Drucksache 18 / 15 967 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gunnar Lindemann (AfD) vom 06. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. August 2018) zum Thema: Klimageräte im Berliner ÖPNV und Antwort vom 27. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Gunnar Lindemann (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15967 vom 06. August 2018 über Klimageräte im Berliner ÖPNV Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit beantworten kann. Er ist bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Vorbemerkung des Abgeordneten: Die „Berliner Zeitung“ veröffentlichte am 31.07.2018 einen Artikel mit der Überschrift „BVG Klimaanlagen in der U-Bahn bleiben ein Traum“ Frage 1: Trifft es zu, dass eine Ausrüstung der Berliner U-Bahn mit Klimaanlagen aufgrund der Tunnelbauweise nicht möglich ist? Wenn ja, worin genau bestehen in diesem Zusammenhang die Unterschiede zum Hamburger Tunnelsystem? Inwiefern wird bei dieser pauschalen Aussage den sehr unterschiedlichen Tunnelbauweisen (Neu- und Altbau; Groß- und Kleinprofil) Rechnung getragen? Wie ist diese pauschale Aussage vor dem Hintergrund zu verstehen, dass das Berliner U-Bahn-Netz über eine nicht geringe Anzahl von oberirdischen Trassen und Bahnhöfen verfügt? Antwort zu 1: Die BVG teilte hierzu mit: „Es trifft zu, dass die Ausrüstung der Berliner U-Bahnzüge mit Klimaanlagen nicht ohne weiteres möglich ist. Aufgrund des vorhandenen engen Lichtraumprofils des U- Bahnnetzes ist es in Berlin nicht möglich, Fahrzeugklimaanlagen auf den Wagendächern zu montieren. Das Lichtraumprofil ist für Klein- und Großprofilnetze unterschiedlich, jedoch 2 für Alt- und Neubautunnel gleichermaßen gültig. Es gibt keine Linie, die ausschließlich oberirdisch verläuft. 81 % des Berliner U-Bahnnetzes verläuft im Tunnel. In Hamburg verläuft der größte Teil der Strecken oberirdisch, der Anteil der Tunnelstrecken beträgt nur 42 %. Eine Montage der Klimatechnik im Fahrzeuginneren führt zu einer erheblichen Verkleinerung des Fahrgastraumes. Im Tunnelbereich entsteht zusätzlich das Problem, die durch die Klimatisierung der Fahrzeuge entstehende Abwärme abzuführen. Die Abwärme würde zu einer unerwünschten Erwärmung der Luft im Tunnel und den U-Bahnstationen führen.“ Frage 2: Wie viele Busse der BVG sind mit Klimageräten ausgestattet und wie viele Busse der BVG besitzen keine Klimageräte? Falls die BVG Busse ohne Klimageräte im Regelbetrieb einsetzt; wann werden diese nachgerüstet oder ausgetauscht? Falls keine Nachrüstung geplant ist, warum nicht? Antwort zu 2: Die BVG teilt hierzu mit: „Im Omnibusbereich ist jeder im Linieneinsatz befindliche Omnibus (ca.1.450) mit einer Klimaanlage ausgerüstet.“ Frage 3: Trifft es zu, dass die Klimageräte in den BVG-Bussen vielfach wirkungslos sind, da die Fahrgäste die Fenster öffnen? Falls ja, welche Vorkehrungen wurden von der BVG getroffen, um ein Öffnen der Fenster bei laufender Klimaanlage zu verhindern? Falls keine Vorkehrungen getroffen wurden, warum nicht? Antwort zu 3: Die BVG teilt hierzu mit: „Die Klappfenster in allen Omnibussen sind überwiegend verriegelt, um eine optimale Funktion der Klimaanlage zu gewährleisten. Im Falle einer Störung sollen diese durch das Fahrpersonal geöffnet werden. Es trifft jedoch zu, dass einzelne Fenster auch bei laufender Klimaanlage z.T. zu öffnen sind und geöffnet werden. Umgekehrt werden bei Fahrzeugen mit ausnahmsweise defekter Klimaanlage, die bis zur kurzfristigen Instandsetzung im Fahrgastverkehr eingesetzt werden, die Klappfenster bzw. Dachluken geöffnet, um einen Luftzug im Fahrzeug zu erzeugen.“ Frage 4: Trifft es zu, dass die Klimageräte bei Scania-Bussen auf vier Grad unter Außentemperatur eingestellt werden, um Kraftstoff zu sparen? Falls ja, welchen positiven Effekt verspricht sich die BVG dann konkret von der Wirkungsweise der Klimageräte bei einer Außentemperatur von 35 Grad oder mehr? Antwort zu 4: Die BVG teilt hierzu mit: „Die Aussage, dass die BVG hier Kraftstoff sparen möchte, trifft nicht zu.“ 3 Frage 5: Trifft es zu, dass im Sommer Warmluft, verursacht durch den Motorbetrieb, in den Fahrgastraum der Busse geleitet wird? Falls ja, welche technischen Maßnahmen sind geplant, um dies zu verhindern? Weshalb wird die Warmluft nicht im Sommer nach außen geleitet, wie dies auch im Sommer bei den älteren U-Bahn-Zügen der F- Baureihen der Fall ist? Antwort zu 5: Die BVG teilt hierzu mit: „Die Aussage trifft nicht zu, da die Bereiche des Motors zum Innenraum hin abgeschirmt sind.“ Frage 6: Trifft es zu, dass die Sprecherin der BVG, Petra Reetz, den Fahrgästen ernsthaft empfiehlt, „Straßenbahn zu fahren“, da dort die Klimaanlagen „besser zur Geltung“ kommen? Falls ja, welchen konkreten Rat hat Frau Reetz für Fahrgäste, die eine Straßenbahn nicht nutzen können und auf Bus und U-Bahn angewiesen sind? Antwort zu 6: Die BVG teilt hierzu mit: „Frau Reetz bezog sich bei Ihrer Aussage lediglich auf die Tatsache, dass es im Inneren der Flexity-Straßenbahnen im Vergleich zu anderen Verkehrsmitteln im Durchschnitt kühler ist. Da Busse in kürzeren Abständen halten als die Straßenbahn, entweicht die kühle Luft hier häufiger aus dem Fahrzeug.“ Frage 7: Wieviel Straßenbahnzüge sind bei der BVG mit Klimaanlagen ausgerüstet, und wieviel sind nicht mit einer Klimaanlage ausgerüstet? Wann werden diese nachgerüstet? Falls nicht nachgerüstet werden soll, warum nicht? Antwort zu 7: Die BVG teilt hierzu mit: „Derzeit sind alle Straßenbahnen vom Typ Flexity und die 30 Straßenbahnen vom Typ GTZ mit Klimaanlagen ausgerüstet. Die Straßenbahnen vom Typ TATRA und die 120 Straßenbahnen vom Typ GT sind nicht mit Klimaanlagen ausgerüstet. Eine Nachrüstung beim Typ GT ist durch die Gewichtsbegrenzungen der Fahrzeuge nicht möglich und bei den Straßenbahnen vom Typ TATRA aufgrund der baldigen Ausmusterung nicht geplant.“ Frage 8: Wie häufig sind Klimaanlagen in Bussen und wie häufig in Straßenbahnen in 2016, 2017 und 2018 ausgefallen oder defekt? Wie lange dauert eine durchschnittliche Reparatur einer defekten Klimaanlage? Werden Fahrzeuge mit einer defekten Klimaanlage im Regelbetrieb eingesetzt? 4 Antwort zu 8: Die BVG teilt hierzu mit: „Busse: Die Anzahl der fahrgastwirksamen Ausfälle ist gemessen am täglichen Fahrzeugeinsatz äußerst gering (jeweils unter 1 %). Die Reparatur dauert im Durchschnitt mehrere Stunden. Fahrzeuge werden bis zur kurzfristigen Instandsetzung in Ausnahmefällen auch mit defekter Klimaanlage im Fahrgastverkehr eingesetzt. In diesem Fall sind die Klappfenster bzw. die Dachluken zu öffnen, um einen Luftzug im Fahrzeug zu erzeugen. Straßenbahn: Straßenbahnen gehen nicht mit defekten Klimaanlagen in den Betrieb. Die fahrgastrelevanten Ausfälle sind, wie beim Bus, ebenfalls äußerst gering. Die Reparatur einer defekten Klimaanlage ist bei Verfügbarkeit der notwendigen Ersatzteile in der Regel innerhalb weniger Stunden möglich.“ Frage 9: Wieviel Kundenbeschwerden gab es 2016, 2017 und 2018 jeweils für Busse und Straßenbahn wegen defekter Klimaanlagen? Wurden Kunden Entschädigungen gewährt? Falls ja, in welchem Umfang und in welcher Höhe. Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 9: Die BVG teilt hierzu mit: „Anzahl der Beschwerden wegen defekter Klimaanlagen (Bereich/Jahr): Busse Straßenbahnen 2016 214 70 2017 142 33 bis 31.07.2018 149 57 Entschädigungen für Fahrgäste aufgrund defekter Klimaanlagen/Wärme in den Fahrzeugen wurden bislang nicht gewährt. Für die Gewährung eines Schadensersatzes wäre eine im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) und mit dem Senat abzustimmende Regelung als Teil der Kundengarantie notwendig.“ Frage 10: Wie beurteilt der Senat die Gesamtsituation hinsichtlich der Klimatisierung von Fahrzeugen der BVG? Sieht der Senat hier Verbesserungsbedarf für die Berliner ÖPNV-Nutzer? Falls ja, welche Maßnahmen werden vom Senat konkret unterstützt? Antwort zu 10: Alle Busse und Straßenbahnen (Typ Flexity, GTZ) der BVG verfügen über Klimaanlagen. Die Ausrüstung der U-Bahnen mit Klimaanlagen ist aus den unter Antwort zu 4 genannten Gründen nicht geplant. 5 Der Sommer 2018 ist ein außergewöhnlich langer und heißer Sommer. Sonneneinstrahlung und die kurzen Haltestellenabstände bei Bus und Straßenbahn und die Türöffnungen, die insbesondere in den Hauptverkehrszeiten einen längeren Zeitraum für den Fahrgastwechsel einnehmen, führen dazu, dass die Außenhitze in die Fahrzeuge eintritt, die durch die Klimaanlagen der Busse und Straßenbahnen nicht sofort auf die normale Temperatur heruntergekühlt werden kann. In der Regel ist die Klimatisierung ausreichend. Der Senat sieht in Bezug auf die Ausstattung mit Klimaanlagen bei Bussen und Straßenbahnen zurzeit keinen Handlungsbedarf. Er ist im Gespräch mit der BVG, ob und wie U-Bahnen mit Klimaanlagen nachgerüstet werden können. Berlin, den 27.08.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz