Drucksache 18 / 15 990 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Franz Kerker (AfD) und Tommy Tabor (AfD) vom 14. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. August 2018) zum Thema: Diktatpflicht an Schulen und Antwort vom 23. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Franz Kerker und Herrn Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15990 vom 14. August 2018 über Diktatpflicht an Schulen ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1.) In welchen deutschen Bundesländern gibt es eine Diktatpflicht, für welche Klassen gilt diese Pflicht und welchen Umfang hat sie? 2.a) Wann wurde in den einzelnen Bundesländern die Diktatpflicht abgeschafft? 2.b) Welche alternativen Lösungen wurden zur Diktatpflicht gefunden? 3.) In welchen deutschen Bundesländern sind Diktate an Schulen verboten und seit wann? Zu 1. bis 3.: Hierzu liegen dem Senat keine Informationen vor. 4.) Wie bewertet der Senat Sinn und Nutzen von Diktaten an Schulen? Zu 4.: Diktatschreiben – einen gesprochenen Text wortwörtlich in Schrift umzusetzen – als einzige Übungsform und Kontrollinstrument des Rechtschreibunterrichts wurde bereits seit den 1970iger Jahren in der Rechtschreibdidaktik kritisch betrachtet. Ein isoliertes Üben eines vorgegebenen Textes trägt nicht zum Erwerb von Rechtschreibsicherheit bei, die die Schülerinnen und Schüler befähigt, aufgrund von orthografischem Wissen und unter Bezug auf Rechtschreibstrategien kontextunabhängig fehlerfrei zu schreiben. 2 Seit Mitte der 1980iger Jahre wurde die Diktatpraxis in der Grundschule durch Grundwortschatzorientierung, Fehlervermeidungsstrategien, Benutzung von Wörterbüchern und rechtschreibspezifische Arbeitstechniken ergänzt und zunehmend durch alternative Diktatformen ersetzt. Die entsprechenden fachdidaktischen Konzepte sind in die bis zum Schuljahr 2016/17 gültigen ebenso wie in den ab dem Schuljahr 2017/18 geltenden Rahmenlehrplan 1 – 10 eingeflossen. Im Rahmenlehrplan 1 – 10 werden die jahrgangsstufenspezifischen Inhalte und Ziele des Deutschunterrichts im Fachteil Deutsch, Teilbereich 2.5 „Schreiben – Richtig Schreiben“ näher entfaltet (https://bildungsserver.berlinbrandenburg .de/fileadmin/bbb/unterricht/rahmenlehrplaene/Rahmenlehrplanprojekt/a mtliche_Fassung/Teil_C_Deutsch_2015_11_10_WEB.pdf). 5.) An welchen Berliner Schulen der Primarstufe werden keine Diktate angewandt? Zu 5.: In der Grundschulverordnung (GsVO) vom 19. Januar 2005 ist geregelt: „§ 20 Lernerfolgskontrollen (1) Lernerfolgskontrollen dienen der Sicherung und Dokumentation der Lernleistung. Zur Feststellung der erreichten Lern-, Leistungs- und Kompetenzentwicklung werden berücksichtigt: a) schriftliche Leistungsnachweise in Form von Klassenarbeiten, Portfolio, schriftlichen Teilen von Präsentationen sowie als schriftliche Kurzkontrollen, zum Beispiel Diktate, Vokabeltests und Grammatikarbeiten.“ Es obliegt den Lehrkräften, Formate der Überprüfung von Rechtschreibkompetenzen einzusetzen, die auch Diktiertes beinhalten oder dieses integrieren. Berlin, den 23. August 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie