Drucksache 18 / 15 981 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Frank Scheermesser (AfD) vom 13. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. August 2018) zum Thema: Sanierungsstau Berliner Bäder Betriebe und Antwort vom 23. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Frank Scheermesser (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15981 vom 13. August 2018 über Sanierungsstau Berliner Bäder Betriebe ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Laut DS 18/15 394 besteht ein Sanierungsbedarf der Berliner Bäder Betriebe (BBB) in Höhe von 230 Mio. Euro. Laut DS 18/11 336 besteht hier ein Sanierungsstau in Höhe von 169 Mio. Euro. Wie ist diese Erhöhung innerhalb eines Jahres zu erklären? Zu 1.: Eine Erhöhung des Sanierungsbedarfs liegt nicht vor. Die Differenz in den berichteten Zahlen ist – laut Aussage der Berliner Bäder-Betriebe (BBB) – ausschließlich der Darstellung geschuldet. In der Übersicht des Instandhaltungsstaus aus dem Sommer 2017 (DS 18/11336) wurden die umfassenden Sanierungen der Bäder Kombibad Seestraße, Schwimmhalle Thomas-Mann-Straße, Schwimmhalle Holzmarktstraße, Stadtbad Schöneberg „Hans Rosenthal“, Stadtbad Lankwitz, Stadtbad Tempelhof, Sommerbad Mariendorf, Stadtbad Neukölln, Schwimmhalle Baumschulenweg, Schwimmhalle Sewanstraße sowie der Schwimmhalle Zingster Straße nicht mit einbezogen. Hierfür gab es eine gesonderte Übersicht. Im Jahr 2018 (DS 18/15394) haben sich die BBB für eine zusammengefasste Darstellung "Instandsetzungs‐ und Sanierungsbedarf Berliner Bäder 2017– 2027" entschieden, um einen zusammenfassenden Überblick gewährleisten zu können. 2. Wie will der Senat sicherstellen, zukünftig den Überblick über den laufenden Sanierungsbedarf zu behalten? 3. Plant der Senat eine vollständige Evaluierung des Sanierungsbedarfes? 4. Wenn dem so ist, in welchem zeitlichen Abstand sollen diese wiederholt werden? 5. Wie wurden die Evaluierungen des Sanierungsbedarfes bisher durchgeführt? Durch externe Agenturen? Wenn ja, bitte benennen Sie die Agenturen! In welchen Abständen wurden die Evaluierungen in den letzten 5 Jahren durchgeführt? Bitte nach Bädern aufschlüsseln! Seite 2 von 2 Zu 2. bis 5.: Die BBB führen eine badgenaue Übersicht über den vorliegenden Instandhaltungsstau. Basis dieser Übersicht ist die fachliche Einschätzung des Zustandes der einzelnen Bäder durch die BBB. Die Übersicht des Instandhaltungsstaus wird auf Grundlage des jeweiligen Kenntnisstandes (z.B. ergänzend festgestellter Sanierungsbedarf, Entfall erledigter Maßnahmen, Aktualisierung von Kostenermittlungen etc.) geführt und regelmäßig aktualisiert. Abweichungen zu bereits kommunizierten Darstellungen sind daher in einem gewissen Umfang möglich. Die im Instandhaltungsstau aufgeführten Maßnahmen werden in der Abteilung Bau und Facility Management (Bau/FM) der BBB fachlich eingeschätzt und in folgende Prioritäten untergliedert: 1 = Umsetzung der Maßnahme unabdingbar/sicherheitsrelevant 2 = technische Verfügbarkeit (Risiko: Badausfall bei Nichtdurchführung möglich) 3 = Attraktivierung 4 = Energieeinsparung 5 = Verbesserung Betriebsabläufe/Wirtschaftlichkeit Wiederkehrende Regelleistungen – wie z.B. Prüfungs- und Wartungsarbeiten – werden entsprechend der jeweiligen Vorschrift für das Gewerk im Rahmen der laufenden baulichen Unterhaltung durch externe Dienstleisterinnen bzw. Dienstleister und in der Regel innerhalb der geplanten technischen Schließzeiten (vorrangig in den Ferienzeiten) durchgeführt. Diese Maßnahmen werden ebenso durch die Abteilung Bau/FM in enger Abstimmung mit der Abteilung Betrieb Bäder der BBB abgestimmt und festgelegt. Kleinere Reparaturleistungen, Sichtkontrollen und weitere kleinere Instandsetzungsmaßnahmen werden – soweit möglich und zulässig – durch hauseigenes Personal abgedeckt bzw. ebenso durch externe Dienstleisterinnen und Dienstleister umgesetzt. Dieses Verfahren ist aus Sicht des Senats aufgrund der vorhandenen fachlichen Expertise der Abteilung Bau/FM auch geeignet, den vorhandenen Sanierungsbedarf zu identifizieren. Berlin, den 23. August 2018 In Vertretung Aleksander Dzembritzki Senatsverwaltung für Inneres und Sport