Drucksache 18 / 15 995 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Franz Kerker (AfD) und Tommy Tabor (AfD) vom 14. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. August 2018) zum Thema: Kooperationspartner der Schulen: Schülerpraktika und Antwort vom 23. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Franz Kerker und Herrn Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15995 vom 14. August 2018 über Kooperationspartner der Schulen: Schülerpraktika ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1.) Wie viele Praktika müssen Schüler in ihrer Schulzeit absolvieren? 2.) Wie lange dauern diese Praktika jeweils? 3.) In welcher Klassenstufe sind diese zu absolvieren? 4.) Ist die Absolvierung für die Schüler Pflicht? 5.) Wo genau ist die Rechtsgrundlage für die obligatorischen Praktika festgehalten? Zu 1. bis 5.: Die Rechtsgrundlage für das Schülerbetriebspraktikum sind die Ausführungsvorschriften über Duales Lernen und praxisbezogene Angebote an den Schulen der Sekundarstufe I (AV Duales Lernen, https://www.berlin.de/sen/bildung/schule/rechtsvorschriften/ ). Dieser sind die Antworten auf die Fragen 1.- 4. zu entnehmen. 6.) In welcher Form werden diese Praktika benotet? Zu 6.: In der Regel erstellen Schülerinnen und Schüler einen Bericht über das Schülerbetriebspraktikum. Die Bewertung des Berichts fließt in die Note des Fachs Wirtschaft-Arbeit-Technik mit ein. Da dieses Fach an Gymnasien nicht unterrichtet wird, kann die Note in das Unterrichtsfach Deutsch einfließen. 2 7.) Können Praktika als „nicht bestanden“ bewertet werden? Zu 7.: Nein. 8.) Welche Bereiche scheiden als Einsatzort für ein Praktikum aus und was sind die Gründe dafür? Zu 8.: Die Entscheidung über die Eignung als außerschulischer Lernort trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter gemäß Nummer 12 Absatz 1 AV Duales Lernen. Berlin, den 23. August 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie