Drucksache 18 / 15 993 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Franz Kerker (AfD) und Tommy Tabor (AfD) vom 14. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. August 2018) zum Thema: Kooperationspartner der Schulen: Berufliche Praxis und Antwort vom 23. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Franz Kerker und Herrn Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15993 vom 14. August 2018 über Kooperationspartner der Schulen: Berufliche Praxis ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Abgeordneten: § 5, Abs. 2 SchulG Berlin (Öffnung der Schulen, Kooperation) lautet: „Sie [die Schulen] nutzen Kooperationsmöglichkeiten mit der Wirtschaft, den Sozialpartnern und anderen Einrichtungen, die berufs- oder arbeitsrelevante Angebote machen.“ 1. Mit welchen Kooperationspartnern der beruflichen Praxis arbeiten die Sekundarschulen und Gymnasien in Berlin zusammen? (Bitte nach Bezirken getrennt darstellen und die Kooperationen der Schulen konkret und einzeln darstellen.) Zu 1.: Gemäß § 7 Abs. 2 des Schulgesetzes für das Land Berlin (SchulG) gestaltet und organisiert jede Schule im Rahmen der staatlichen Verantwortung und der Rechtsund Verwaltungsvorschriften den Unterricht, die Erziehung, das Schulleben sowie ihre personellen und sächlichen Angelegenheiten selbständig und in eigener Verantwortung. Hierzu zählt auch die Auswahl der Kooperationspartner. Mit welchen Partnern kooperiert wird, erfasst die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie nicht. Berlin, den 23. August 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie