Drucksache 18 / 15 971 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Sibylle Meister (FDP) vom 10. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. August 2018) zum Thema: Umsetzung des Gedenkorts Fontanepromenade 15 und Antwort vom 20. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Kultur und Europa Frau Abgeordnete Sibylle Meister (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 15 971 vom 10. August 2018 über Umsetzung des Gedenkorts Fontanepromenade 15 Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie ist der Stand der Umsetzung des Beschlusses des Abgeordnetenhauses zur Einrichtung des Gedenkortes Fontanepromenade 15? 2. Trifft es zu, dass der Senat den Beschluss als eine Art Handlungsoption ansieht und nicht als Realisierungsauftrag? Zu 1. und 2.: Einen Beschluss des Abgeordnetenhauses zur Einrichtung des Gedenkortes Fontanepromenade 15 gibt es nicht. Im Rahmen der Beratungen zum Haushalt 2018/2019 wurden beim Titel der Stiftung Topographie des Terrors (Kapitel 0810, Titel 68208) für 2018 und 2019 jeweils 50.000 € zusätzlich veranschlagt mit der Erläuterung „…mehr i.H.v. 50.000 € für die „kooperative Zusammenarbeit der Stiftung mit dem Gedenkort Fontanepromenade 15“. Es besteht eine haushaltsrechtliche Ermächtigung , die Mittel auszureichen. 3. Welche abgestimmte Konzeption und Zeit-Maßnahmen-Planung gibt es? (m.d.B.u. detaillierter Erläuterung) 4. Wie ist der Stand der Vertragsverhandlungen mit dem Eigentümer der Liegenschaft? Welche Probleme gibt es? Welche Lösung hat der Senat erarbeitet und werden die Probleme als unüberwindbar angesehen? 5. Wie gestalten sich die Arbeit zwischen den drei Akteuren Kulturverwaltung, Stiftung Topografie des Terrors und Gedenkort Fontanepromenade 15 e.V.? Werden die Gespräche zeitlich verbindlich, lösungsorientiert und auf gleicher Augenhöhe geführt? Haben alle Akteure das gleiche Ziel, wenn nein, warum nicht und welche unterschiedlichen Interessen werden verfolgt? Seite 2 von 3 Zu 3., 4. und 5.: Ausgangspunkt für die unterschiedlichen Projektvorstellungen der drei verschiedenen Initiativen zur Fontanepromenade 15 sowie der Stiftung Topographie des Terrors war jeweils eine Nutzbarkeit des „authentischen Ortes“. Die intensiven Verhandlungen mit dem Investor zur Anmietung der einzig noch verfügbaren Flächen (57 m² Büroflächen im EG und 47m² im Keller) sind aus mehreren Gründen gescheitert, wie der Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Kultur und Europa sowie der Stiftung Topographie des Terrors vom 3. Mai 2018 entnommen werden kann. Ausschlaggebend war letztlich, dass für den Investor - auf Grund seiner getätigten Bauinvestitionen und der damit verbunden steuerlichen Rahmenbedingungen - lediglich ein umsatzsteuerpflichtiger Vertragspartner zulässig war. Damit schieden sowohl die Stiftung als auch gemeinnützige Vereine als Mieter aus. Darüber hinaus hätten der (inklusive Mehrwertsteuer) sehr hohe Mietzins und die fehlende Barrierefreiheit einer Anmietung für eine öffentliche Nutzung entgegengestanden. Nachdem der authentische Ort als Basis für mögliche Erinnerungsprojekte/-formate zur Fontanepromenade 15 ausschied, teilte die Stiftung Topographie des Terrors mit Schreiben vom 7. Juni 2018 mit, dass es ohne den authentischen Ort um die Realisierung regionaler Erinnerungsprojekte gehe, für die sie selbst keine Zuständigkeit habe und dass sie daher die für 2018 und 2019 im Landeshaushalt etatisierten Projektmittel nicht in Anspruch nehmen würde. Aktuell laufen daher Gespräche zwischen der Senatsverwaltung für Kultur und Europa und dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg ob und welche Maßnahmen erinnerungspolitisch sinnvoll und nachhaltig mit den 50.000 € in 2018/2019 umgesetzt werden könnten. 6. Behindert der Anspruch der Erarbeitung einer Gesamtkonzeption „NS-Zwangsarbeit“, eine zeitnahe Realisierung des Gedenkortes? Wenn ja, welche Optionen werden gesehen, die Fontanestraße 15 aus dem Prozess einer Gesamtkonzeption (zeitweise) herauszulösen? Zu 6.: Der aus dem Koalitionsvertrag folgende Auftrag, das Thema NS-Zwangsarbeit in der öffentlichen Wahrnehmung zu stärken, war Basis, diesen Erinnerungsort bei den Gesprächen der Fachkreise mit zu betrachten. 7. Ist das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg in die Arbeit eingebunden und wenn ja, an welcher Stelle? Wie wird im Einbindungsfall die Kooperation durch den Senat bewertet? Zu 7.: Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg war von Anfang an in alle Gesprächsrunden eingebunden. Das Bezirksamt hat zudem seinerseits die konkurrierenden Projektvorstellungen zur Fontanepromenade 15 in der Gedenktafelkommission des Bezirks erörtert. Nachdem die Option zur Anmietung von Flächen in der Fontanepromenade 15 gescheitert und die Stiftung Topographie des Terrors ihre Absage erklärt hatte, hat das Bezirksamt die drei Projektinitiativen kurzfristig aufgefordert, ihre Projektvorstellungen zur Sitzung der Gedenktafelkommission des Bezirks am 28. Juni 2018 zu aktualisieren ; alle drei Projektinitiativen erhielten Gelegenheit, ihre Vorstellungen der Gedenktafelkommission zu erläutern. Im Ergebnis wurden die drei Initiativen gebeten, Seite 3 von 3 zur nächsten Sitzung der Gedenktafelkommission im September 2018 ein alternatives , gemeinschaftliches Konzept vorzulegen. Berlin, den 20.08.2018 In Vertretung Dr. Torsten Wöhlert Senatsverwaltung für Kultur und Europa