der Gebäude geflossen? Wenn ja, wann, in welcher Größenordnung und für welche Maßnahmen? Zu 5.: Es sind keine Landesmittel als Zuwendung für denkmalbedingte Mehraufwendungen beantragt worden. 6. Existiert ein Denkmalpflegeplan für das Gesamtgelände der Siemenswerke und wenn ja, von wann ist dieser und durch wen wurde er erarbeitet? Falls nein, warum gibt es einen solchen bis heute nicht? Seite 3 von 3 Zu 6.: 1994 wurde zwischen dem Landesdenkmalamt und Siemens eine „Denkmalschutzkonzeption , Siemensbauten in Siemensstadt“ vereinbart. 7. Sind den Denkmalschutzbehörden die konkreten Pläne von Siemens für den geplanten Innovations -Campus auf ihrem Gelände bekannt und wenn ja, wie werden diese bewertet? Zu 7.: Pläne für einen „Innovationscampus“ sind der obersten Denkmalschutzbehörde, der unteren Denkmalschutzbehörde im Bezirksamt Spandau und dem Landesdenkmalamt nicht bekannt. 8. Gibt es diesbezügliche Konflikte, wie in den Medien berichtet wird und an welcher Stelle? Zu 8.: Nein. Berlin, den 17.08.2018 In Vertretung Gerry Woop Senatsverwaltung für Kultur und Europa