Drucksache 18 / 15 986 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Heiko Melzer (CDU) vom 13. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. August 2018) zum Thema: Technische und organisatorische Voraussetzungen für den Inselbetrieb einer Straßenbahn und Antwort vom 28. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Heiko Melzer (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15986 vom 13.08.2018 über Technische und organisatorische Voraussetzungen für den Inselbetrieb einer Straßenbahn Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe Anstalt des öffentlichen Rechts (BVG) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Frage 1: Gibt es im Land Berlin Straßenbahnlinien, die als sogenannte Insellösungen betrieben werden, die also nicht an das übrige Berliner Straßenbahnnetz angeschlossen sind? Wenn ja, welche? Antwort zu 1: Mit der Schöneiche-Rüdersdorfer Straßenbahn (Eigentümerin ist die Schöneicher- Rüdersdorfer Straßenbahn GmbH) und der Woltersdorfer Straßenbahn (Eigentümerin ist die Woltersdorfer Straßenbahn GmbH) verkehren auf kurzen Abschnitten im Berliner Straßenraum auch zwei Straßenbahnlinien, die nicht an das weitere Berliner Straßenbahnnetz der BVG angeschlossen sind. Einen Inselbetrieb von Straßenbahnlinien im Oberflächenverkehr der BVG gibt es nicht. Frage 2: Welche technischen Voraussetzungen bringt der Betrieb einer Straßenbahnlinie mit sich? 2 Frage 3: Welche organisatorischen Voraussetzungen bringt der Betrieb einer Straßenbahnlinie mit sich? Frage 4: Wie wird der notwendige Wartungsrhythmus an den Straßenbahnzügen in einem Inselbetrieb sichergestellt? Antwort zu 2 bis zu 4: Aufgrund ihres Sachzusammenhangs werden die Fragen 2 bis 4 zusammen beantwortet. Die notwendigen technischen und organisatorischen Anforderungen, die an einen Betrieb von Straßenbahnen gestellt werden, sind in der Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung - BOStrab) in 65 Paragraphen geregelt. Die Art und der Umfang der Wartung und der Inspektionen haben sich nach Bauart und Belastung der Betriebsanlagen und der Fahrzeuge zu richten (§ 57 BOStrab); eine Differenzierung nach der Betriebs- oder Netzgröße ist nicht vorgesehen. Die BVG AöR ergänzt hierzu, dass sie unregelmäßig gezwungen ist, auf Grund von baulichen Einschränkungen einzelne Netzteile temporär separat vom übrigen Netz zu betreiben. In der Regel werden durch vorlaufende Steuerung die Fahrzeuge dort eingesetzt, die unmittelbar vorher eine letzte Frist oder Wartung bekommen, bzw. deren Verschleißvorrat am größten ist. Für den laufenden Betrieb werden entweder mobile Reparaturteams eingesetzt oder gesondert Fahrzeuge ausgetauscht, wenn eine Reparatur vor Ort nicht möglich ist. Frage 5: Wie groß müsste ein Straßenbahn-Betriebshof für einen Inselbetrieb der Straßenbahn mit bspw. 4 Linien dimensioniert sein? Antwort zu 5: Ein Straßenbahn-Betriebshof für einen Inselbetrieb muss ausreichend dimensioniert sein. Die genaue Größe eines Betriebshofes kann aber so pauschal nicht angegeben werden, da sie von verschiedenen Faktoren (bspw. Taktfolge, Linienlänge, Fahrzeugeinsatzzeiten, Fahrzeuganzahl, Fahrzeuglängen) bestimmt wird. Die BVG AöR teilt hierzu mit, dass sie derzeit vier Betriebshöfe mit einer Fläche von insgesamt rund 230.000 m² betreibt. Berlin, den 28.08.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz