Drucksache 18 / 15 975 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tim-Christopher Zeelen (CDU) vom 08. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. August 2018) zum Thema: Situation im Krankenhaus des Maßregelvollzugs und Antwort vom 03. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Sep. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Herrn Abgeordneten Tim-Christopher Zeelen (CDU über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15975 vom 08. August 2018 über Situation im Krankenhaus des Maßregelvollzugs ________________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch sind aktuell die Fallzahlen in den einzelnen Abteilungen der zwei Standorte des Maßregelvollzugs und wie haben sich diese seit 2013 entwickelt? Bitte halbjährlich nach Abteilungen und Standort getrennt aufschlüsseln. Zu 1.: Zur Beantwortung aller nachfolgenden Fragen ist grundsätzlich festzustellen, dass die abteilungsweise sowie standortbezogene Zuordnung – sofern möglich - nicht aussagekräftig ist, weil in den relevanten Zeiträumen ab 2013 die Stationszuordnungen verändert wurden. Die Fallzahlen (einschließlich der den Abteilungen zugewiesenen externen Patientinnen und Patienten) im Krankenhaus des Maßregelvollzugs Berlin (KMV), Standort Reinickendorf , haben sich wie folgt entwickelt (jeweils zum 30.06./31.12.): I. Abt. II. Abt. I II. Abt. IV. Abt. V. Abt. VI. Abt. Gesamt 2013 143/125 131/147 165/142 13/0 24/22 476/436 2014 141/124 126/144 162/156 20/25 21/20 470/469 2015 122/119 136/147 160/136 27/48 23/22 468/472 2016 97/106 160/157 124/115 71/70 22/24 25/0 499/472 2017 109/110 164/160 112/112 73/76 19/20 477/478 2018 109 154 107 72 23 465 Die Fallzahlen (einschließlich der den Abteilungen zugewiesenen externen Patientinnen und Patienten) im Krankenhaus des Maßregelvollzugs Berlin (KMV), Standort Pankow, haben sich wie folgt entwickelt (jeweils zum 30.06./31.12.): - 2 - 2 IV. Abt. VI. Abt. Gesamt 2013 89/106 89/106 2014 102/92 102/92 2015 90/88 90/88 2016 81/76 0/17 81/93 2017 71/68 18/18 89/86 2018 73 19 92 Darüber hinaus unterfallen folgende Fallzahlen dem besonderen organisatorischen Bereich für extern untergebrachte Patientinnen und Patienten (bob:ex) des KMV. Es handelt sich hier um die Betreuung extern untergebrachter Patientinnen und Patienten, die nicht von den Stationen betreut werden (jeweils zum 30.06./31.12.): 2013 112/111 2014 120/125 2015 120/116 2016 112/108 2017 112/113 2018 117 2. Wie ist aktuell die Soll-Ist-Personalausstattung in den einzelnen Abteilungen und wie hat sich diese seit 2013 entwickelt? Bitte halbjährlich nach Abteilungen und Standort getrennt aufschlüsseln Zu 2.: 3. Wie viele und welche Stellen sind in den einzelnen Abteilungen aktuell aus jeweils welchen Gründen nicht besetzt? Bitte nach Abteilungen und Standort getrennt aufschlüsseln Stichtag WiPlan Ist besetze Stellen % WiPlan Ist besetze Stellen % 30.06.2013 576,5 521,9 90,5% 421,0 381,9 90,7% 31.12.2013 576,5 526,1 91,3% 421,0 387,5 92,0% 30.06.2014 583,5 527,5 90,4% 430,0 383,7 89,2% 31.12.2014 583,5 525,0 90,0% 430,0 383,6 89,2% 30.06.2015 583,5 514,5 88,2% 430,0 371,3 86,3% 31.12.2015 583,5 517,0 88,6% 430,0 372,7 86,7% 30.06.2016 582,0 520,1 89,4% 429,0 374,0 87,2% 31.12.2016 582,0 519,4 89,3% 429,0 372,1 86,7% 30.06.2017 581,0 511,5 88,0% 429,0 365,1 85,1% 31.12.2017 581,0 509,1 87,6% 429,0 364,6 85,0% 30.06.2018 584,0 507,3 86,9% 429,0 371,9 86,7% Personal gesamt nur Pflege - 3 - 3 Zu 3.: Die Fachkräfteproblematik spiegelt sich insbesondere im Pflegebereich wider. Die Gründe liegen überwiegend in der Bewerberlage, die trotz Dauerausschreibungen sowie anderer Personalfindungsmaßnahmen wie Messen und den daraus resultierenden regelmäßigen Bewerbungsgesprächen. In den Bemühungen des Krankenhauses des Maßregelvollzugs, in allen gängigen Fachzeitschriften um geeignete Pflegekräfte zu werben und auf entsprechenden berufsständischen Plattformen auf die Belange der hiesigen forensischpsychiatrischen Versorgung hinzuweisen, liegt der richtige Schwerpunkt. Es gilt hier gleichsam verlässliche wie belastbare Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen, die der Erreichung des Vollzugszieles, der Besserung und Sicherung positiv gegenüber ste- KMV - Personal per 20.08.2018 Ist (20.08.2018) gesamt I. Abt. II. Abt III. Abt. IV. Abt. V. Abt. VI. Abt. BoB/Amb sonst. Ärzte 46,36 6,46 11,35 8 9,8 2,75 1 6 1 )* 1,5 Arztstellen sind mit Psychologen besetzt Psychologen 19,75 6,75 3,75 3,5 3,5 0,75 0,5 1 ) Pflege 371,74 73,6 90,5 74,81 70,75 22,25 17,9 4 17,93 Sozialdienst 19,45 19,45 Ergotherapie 26,15 26,15 sonstige 24,69 1 23,69 KMV gesamt 508,14 86,81 105,6 86,31 84,05 26,75 19,4 11 88,22 freie Stellen (20.08.2018) gesamt I. Abt. II. Abt III. Abt. IV. Abt. V. Abt. VI. Abt. BoB/Amb sonst. Ärzte 1,89 0,036 0,55 1,304 Psychologen 0 Pflege 57,26 57,26 Sozialdienst 2,55 2,55 Ergotherapie 4,85 4,85 sonstige 6,31 6,31 KMV gesamt 72,86 0,036 0 0,55 1,304 0 0 0 70,97 KMV gesamt (20.08.2018) WiPlan Ist frei Ärzte 49,75 46,36 1,89 Psychologen 18,25 19,75 0 Pflege 429 371,7 57,26 Sozialdienst 22 19,45 2,55 Ergotherapie 31 26,15 4,85 sonstige 31 24,69 6,31 KMV gesamt 581 508,1 72,86 - 4 - 4 hen. Darüber hinaus hat das KMV ein Einarbeitungskonzept für die neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entwickelt, welches sehr gut angenommen wird und darüber sicherlich eine größere Bindung des Personals an die Einrichtung geschaffen. Des Weiteren haben insbesondere im Pflegebereich befristete Arbeitszeitreduzierungen überproportional zugenommen. In der Pflege sind aktuell 21,8 % der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilzeitbeschäftigt (2016: 16,5 %) Die daraus resultierenden freien Stellenanteile sind aufgrund der unterschiedlichen Befristungen nicht besetzbar. Um dem Ärztemangel abzuhelfen, sind vorübergehend 1,5 Arztstellen mit Psychologen besetzt. 4. Wie stellt sich aktuell der Personalschlüssel dar und wie hat sich dieser seit 2013 verändert? Bitte halbjährlich nach Abteilungen und Standort getrennt aufschlüsseln. Zu 4.: Eine abteilungsweise sowie standortbezogene Zuordnung des Personalschlüssels wäre nicht aussagekräftig, weil in den relevanten Zeiträumen ab 2013 die Stationszuordnungen ständig verändert werden mussten. Hierfür ist in erster Linie die steigende Zahl der Patientinnen und Patienten, die in einer Entziehungsanstalt untergebracht wurden, ursächlich. Dieser Umstand führte dazu, dass Personal und Stationen den entsprechenden Belegungssituationen angepasst wurden. 5. Wie hoch ist aktuell der Krankenstand des Pflegepersonals und wie stellt sich dieser seit 2013 dar? Bitte halbjährlich nach Abteilungen und Standort getrennt aufschlüsseln Zu 5.: Von Januar 2013 bis Juni 2018 gab es im KMV bei allen Berufsgruppen insgesamt 94.485 krankheitsbedingte Fehltage in Relation zu ca. 731.600 Arbeitstagen (12,9%). Aufgrund der in diesem Zeitraum veränderten Stationszuordnungen zu den Abteilungen ist eine abteilungsweise Zuordnung nicht aussagekräftig. Der aktuelle Krankenstand am 22.08.2018 beträgt 11,4 % (eine Zuordnung zu den einzelnen Berufsgruppen ist in SAP bisher nicht möglich). Personalschlüssel je ordungsbehördlich genehmigtem Bett 30.06.2013 1,30 31.12.2013 1,30 30.06.2014 1,31 31.12.2014 1,31 30.06.2015 1,31 31.12.2015 1,31 30.06.2016 1,31 31.12.2016 1,31 30.06.2017 1,31 31.12.2017 1,31 30.06.2018 1,32 - 5 - 5 6. Wie bewertet der Senat die Höhe des Krankenstands und welche möglichen Ursachen sieht er hierfür? Zu 6.: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KMV bilden den hohen Altersdurchschnitt der Berliner Verwaltung ab. Neben dieser Ursache für krankheitsbedingte Abwesenheiten können die mit der Besserung und Sicherung der Patienten des KMV verbundenen physischen und psychischen Anforderungen eine weitere Ursache sein. Diese Anforderungen sind nach den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Zwangsbehandlung noch einmal gestiegen. Darüber hinaus führt die bundesweite Schwierigkeit bei Stellenbesetzungen im Pflegebereich , von der auch das KMV betroffen ist, zu höheren Belastungen. 7. Wie viele Beschwerden vonseiten des Pflegepersonals hat es seit 2013 gegeben und was war jeweils der Inhalt? Bitte jährlich nach Abteilungen und Standort getrennt aufschlüsseln. Zu 7.: Die Beschwerden des Pflegepersonals werden nicht statistisch erfasst. 8. Wie viele Beschwerden vonseiten der Patienten hat es seit 2013 gegeben und was war jeweils der Inhalt? Bitte jährlich nach Abteilungen und Standort getrennt aufschlüsseln. Zu 8.: Die Beschwerden der Patientinnen und Patienten werden nicht statistisch erfasst. 9. Wie viele Übergriffe von Patienten auf Mitarbeiter bzw. andere Patienten hat es seit 2013 gegeben und wie schwer waren diese Übergriffe jeweils? Bitte jährlich nach Abteilungen und Standort getrennt aufschlüsseln . 10. Wie viele und welche Straftaten haben sich 2013 zugetragen? Bitte jährlich nach Abteilungen und Standort getrennt aufschlüsseln. Zu 9 + 10.: Das KMV ist als Vollzugsbehörde des Landes in zweifacher Weise zuständig und hat einen doppelten Auftrag zu erfüllen. Zum einen hat sie die in den §§ 54 ff. des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG) vom 17.6.2016 normierte Behandlung anzubieten und zu gewährleisten. Dazu gehört es ausdrücklich , zielgerichtet auf die „Entlassungsreife“ der untergebrachten Person hinzuwirken. Die strafrechtliche Unterbringung stellt für die von ihr Betroffenen ein Sonderopfer dar. Sie opfern nach Schuldausschluss oder Schuldminderung (§§ 20, 21 StGB) zur Abwehr weiterer von ihnen krankheitsbedingt erwarteter erheblicher rechtswidriger Taten ihre Freiheit zur Sicherheit der Allgemeinheit. Damit erfüllt die Durchführung der strafrechtsbezogenen Unterbringung auch und gerade eine Schutzfunktion. Das heißt ihre Durchführung dient nicht dem Ausgleich von in der Vergangenheit verursachter Schuld, sondern der präventiven Verhinderung von erwarteten, also in der Zukunft befürchteten erheblichen Rechtsgutsverletzungen . Zum anderen hat die klinisch-forensische Einrichtung neben dem Be- - 6 - 6 handlungsauftrag auch den Sicherungsauftrag. Sie hat den Grad der Sicherung anhand der Erfordernisse des Einzelfalls zu ermitteln und bezüglich der konkret zu erwartenden Verletzungshandlungen die Art und Weise sowie das Maß an notwendiger Freiheitseinschränkung zu bestimmen und auszurichten. Die nachfolgend aufgelisteten Zahlen wurden der polizeilichen Eingangsstatistik (Datawarehouse (DWH) – Führungsinformation(FI)) entnommen. Das bedeutet, dass das jeweils genannte Delikt zum Zeitpunkt der Anzeigenerstattung erfasst wurde und die Ermittlungen eine davon abweichende Straftat als Ergebnis erbracht haben kann. Eine über den Standort hinaus gehende statistische Auswertung ist der Polizei Berlin nicht möglich. Standort: 13125 Berlin, Lindenberger Weg 69 Delikt 2013 2014 2015 2016 2017 Beleidigung 1 1 0 0 0 Fahrraddiebstahl 0 0 1 0 0 Hausfriedensbruch 0 0 0 0 2 Körperverletzung 5 4 8 7 2 Nötigung, Freiheitsberaubung, Bedrohung 1 0 1 0 2 Raub 0 0 0 0 1 Sachbeschädigung 0 3 5 0 0 Sonstige Straftaten nach Srafgesetzbuch 0 1 1 1 1 Sonstiger Besonders schwerer Fall des Diebstahls 0 1 0 0 0 Sonstiger einfache Fall des Diebstahls 0 3 3 1 2 Strafrechtliche Nebengesetze 1 0 0 0 0 Strafrechtliche Nebengesetze/Wirtschaft 1 2 1 1 0 Straftaten i.Z.m. Betäubungsmitteln/Neue Psychoakt. Stoffe 14 11 12 3 7 Unterschlagung 1 1 0 0 1 Urkundenfälschung 0 0 0 1 0 Verleumdung, Üble Nachrede 0 0 1 0 1 Wettbewerbs-,Korruptions-,Amtsdelikte 0 1 0 1 0 Summe 24 28 33 15 19 Quelle: DWH (FI), 30.08.2018, Dir 1 K FüGr AE - 7 - 7 Standort: 13403 Berlin, Olbendorfer Weg 70 Delikt 2013 2014 2015 2016 2017 Beleidigung 3 2 2 1 0 Beleidigung auf sexueller Grundlage 0 0 2 0 0 Betrug 0 1 1 0 0 Brandstiftung 1 0 2 1 1 Erpressung 0 0 0 0 2 Fahrraddiebstahl 1 1 0 0 0 Geld-, Wertzeichenfälschung 0 0 0 1 0 Hausfriedensbruch 0 1 0 0 0 Körperverletzung 12 21 13 23 16 Misshandlung Kinder/Schutzbefohlenen 2 0 0 0 0 Nötigung, Freiheitsberaubung, Bedrohung 3 6 9 4 7 Raub 0 2 0 0 2 Sachbeschädigung 0 2 5 5 4 Sachbeschädigung auf Straßen, Wegen, Plätzen 0 0 0 0 1 Sachbeschädigung Feuer 1 0 1 0 1 Sonstige Straftaten nach Strafgesetzbuch 0 5 0 2 3 Sonstiger Besonders schwerer Fall des Diebstahls 1 2 4 8 1 Sonstiger Einfacher Fall des Diebstahls 8 13 6 6 10 Strafrechtliche Nebengesetze 3 0 1 1 0 Strafrechtliche Nebengesetze/Wirtschaft 1 0 0 0 3 Straftaten gegen die öffentliche Ordnung 2 0 1 2 1 Straftaten i.Z.m. Betäubungsmitteln/Neue Psychoakt. Stoffe 6 4 17 13 28 Unterschlagung 1 2 3 1 0 Urkundenfälschung 1 0 0 0 2 Vergewaltigung, schwere sex. Nötigung, schwere sex. Übergriffe 1 0 0 1 1 Verletzung Unterhalts-/Fürsorgepflicht 0 0 0 0 0 Verleumdung, Üble Nachrede 1 5 2 1 2 Weitere Sexualdelikte 2 3 1 0 1 Wettbewerbs-,Korruptions-,Amtsdelikte 0 1 1 0 0 Summe 50 71 71 70 86 Quelle: DWH (FI), 30.08.2018, Dir 1 K FüGr AE Zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben kann es im KMV als letzte Maßnahme auch erforderlich sein, besondere Sicherungsmaßnahmen nach § 72 PsychKG gegenüber den Patientinnen oder Patienten vorzunehmen und unmittelbaren Zwang nach § 80 PsychKG auszuüben. Die dann im Zuge dessen mögliche Gegenwehr der Patienten wird (intern) statistisch auch als Gewalt gegen Mitarbeiter/innen erfasst. Beleidigungen werden (intern) statistisch nur erfasst, wenn diese als Bedrohung aufgefasst werden können. In Abhängigkeit von Deliktfähigkeit der Patienten sowie von Intensität und Inhalt der Gewalt werden dann gegebenenfalls Strafanzeigen gestellt. Die Schwere der Übergriffe hatte Sachbeschädigungen bis Körperverletzungen, die zum Teil zu Dienstausfall der/des betroffenen Mitarbeiterin / Mitarbeiters führten, zur Folge. Im KMV liegen die Ursachen für Straftaten gegen das Personal vornehmlich in der nicht freiwilligen Unterbringung der psychisch- und abhängigkeitskranken Patientinnen und Patienten in Verbindung mit den behandlungsbegleitenden Sicherungsmaßnahmen gem. §§ - 8 - 8 69 ff. PsychKG (Maß der Freiheitseinschränkungen). Darüber hinaus ist ein Anstieg der Dissozialität der Patientinnen und Patienten des KMV festzustellen. 11. Wie viele Polizeieinsätze hat es seit 2013 gegeben und was waren jeweils die Gründe? Bitte jährlich nach Abteilungen und Standort getrennt aufschlüsseln. Zu 11.: Hauptursache für Polizeieinsätze im KMV sind am Standort Reinickendorf Amtshilfeersuchen zur Sicherung einzelner Patientinnen und Patienten in sogenannten Isolierräumen. Darüber hinaus kommt es zu Polizeieinsätzen, wenn Patientinnen und Patienten die Polizei rufen, um Anzeigen aufnehmen zu lassen. Die nachfolgend aufgelisteten Zahlen wurden dem Datawarehouse – Polizeiliche Einsatzleitzentrale (PELZ) entnommen. Zu beachten ist, dass der erfasste Einsatzanlass bei der Straftatenerfassung nicht valide das abschließende Ermittlungsergebnis widerspiegelt. Eine über den Standort hinaus gehende statistische Auswertung ist der Polizei Berlin nicht möglich. Standort: 13125 Berlin, Lindenberger Weg 69 Anlass 2013 2014 2015 2016 2017 Amtshilfe 0 0 1 3 0 Betrug 0 0 0 0 1 Brandmeldeanlage 1 0 0 0 0 Betäubungsmittel 7 7 6 2 7 Diebstahl 0 2 2 1 1 Diebstahl aus Kfz 1 0 0 0 0 Ermittlungen 1 0 1 0 0 Fundsache 0 1 3 0 0 Geistesgestörte Person 0 1 0 0 0 Hilfeersuchen 0 1 0 0 0 Körperverletzung 2 5 4 3 0 Randalierende Person 0 1 1 1 0 Sachbeschädigung 0 0 1 0 0 Verdächtiges Fahrzeug 0 0 1 0 0 Verdacht Straftat 2 4 5 1 0 Summe 14 22 25 11 9 Quelle: DWH (PELZ 2015), 30.08.2018, Dir 1 St FüU - 9 - 9 Standort: 13403 Berlin, Olbendorfer Weg 70 Anlass 2013 2014 2015 2016 2017 Amtshilfe 2 4 3 18 12 Aufgefunden nach Diebstahl 1 0 0 0 0 Betrug 0 0 0 1 1 Bedrohung 0 1 1 0 1 Belästigung 0 1 0 0 0 Brandmeldeanlage 3 0 2 1 1 Betäubungsmittel 1 2 10 4 8 Diebstahl 3 4 1 5 5 Einbruch 0 0 1 0 0 Ermittlungen 2 1 3 0 1 Feuer gelöscht 0 0 1 0 0 Feueralarm 0 0 1 0 1 Fundsache 0 0 2 0 0 Geistesgestörte Person 1 0 1 1 1 Gesuchte Person 2 1 3 0 0 Haftbefehl 0 0 3 0 0 Hilfeersuchen 0 0 2 1 1 Hausfriedensbruch 0 0 0 2 0 Hilflose Person 0 0 0 0 1 Herrenloses Tier 0 1 0 0 0 Körperverletzung 4 8 5 9 6 Raub 0 1 0 0 0 Randalierende Person 0 0 1 16 2 Rettungshubschrauber 1 0 0 0 0 Sachbeschädigung 0 0 0 0 1 Streitigkeiten 0 0 0 1 0 Selbsttötungsversuch 0 1 0 1 0 Tier in Notlage 1 0 0 0 0 Tote Person 2 2 2 2 1 Unterstützung Polizei 2 0 0 0 2 Vermisste Person 3 0 0 0 1 Verdächtige Person 1 0 0 0 0 Verdacht Straftat 2 5 5 7 4 Verkehrsunfall Polizei 0 0 0 1 0 Zwangseinweisung 0 0 0 0 1 Summe 31 32 47 70 51 Quelle: DWH (PELZ 2015), 30.08.2018, Dir 1 St FüU 12. Wurden die unter 7.-11. genannten Thematiken bei Personalversammlungen o.Ä. angesprochen und falls ja, wann und was war jeweils das Ergebnis? Zu 12.: Personalversammlungen unterliegen gem. § 46 des Personalvertretungsgesetzes des Landes Berlin (PersVG) in der Fassung vom 14. Juli 1994 - zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21.06.2018 (GVBl. S. 446) der Nichtöffentlichkeit. Die unter 7.-11. - 10 - 10 genannten Themen werden anlassbezogen in den monatlichen Krankenhausleitungs- und Stationsleitungssitzungen sowie in den quartalsweisen Sitzungen des Arbeitssicherheitsausschusses erörtert. Dabei ist es stets das Ziel, die Arbeitssituation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verbessern. 13. Wie bewertet der Senat den Sicherheitsstand für das Pflegepersonal in den einzelnen Abteilungen der Standorte? Zu 13.: Im gesamten KMV sind Patientinnen und Patienten untergebracht, die alle als gefährlich für die Allgemeinheit und damit auch für das gesamte Personal des KMV einschließlich des Pflegepersonals gelten. Sämtlichen Patientinnen und Patienten werden Behandlungsangebote gemacht, die diese aber aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht annehmen müssen. Bei allen Hilfen und Maßnahmen aufgrund des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG) vom 17.6.2016 ist daher verpflichtend auf die individuelle Situation und auf die besonderen Bedürfnisse der psychisch erkrankten Person oder der untergebrachten Person Rücksicht zu nehmen. Die Würde und die persönliche Integrität der Person sind zu achten und zu schützen. Ihre individuelle Autonomie einschließlich der Freiheit , Entscheidungen selbstbestimmt zu treffen, und ihre Unabhängigkeit sind zu respektieren . Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinen Beschlüssen vom 23. März 2011 (R&P 2011, 168 = NJW 2011, 2113), vom 12. Oktober 2011 (R&P 2012, 31 = NJW 2012, 31) und vom 20. Februar 2013 (R&P 2013, 89) die Vornahme einer medikamentösen Zwangsbehandlung auf einen schmalen Zulässigkeitskorridor beschränkt. Während § 56 PsychKG den Normalfall einer Behandlung der Anlasskrankheit in der strafrechtsbezogenen Unterbringung mit der Bindung an den aktuell geäußerten Willen, an den vorausverfügten Willen, an den Wunsch oder an den mutmaßlichen Willen der untergebrachten Person regelt, eröffnet § 57 PsychKG (Zulässige Zwangsmaßnahmen bei der Behandlung der Anlasskrankheit) als Ausnahme von der Beachtung des Selbstbestimmungsrechts den Weg zur Vornahme einer medikamentösen Zwangsbehandlung und normiert dabei deren materielle Zulässigkeitsvoraussetzungen sowie die hierbei zwingend zu beachtenden formellen Verfahrensregeln nach § 57 Absatz 2 PsychKG als letztes Mittel und nur unter strikter Einhaltung dort festgelegter Maßnahmen. Aus diesem Grund wird im KMV eine kleine Station mit 15 Betten als Kriseninterventionsstation vorgehalten. Diese dient vorrangig dazu, Patientinnen und Patienten, die sich in einer Krise befinden, für zumeist ca. 3 Monate aus ihrem üblichen Stationsalltag auf Stationen mit bis zu 38 Betten herauszunehmen, um die ggf. dann dort erforderlichen besonderen Sicherungsmaßnahmen gem. § 72 PsychKG, wie Isolierungen und Fixierungen der Patientinnen und Patienten, zu vermeiden. 14. Sieht der Senat künftig Handlungsbedarf bzgl. der Sicherheit des Pflegepersonals bzw. der Sicherheit der anderen Patienten und falls ja, was plant er zu wann? - 11 - 11 Zu 14.: Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung befindet sich im ständigen Austausch mit dem KMV. Im KMV werden regelmäßig berufsgruppenübergreifende Supervisionen und Deeskalationstrainings angeboten. Sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Patientenkontakt sind verpflichtet, Personennotrufgeräte zu tragen. 15. Plant der Senat die Einführung eines Maßregelvollzugsgesetzes? Falls ja, zu wann soll dies geschehen und was sollen die Inhalte sein? Falls nein, warum nicht? Zu 15.: Nein, das Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG) vom 17.6.2016 regelt im Vierten Teil in den §§ 42-79 ausführlich die strafrechtsbezogene Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in einer Entziehungsanstalt (Krankenhaus des Maßregelvollzugs). Das PsychKG definiert sowohl die Hilfen und Schutzmaßnahmen für alle psychisch kranken und abhängigkeitskranken Personen sowie deren Rechte in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung, als auch die Durchführung der freiheitsentziehenden strafrechtsbezogenen Unterbringungen nach den §§ 63 und 64 StGB. Da weitgehend gleiche Zielsetzungen (Behandlung, Rehabilitation und Integration) und Regelungsbedarfe bestehen, sind für beide Gruppen sowohl vorsorgende als auch begleitende und nachgehende Hilfen bedeutsam. Dabei wurde dem Umstand Rechnung getragen , dass für die strafrechtsbezogen untergebrachten Personen zusätzlich sowohl intensivere Grundrechtseingriffe gesetzlich geregelt werden müssen als auch besondere Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Allgemeinheit vor weiteren erheblichen rechtswidrigen Taten zu treffen und zu beachten sind. Berlin, den 3. September 2018 In Vertretung Boris Velter Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung