Drucksache 18 / 15 979 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Kristian Ronneburg (LINKE) vom 13. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. August 2018) zum Thema: Zustand des Sowjetischen Ehrenfriedhofs auf dem Parkfriedhof Marzahn (II) und Antwort vom 22. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Kristian Ronneburg (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15 979 vom 13. August 2018 über Zustand des Sowjetischen Ehrenfriedhofs auf dem Parkfriedhof Marzahn (II) Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Konnten bereits, wie der Senat in seiner Antwort auf Drs. 18/13364 geantwortet hat, die Inschriften der Grabsteine der Offiziere am Hauptweg nachgezogen und die im Rasen befindlichen Steine der Soldaten komplett durch neue Grabsteine ersetzt werden? Wenn nein, warum nicht? Frage 2: Wann soll die angekündigte Instandsetzung des Sowjetischen Ehrenhains erfolgen? Konnten die angekündigten Vorarbeiten mittlerweile abgeschlossen werden? Antwort zu 1 und 2: Für den Sowjetischen Ehrenhain auf dem Parkfriedhof in Marzahn sind umfangreiche Instandsetzungsmaßnahmen geplant, die Arbeiten an der baulichen Substanz (Mauern, Obelisk und Pergola) sowie die Wiederherrichtung der Grabsteine für die Offiziere am Hauptweg und die Grabkennzeichnung der übrigen Angehörigen der ehemaligen Sowjetarmee, die unter den Schutz des Gräbergesetzes fallen, beinhalten. Diese landschaftsbaulichen Maßnahmen bedürfen einer Ausschreibung nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB). Zur Ermittlung der bestehenden Schäden und der daraus resultierenden erforderlichen Leistungen sowie zur Betreuung der sich anschließenden Baumaßnahmen wird ein Landschaftsarchitekturbüro eingesetzt. Dieses Büro wurde ebenso im Rahmen einer Ausschreibung ermittelt und nimmt in der 34. Kalenderwoche 2018 seine Tätigkeit auf. Aufgrund der Dringlichkeit hinsichtlich der Verkehrssicherungspflicht sollen zuerst die Instandsetzungsarbeiten an den Baulichkeiten sowie die Rekonstruktion der bestehenden 2 Grabsteine der Offiziere am Hauptweg erfolgen. Geplant ist, dass die Arbeiten im kommenden Jahr abgeschlossen werden. Die Grabkennzeichung der Soldaten in den Gräberfeldern jenseits des Hauptweges erfolgt in einem separaten Schritt. Neben den bereits mit Grabplatten gekennzeichneten Gräbern ruhen dort weitere Opfer (z.B. Kriegsgefangene), die bisher noch keine Grabsteine aufweisen. Auf Grund gegenwärtig noch erforderlicher Namensverifizierungen bezüglich dieser Verstorbenen, ist deren Namensnennung in einem weiteren Schritt vorgesehen. Hierzu ist die Umsetzung der Maßnahme für das Jahr 2020 anvisiert. Frage 3: In seiner Antwort auf Drs. 18/13364 erklärte der Senat, dass die Finanzierung der Instandsetzung aus Mitteln des Gräbergesetzes nur für die anerkannten Opfer des Krieges erfolgen kann, nicht für die ebenfalls dort nach Kriegsende bestatteten Angehörigen der Sowjetischen Militärkommandantur, da diese nicht unter den Schutz des Gräbergesetzes fallen würden. Konnten die Gespräche zur Klärung der Finanzierung der Sanierung dieser Gräber mit der Botschaft der Russischen Föderation mittlerweile abgeschlossen werden und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Antwort zu 3: Der für Angelegenheiten der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft zuständige Fachbereich bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz steht in regelmäßigem Kontakt mit dem Büro für Kriegsgräberfürsorge und Gedenkarbeit bei der Botschaft der Russischen Föderation. Die Grabstätten der Zivilangehörigen der ehemaligen sowjetischen Militärkommandantur fallen nicht in den Geltungsbereich des Gesetzes über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft (Gräbergesetz), das den dauerhaften Erhalt der Opfergräber vorgibt. Für die Grabstätten der Verstorbenen der ehemals in Ostberlin stationierten sowjetischen Streitkräfte und deren Angehörige gelten die „normalen“ Bestimmungen des Friedhofsrechts. Demnach können bei Gräbern, deren Ruhezeiten abgelaufen sind, diese Grabstellen neu vergeben oder auch eingeebnet werden. Aufgrund der Besonderheit der geschlossenen Anlage des Sowjetischen Ehrenhains ist mit dem Denkmalschutz vereinbart worden, diese Gräber als Einzelgräber unverändert zu belassen. Eine Sanierung dieser Gräber im Sinne der Wiedereinrichtung ist nicht vorgesehen, damit entfällt auch die Erforderlichkeit einer Finanzierung dafür. Im Juli diesen Jahres wurde das Büro für Kriegsgräberfürsorge und Gedenkarbeit bei der Botschaft der Russischen Föderation über den aktuellen Sachstand bezüglich der anstehenden Sanierung des Sowjetischen Ehrenhains und den zeitlichen Rahmen der Umsetzung informiert. Berlin, den 22.08.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz