Drucksache 18 / 15 970 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) vom 02. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. August 2018) zum Thema: Nachgefragt zu 18/12 872 und Antwort vom 24. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15970 vom 2. August 2018 über Nachgefragt zu 18/12872 Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Hält der Senat seine Antwort vom 15. Dezember 2017 zur Anfrage 18/12 872, dass ihm die Gesamtzahl (und Lage) der Behindertenparkplätze in Berlin nicht bekannt sei, für einen befriedigenden Zustand? Antwort zu 1: Die mit der Frage 1 der Schriftlichen Anfrage 18/12872 bereitgestellten Zahlen sind nicht ausschlaggebend für eine derartige Bewertung. Da die Verkehrsverhältnisse im Hinblick auf das Parken in den Bezirken (Innenstadtbereich Außenbezirk) unterschiedlich ausfallen, ist die Aussagefähigkeit und Vergleichbarkeit der aus Ihrer Schriftlichen Anfrage 18/12872 erkennbaren Zahlen beschränkt . Entscheidend ist, dass die Bezirksämter von Berlin, welche für die straßenverkehrsbehördliche Anordnung von allgemeinen und personenbezogenen Behindertenparkplätzen zuständig sind, die Verhältnisse vor Ort kennen und bei Bedarf – ggfs. auf Antrag – mit der Einrichtung entsprechender Parkplätze reagieren. Das ist der Fall. Zur Sicherstellung der verkehrspolitischen Ziele, die Verkehrsinfrastruktur und Mobilitätsangebote zur Gewährleistung gleichwertiger Lebensbedingungen, insbesondere für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, barrierefrei zu gestalten sowie die besonderen Schutzbedürfnisse von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen besonders zu berücksichtigen (§§ 4 und 11 Berliner Mobilitätsgesetz), wurden entsprechende Maßnahmen ergriffen (auf die Antwort zu 2 bis zu 5 wird verwiesen). 2 Frage 2: Wenn nein, was wird der Senat bis wann unternehmen, um diese Wissenslücke zu schließen? Frage 3: Teilt der Senat die Einschätzung, dass es für die Nutzerinnen und Nutzer von Behindertenparkplätzen eine große Hilfe im Alltag wäre, zu wissen, wo derartige Behindertenparkplätze existieren? Frage 4: Wenn nein, warum nicht? Frage 5: Wenn ja, welche Konsequenzen wird der Senat dann daraus ziehen? Antwort zu 2 bis zu 5: Für Menschen mit Behinderungen kann es durchaus eine Hilfe im Alltag sein, zu wissen, wo sich Behindertenparkplätze befinden. Aus diesem Grund werden diese Daten mit Stand von Ende 2014 auch über das Geodatenportal des Landes Berlin (FIS-Broker: http://fbintra.senstadt.verwalt-berlin.de/fb/index.jsp), für jedermann zugänglich, veröffentlicht . Allerdings geht der Senat auch davon aus, dass Menschen mit Behinderungen ihre Fahrten nicht allein nach den Standorten von Behindertenparklätzen ausrichten werden. Bei der berlinweiten Straßenbefahrung wurden dementsprechend sämtliche Verkehrszeichen erfasst und in das Verkehrszeichenkataster aufgenommen. Die Daten sind auf dem Stand von Ende 2014 und werden ab 2019 komplett aktualisiert. Dem Senat sind damit berlinweit die Lage und Anzahl der angeordneten allgemeinen und personenbezogenen Behindertenstellplätze bekannt. Frage 6: Hält der Senat insbesondere eine App für sinnvoll, die jedem potenziellen Nutzer, gerade auch Besucherinnen und Besuchern der Stadt, schnell und klar aufzeigt, wo sich Behindertenparkplätze befinden? Antwort zu 6: Eine App wird aus Sicht des Senats als sinnvoll erachtet. Frage 7: Wenn ja, wer wird in Abstimmung mit dem Land bis wann eine solches Angebot schaffen, auch um unnötigen Parkplatzsuchverkehr zu vermeiden und z.B. als Berlin-Vermarkter die Attraktivität der Stadt auch für Menschen mit Handicap zu erhöhen? Antwort zu 7: Da die Daten der berlinweiten Straßenbefahrung (insgesamt 70 verschiedene Objektklassen ) über das Geodatenportal des Landes Berlin (FIS-Broker) veröffentlicht werden, steht es der Wirtschaft frei, aufbauend auf diese Daten entsprechende Produkte zu entwickeln. In einer entsprechenden App können beispielsweise auch die Standorte von Sitzbänken, 3 Trinkwasserbrunnen, Radabstellanlagen und weitere, für die Öffentlichkeit interessante Objekte angeboten werden, weshalb der Senat davon ausgeht, dass seitens der Unternehmen ein hohes Interesse bestehen wird, eine entsprechende App umzusetzen. Der Senat stünde dabei als Projektpartner für die Entwicklung einer App zur Verfügung. Berlin, den 24. August 2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz