Drucksache 18 / 15 974 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tim-Christopher Zeelen (CDU) vom 08. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. August 2018) zum Thema: Organspende in Berlin: Wie ist die Situation? und Antwort vom 27. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Herrn Abgeordneten Tim-Christopher Zeelen (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15974 vom 08. August 2018 über Organspende in Berlin: Wie ist die Situation? ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht vollständig aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Daher wurden die Deutsche Stiftung Organtransplantation, die Berliner Charité, das Deutsche Herzzentrum Berlin und das Landesamt für Gesundheit und Soziales um Zuarbeit gebeten. 1. Wie viele und welche Berliner Krankenhäuser führen Organtransplantationen durch? Zu 1.: In Berlin werden an drei Krankenhäusern Organtransplantationen durchgeführt. Am Deutschen Herzzentrum Berlin werden Herz-, Lungen- sowie kombinierte Herz- Lungentransplantationen durchgeführt. Das Transplantationszentrum der Berliner Charité Campus Virchow führt Leber-, Nieren-, Pankreas- und Dünndarmtransplantationen durch. Das Transplantationszentrum der Berliner Charité Campus Mitte transplantiert Nieren. 2. Wie hat sich die Zahl der postmortalen Organspenden innerhalb der letzten zehn Jahre entwickelt? Bitte jährlich nach Krankenhäusern getrennt aufschlüsseln. 2 Zu 2.: Postmortale Organspende in Berlin seit 2008 Realisierte Organspenden 01- 06 Klassifikation Krankenhaus 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 A - Universitätsklinik 23 25 27 22 26 19 17 11 17 18 13 B - KH mit Neurochirurgie 32 32 37 33 24 19 22 22 20 14 8 C - KH ohne Neurochirurgie 9 7 7 6 5 7 5 3 6 3 3 Gesamt 64 64 71 61 55 45 44 36 43 35 24 DSO, Stabsstelle Statistik, 16.08.2018 Krankenhaus Kategorie Charité Campus Virchow-Klinikum A Charité Campus Benjamin Franklin A Charité Campus Mitte A Bundeswehrkrankenhaus Berlin B Klinikum Neukölln B Sankt Gertrauden-Krankenhaus B Schlosspark-Klinik GmbH B Klinikum im Friedrichshain Landsberger Allee B Klinikum Berlin-Buch B BG Klinikum Unfallkrankenhaus Berlin gGmbH B Auguste-Viktoria-Klinikum B Kliniken Berlin Köpenick C Kliniken Berlin Mitte C Dominikus-Krankenhaus Berlin C Evangelische Elisabeth Klinik Krankenhausbetriebs gGmbH C Evangelisches Waldkrankenhaus Spandau C Franziskus-Krankenhaus Berlin C Humboldt-Klinikum C Jüdisches Krankenhaus Berlin C Klinikum Am Urban C Gemeinschaftskrankenhaus Havelhöhe gGmbH Klinik für Anthroposophische Medizin C Klinikum Spandau C Klinikum Emil von Behring C Martin-Luther-Krankenhaus C St. Joseph Krankenhaus Berlin-Tempelhof C St. Marien-Krankenhaus Berlin C Wenckebach-Klinikum C Klinikum Kaulsdorf C 3 Krankenhaus Kategorie Sana Klinikum Lichtenberg C Maria Heimsuchung Caritas-Klinik Pankow C Park-Klinik Weißensee GmbH C Deutsches Herzzentrum Berlin C St. Hedwig Krankenhaus C Kliniken Berlin Westend C Evangelisches Krankenhaus Königin Elisabeth Herzberge gGmbH B Krankenhaus Bethel Berlin C Krankenhaus Waldfriede e. V. C Paulinenkrankenhaus C Evangelisches Krankenhaus Hubertus Krankenhausbetriebs gGmbH C Krankenhaus Hedwigshöhe C 3. Welche Gründe sieht der Senat für die geringe Organspendebereitschaft in Berlin? Zu 3.: Bundesweit ist die Organspendebereitschaft in den zurückliegenden Jahren deutlich zurückgegangen. Auch Berlin ist von diesem allgemeinen Rückgang betroffen. Ohne hier auf weitere Details anderer Regionen einzugehen, gibt es Regionen in denen die Spendenbereitschaft drastischer abgesunken ist als in Berlin bzw. der gesamten Region Nord-Ost. So hatte die Charité im Jahr 2017 entgegen dem deutschlandweiten Trend bundesweit die meisten Organspender. 4. Wie viele Berliner warten aktuell auf ein Spenderorgan? Zu 4.: Die Zahl der Menschen, die derzeit in Berlin auf ein Spenderorgan warten ergibt sich, aufgeschlüsselt nach Organen, aus der folgenden Tabelle. Herz Lunge Leber Niere Pankreas Dünndarm 32 23 39 424 28 1 5. Wie lang ist aktuell die durchschnittliche Wartezeit auf ein Spenderorgan in Berlin und wie hat sich die Wartezeit innerhalb der letzten zehn Jahre entwickelt? Bitte jährlich aufschlüsseln. 4 Zu 5.: Angabe in Tagen Herz Lunge Leber Niere Pankreas Dünndarm 2008 223,38 163,00 288,6 4143,65 838 0 2009 123,67 271,89 205,8 4512,42,8 898 0 2010 180,08 220,67 196,9 4069,62 791,2 6,3 2011 277,69 178,08 203,6 3450,12 1833 0 2012 128,67 76,13 146,2 2823,02 1019,6 4661 2013 208,36 168,13 146,2 3262,32 0 0 2014 210,00 513,80 179,2 3460,66 2559,7 126,7 2015 322,50 241,00 130 3320,5 1266,9 0 2016 357,44 215,56 299,4 3594,1 1334,5 0 2017 625,71 437,29 297,1 3524,01 655,3 1280 6. Wie viele Berliner sind innerhalb der letzten zehn Jahre verstorben, da ein passendes Spenderorgan nicht rechtzeitig gefunden werden konnte. Bitte jährlich auflisten. Zu 6.: Herz Lunge Leber Niere Pankreas Dünndarm 2008 13 2 0 11 0 0 2009 7 13 0 7 1 0 2010 8 6 1 10 3 0 2011 2 5 2 5 0 0 2012 1 8 0 12 0 0 2013 4 2 1 8 3 0 2014 8 10 0 12 0 0 2015 3 8 9 7 0 0 2016 2 7 23 16 0 1 2017 6 5 12 11 1 0 7. Welche konkreten Maßnahmen hat der Senat seit 2016 erarbeitet bzw. gefördert, um die Spendenbereitschaft der Berliner zu steigern und mit welchen Organisationen kooperiert er in dieser Frage? Zu 7.: 2016 2. Jahrestreffen der Berliner Transplantationsbeauftragten mit dem Ziel, praxisnah und aus verschiedenen Perspektiven auf Fragestellungen aus dem Arbeitsalltag der Transplantationsbeauftragten einzugehen und darüber hinaus eine Plattform für den persönlichen Austausch zu bieten. Das Treffen wurde in Kooperation mit der Deutschen Stiftung Organtransplantation Region Nord-Ost, dem ehemaligen Forum Organtransplantation Berlin e. V. und der damaligen Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales organisiert und durchgeführt. Unterstützt wurde die Veranstaltung durch das Deutsche Herzzentrum und die Berliner Krankenhausgesellschaft e.V. 5 In der 22. und 23. Kalenderwoche wurden von Montag bis Samstag fünf Spots, die spezifisch für das Berliner Fenster (Fahrgastinformation in der Berliner U-Bahn) entwickelt wurden im Zeitraum von 6 Uhr bis 20 Uhr mit im Durchschnitt acht Wiederholungen pro zwei Stunden gesendet. Dieser Zeitraum umfasste den Tag der Organspende . Die Spots haben Appellcharakter und fordern die Berliner Bürgerinnen und Bürger auf, eine Haltung zur Organspendebereitschaft zu finden und diese zu dokumentieren bzw. mit den nächsten Angehörigen zu kommunizieren. Wer sich selbst zu Lebzeiten für oder auch gegen eine Organ- oder Gewebespende entscheidet, entlastet seine Angehörigen, denen im Fall eines am irreversiblen Hirnfunktionsausfalls verstorbenen Angehörigen die Frage nach einer potentiellen Organspende gestellt wird. 2017 und 2018 Die oben beschriebenen fünf Spots wurden jeweils in der 22. und 23. KW erneut gesendet . Die Ausstrahlung der fünf Spots von 15 Sekunden Länge erfolgte jeweils von Montag bis Samstag. Pro zweistündigem Intervall im Zeitraum von 6 Uhr bis 20 Uhr gab es jeweils acht Wiederholungen. 8. Welche konkreten Maßnahmen plant der Senat zu wann, um die Spendenbereitschaft der Berliner zu steigern? Zu 8.: Laut der repräsentativen Befragung 2018 der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ist die positive Einstellung zum Thema Organ- und Gewebespende in Deutschland derzeit mit 84% so hoch wie nie zuvor. Auch besitzen immer mehr Menschen einen Organspendeausweis: Waren es 2012 noch 22%, sind es im Jahre 2018 schon 36%. Daher werden in der Fachöffentlichkeit andere Ursachen als die Organspendebereitschaft für den Organmangel diskutiert. Eine mögliche Ursache für den Organmangel ist das Vorhandensein von Patientenverfügungen, die durch ihre defensive Ausrichtung im Hinblick auf lebensverlängernde Maßnahmen eine Diagnostik des unumkehrbaren Ausfalls der gesamten Hirnfunktionen (Hirntod) verhindern und somit auch eine mögliche, vom Verstorbenen grundsätzlich gewollte, Organ - und Gewebeentnahme. Hier besteht ein erheblicher Aufklärungsbedarf. Die für Gesundheit zuständige Senatsverwaltung plant bis zum Ende des Jahres 2018 in Kooperation mit der BZgA das von der BZgA zur Verfügung gestellte achtseitige Faltblatt mit Organspendeausweis „Checklisten für die Erklärung zur Organ- und Gewebespende“ zu drucken und bestimmten Zielgruppen zur Verfügung zu stellen (z.B. Patienten- und Selbsthilfeverbände, Transplantationsbeauftrage und Notare und bei Veranstaltungen von Zielgruppen). In einer 2018 veröffentlichten Studie über eine bundesweite Sekundärdatenanalyse aller vollstationären Behandlungsfälle der Jahre 2010 bis 2015 (n = 112 172 869) wurden diejenigen Todesfälle identifiziert, bei denen eine Hirnschädigung vorlag und eine Organspende nicht durch eine Kontraindikation oder eine nicht durchgeführte Beatmungstherapie ausgeschlossen war. Ziel der Studie war es, den Rückgang der Organspenden in Deutschland trotz der positiven Einstellung der Bevölkerung zum Thema Organ- und Gewebespende zu erklären. Ergebnis: Die Kontaktquote zur Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) (organspendebezogene Kontaktaufnahmen zur DSO/mögliche Organspender) hat von 6 11,5 auf 8,2 %, die Realisationsquote (realisierte Organspenden/mögliche Organspender ) von 5,4 auf 3,2 % und die Konversionsquote (Realisations-/Kontaktquote) von 47 auf 39,1 % abgenommen. Das legt den Schluss nahe, dass der Rückgang der postmortalen Organspenden mit einem Erkennungs- und Meldedefizit der Entnahmekrankenhäuser assoziiert ist. Gelingt es diesen Prozess organisatorisch und politisch zu stärken, könnte die Zahl der gespendeten Organe erheblich gesteigert werden. Entsprechend der Berliner Transplantationsbeauftragtenverordnung haben die Entnahmekrankenhäuser die Dokumentationen der für das Gesundheitswesen zuständigen Senatsverwaltung auf Verlangen vorzulegen (§ 4 Absatz 3). Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung hat in Zusammenarbeit mit der Deutschen Stiftung Organtransplantation, der Referentin für Transplantationsmedizin aus Brandenburg und den Delegierten der Transplantationsbeauftragten (s. Organspendedialog ) einen Dokumentationsbogen erarbeitet der sowohl Daten bezüglich des irreversiblen Hirnfunktionsausfall als auch die Aufgabenwahrnehmung des Transplantationsbeauftragten erfasst. Um den Arbeitsaufwand für die Entnahmekrankenhäuser zu erleichtern und eine Vergleichbarkeit herstellen zu können ist der Dokumentationsbogen anhand der bekannten Daten vorausgefüllt. Der Dokumentationsbogen soll Anfang 2019 den Entnahmekrankenhäusern zur Verfügung gestellt werden und anschließend von der Senatsverwaltung ausgewertet werden. Entsprechend der Ergebnisse wird die Senatsverwaltung Lösungen zur Verbesserung der Strukturen gemeinsam mit den zuständigen Akteuren erörtern. 9. Wie viele Transplantationsbeauftragte nach § 9b des Transplantationsgesetzes sind in den Berliner Krankenhäusern jeweils und insgesamt aktuell bestellt? Bitte nach Krankenhäusern und ggf. Standorten aufschlüsseln. Zu 9.: Insgesamt gibt es 40 Transplantationsbeauftragte in 40 Entnahmekrankenhäusern bzw. Standorten im Land Berlin. Hinweis: bei den Kliniken Charité, Vivantes, DRK und Helios sind die benannten Transplantationsbeauftragten den jeweiligen Standorten wie folgt zugeordnet: Charité (3 Campi / Standorte), DRK (3 Standorte), Helios (2 Standorte) Vivantes (8 Standorte). Hinweis: bei Vivantes wurden jeweils auch Vertreter /innen benannt. 10. Über welche fachlichen Qualifikationen verfügen die jeweiligen Transplantationsbeauftragten? Zu 10.: Die Qualifikationsvoraussetzungen sind in § 2 der Berliner Transplantationsbeauftragten -Verordnung neu geregelt worden. Demnach können 1. leitende Ärztinnen und Ärzte, die über die Anerkennung als Fachärztin oder Facharzt in einem Fachgebiet verfügen, dessen Weiterbildungszeit eine mindestens sechsmonatige Tätigkeit auf einer Intensivstation oder in der intensivmedizinischen Versorgung beinhaltet, 7 2. Fachärztinnen und Fachärzte mit Leitungserfahrung in einem Fachgebiet, dessen Weiterbildungszeit eine mindestens sechsmonatige Tätigkeit auf einer Intensivstation oder in der intensivmedizinischen Versorgung beinhaltet, und 3. leitende Fachärztinnen und Fachärzte mit mindestens einjähriger Tätigkeit auf einer Intensivstation als Transplantationsbeauftragte und Beauftragter bestellt werden. Neben den in § 2 Absatz 2 Nr. 1.-3. genannten Voraussetzungen, ist derzeit die Absolvierung des (neuen) Qualifizierungskurses „Curriculum Transplantationsbeauftragter Arzt“ nachzuweisen, der bei der ÄK Berlin bereits zweimalig angeboten wurde. Die ÄK zertifiziert die Teilnahme an diesem Qualifizierungskurs allerdings erst, wenn neben dem theoretischen Teil (bestehend aus mehreren Modulen) auch der praktische Teil (Teilnahme an einer Organentnahme-OP) nachgewiesen werden kann. Die Absolvierung des Praktischen Teils kann durch die geringe Zahl der Organentnahme- OPs in Berlin allerdings nur verzögert nachgewiesen werden. Lediglich durch die Transplantationsbeauftragten, die zum sog. „mobilen Organentnahme-Team“ der Charité gehören, erfolgte dies zeitnah. Der zeitnahe Nachweis des geforderten Praktischen Teils ist somit derzeit als problematisch zu bewerten. 11. Welche Erkenntnisse hat der Senat über die Unterstützung der Transplantationsbeauftragten durch die jeweiligen Krankenhäuser und wie bewertet er diese? Zu 11.: Dem Senat für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung und dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) liegen diesbezüglich keine Erkenntnisse vor. 12. Welche fachspezifischen Fort- und Weiterbildungsangebote für Transplantationsbeauftragte gibt es in den Kliniken im Land Berlin und wie bewertet der Senat dieses Angebot? Zu 12.: Die DSO bietet allen Transplantationsbeauftragten und Krankenhäusern Fortbildungen zu den rechtlichen, organisatorischen und medizinischen Aspekten der Organspende an. Auf Anfrage werden auch Seminare zur „Entscheidungsbegleitung für Angehörige“ organisiert. Darüber hinaus bietet die DSO krankenhausinterne Fallanalysen an. Die für Gesundheit zuständige Senatsverwaltung begrüßt ausdrücklich diese Angebote. 13. Wie oft finden solche Fort- und Weiterbildungen für Transplantationsbeauftragte statt und inwieweit gibt es bei den Fort- und Weiterbildungen eine Kooperation mit den Kliniken im Berliner Umland? Zu 13.: Ein regelmäßiger Austausch (1-4x pro Jahr) und bei Bedarf findet im Rahmen der Todesfallanalyse zwischen dem Koordinator der Deutsche Stiftung Organtransplantation Region Nord-Ost und den Transplantationsbeauftragten statt. In klinischen Fallkonferenzen werden realisierte oder gescheiterte Spenden nachbesprochen. 8 Diese Fallkonferenzen stützen sich auf einen von der Deutschen Stiftung Organtransplantation elektronisch zur Verfügung gestellten anonymen Erhebungsbogen zur Einzelfallanalyse, auf dem insbesondere die Gründe für eine nicht erfolgte Hirntoddiagnostik und die Meldung an die Koordinierungsstelle sowie andere der Organentnahme entgegenstehende Gründe erfasst werden. Die Fallkonferenzen werden von den behandelnden Medizinern als hilfreich und zielführend bewertet. Die Mediziner sind nach der Analyse der Meinung, dass zukünftig bei ähnlich gelagerten Fällen ein potentieller Organspender seltener übersehen wird. Darüber hinaus findet seit 2016 der „Jährliche Organspendedialog Berlin“ statt. Der Teilnehmerkreis beschränkt sich auf Vertreterinnen und Vertretern der Transplantationsbeauftragten jeder Krankenhauskategorie (A, B und C), der Deutsche Stiftung Organtransplantation Region Nord-Ost, der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung und Patientenvertreterinnen bzw. Vertretern. In dem Dialog werden aktuelle gesetzliche Änderungen, Verfahrensanweisungen, Probleme der Kliniken und Beispiele von „Good Practice“ und deren Übertragbarkeit auf die Berliner Kliniken besprochen. Diese Kommunikationsplattform gibt es auch in Mecklenburg-Vorpommern und wird dort auch als nützlich und wertvoll empfunden. 2017 gab es insgesamt 60 Kontakte zwischen der DSO und den Berliner Krankenhäusern . Zusätzlich zu den krankenhausinternen Angeboten wurde bereits zweimal in Potsdam und Berlin der Qualifikationskurs „Transplantationsbeauftragter Arzt“ nach dem Curriculum der Bundesärztekammer durchgeführt. Der Kurs fand in Kooperation mit der Landesärztekammer Brandenburg und der Deutsche Stiftung Organtransplantation Region Nord-Ost statt. 14. Welche Erkenntnisse hat der Senat zum Umfang der Freistellung der Transplantationsbeauftragten an den Entnahmekrankenhäusern und wie bewertet er den Umfang der Freistellung? Zu 14.: Dem LAGeSo ist aus der Charité bekannt, dass die 3 Transplantationsbeauftragten mit jeweils 20% ihrer wöchentlichen Arbeitszeit für alle Aspekte der Organspende freigestellt sind. Von anderen Krankenhäusern ist bekannt, dass die Transplantationsbeauftragten lediglich für die Teilnahme an fachspezifischen Fortbildungen freigestellt werden. Die Freistellung wird vom Senat als nicht befriedigend angesehen. Das Bundesministerium für Gesundheit arbeitet derzeit an der Novellierung des Transplantationsgesetzes . Der Entwurf soll im September 2018 vorgestellt werden und soll eine bundesweit verbindliche Freistellungsregelung beinhalten. 15. Welche Konsequenzen zieht der Senat aus der Forderung der DSO nach einem Initiativplan zur Förderung der Organspende und zur Stärkung der Transplantationsbeauftragten für das Land Berlin? 9 Zu 15.: Ein Initiativplan zur Förderung der Organspende und zur Stärkung der Transplantationsbeauftragten liegt noch nicht vor. Daher können zum jetzigen Zeitpunkt seitens der für Gesundheit zuständigen Senatsverwaltung auch noch keine Konsequenzen gezogen werden. Bekannt ist, dass in enger Zusammenarbeit von Bundesministerium für Gesundheit und der Deutschen Stiftung Organtransplantation unter Einbeziehung weiterer Partner ein Initiativplan mit konkreten Handlungsschritten erarbeitet werden soll. Berlin, den 27. August 2018 In Vertretung Barbara König Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung