Drucksache 18 / 15 982 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ronald Gläser (AfD) vom 13. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. August 2018) zum Thema: Wann ist ein Grundstück gut genug für eine MUF? und Antwort vom 28. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Sep. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Ronald Gläser (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15 982 vom 13. August 2018 über „Wann ist ein Grundstück gut genug für eine MUF?“ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Welche Kriterien müssen Liegenschaften erfüllen, um als geeignetes Grundstück für die Errichtung von Modularen Unterkünften zur Unterbringung von Geflüchteten eingestuft zu werden? Grundstücke sind geeignet für die Errichtung einer Modularen Unterkunft für Flüchtlinge (MUF) wenn eine baurechtliche Genehmigungsfähigkeit gegeben ist bzw. Prüfungen keine Gründe für einen absehbar abschlägigen Bescheid der zuständigen Behörden erwiesen haben. Die Grundstücke wurden daher im Rahmen eines Quickcheck-Verfahrens durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen geprüft. Als Richtgröße für MUF 1.0 im Standard einer Gemeinschaftsunterkunft wurden 10.000 m² für die Suche angewendet, bei den MUF 2.0 (in Apartment-Struktur) wurden etwa 4.500 m² angegeben. Je nach Grundstücksangebot musste von diesen Größen teilweise nach unten abgewichen werden. Berlin, den 28.08.2018 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen