Drucksache 18 / 15 983 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Danny Freymark (CDU) vom 13. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. August 2018) zum Thema: Stellenbesetzung in der Senatskanzlei und Antwort vom 29. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Der Regierende Bürgermeister von Berlin – Senatskanzlei – Herrn Abgeordneten Danny Freymark (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15983 vom 13. August 2018 über Stellenbesetzung in der Senatskanzlei ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In wessen Zuständigkeitsbereich fallen die auf der offiziellen Webseite der Senatskanzlei (https://www.berlin.de/rbmskzl/regierender-buergermeister/wir-ueber-uns/) veröffentlichten Angaben zu den Lebensläufen der bei der Senatskanzlei angestellten Mitarbeiter? Zu 1.: Für den Internetauftritt der Senatskanzlei ist das Presse- und Informationsamt des Landes zuständig. 2. Zu welchem Zeitpunkt und in welcher Form werden die von den Mitgliedern und Angestellten des Senats hinsichtlich ihrer Lebensläufe gemachten Angaben grundsätzlich auf ihre Richtigkeit hin geprüft? Zu 2.: Im Rahmen des Einstellungsverfahrens werden die im Personalbogen gemachten Angaben mit den für die konkrete Stelle erforderlichen Unterlagen abgeglichen (Urkunden, Abschlusszeugnisse etc.). 3. Nach welchen Kriterien werden die Stellen der Senatskanzlei besetzt und welche Funktionsträger sind am Einstellungsverfahren beteiligt? Zu 3.: Bei Stellenbesetzungen in der Senatskanzlei werden die geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften beachtet. Am Einstellungsverfahren sind grundsätzlich die Personalabteilung, die Fachabteilung, die Gremien (Personalrat, Frauenvertreterin, Schwerbehindertenvertretung) sowie - in seiner Funktion als personalaktenführende Stelle der Senatskanzlei - das Landesverwaltungsamt beteiligt. Seite 2 von 2 4. Sind Fremdsprachenkenntnisse bei der Besetzung der Position des Senatssprechers bzw. der Senatssprecherin unter den Einstellungsvoraussetzungen und wenn ja, Kenntnisse welcher Fremdsprachen? Zu 4.: Für Stellen auf Abteilungsleitungsebene wird im Allgemeinen die arbeitsfähige Beherrschung der englischen Sprache in Wort und Schrift verlangt. 5. Wie erklärt sich der Senat aktuelle Presseberichte über widersprüchliche Angaben in den Lebensläufen von Angestellten der Senatskanzlei im Hinblick auf in der Vergangenheit ausgeübte Tätigkeiten? Zu 5.: Der Senat stellt keine Mutmaßungen zur Motivation von Presseberichten an, die Sachverhalte mit Bezug zum Land Berlin zum Gegenstand haben. Berlin, den 29. August 2018 Der Regierende Bürgermeister In Vertretung Christian Gaebler Chef der Senatskanzlei