Drucksache 18 / 15 997 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Carsten Schatz und Philipp Bertram (LINKE) vom 15. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. August 2018) zum Thema: Flughafen BER (II): Wie arbeitet der Aufsichtsrat? und Antwort vom 29. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Sep. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1/3 Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Carsten Schatz (LINKE) und Herrn Abgeordneten Philipp Bertram (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15997 vom 15.08.2018 über Flughafen BER (II): Wie arbeitet der Aufsichtsrat? ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. An welchen Tagen trat im Zeitraum 2012 bis heute der Aufsichtsrat der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) zusammen? Zu 1.: Der Aufsichtsrat der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) trat seit Beginn des Jahres 2012 an folgenden Tagen zusammen: 2012: 20.04., 16.05., 22.06., 16.08., 07.09., 01.11., 07.12. 2013: 16.01., 13.02., 08.03., 12.04., 08.05., 12.06., 16.08., 27.09., 23.10., 13.12. 2014: 11.04., 02.06., 30.06., 19.09., 12.12. 2015: 20.02., 13.03., 03.07., 25.09., 18.12. 2016: 15.02., 11.03., 22.04., 08.07., 07.10., 02.12. 2017: 07.02., 01./06.03., 17.03., 22.05., 07.07., 15.09., 17.11., 15.12. 2018 (bis einschl. August): 02.03., 04.05., 13.07., 31.08. 2. Welche Vertreter*innen des Landes Berlin waren bei der jeweiligen Sitzung anwesend? 3. Welche Vertreter*innen des Landes Brandenburg waren bei der jeweiligen Sitzung anwesend? 4. Welche Vertreter*innen des Bundes waren bei der jeweiligen Sitzung anwesend? Zu 2. bis 4.: Die Vertreterinnen und Vertreter des Landes Berlin und der Mitgesellschafter im Aufsichtsrat der FBB lassen sich für die Geschäftsjahre 2012 bis 2017 den Beteiligungsberichten, die im Internetauftritt der Senatsverwaltung für Finanzen abgerufen werden können, entnehmen. Ferner folgte im Mai 2018 Herr Staatssekretär Dr. Gerhard Schultz anstelle von Herrn Staatssekretär Rainer Bomba. Eine Offenlegung der Teilnahme der einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats an den Aufsichtsratssitzungen bedarf aus datenschutzrechtlichen Gründen der Einverständniserklärungen der Betroffenen, die dem Senat nicht vorliegen. 5. In welcher Form fand und findet die Vorbereitung der Vertreter*innen des Landes Berlin im Aufsichtsrat der Flughafengesellschaft statt und welche Stellen in der Senatsverwaltung sind für diese Vorbereitung zuständig? 2/3 Zu 5.: Die Aufsichtsratsmitglieder des Landes Berlin wurden und werden bei ihrer Vorbereitung durch ihre jeweiligen Senatsverwaltungen unterstützt. Im Jahr 2017 wurde die Zuständigkeit für die Koordination der Flughafenpolitik im Land Berlin der Senatsverwaltung für Finanzen zugeordnet. Die Koordinationsstelle unterstützt die vom Land Berlin in den Aufsichtsrat der FBB entsandten Mitglieder bei der Vorbereitung von Sitzungen. Es werden Stellungnahmen zu Sachverhalten erstellt und es finden Besprechungen statt, in denen sich die auf Veranlassung des Landes Berlin entsandten Aufsichtsratsmitglieder über wichtige Sachverhalte abstimmen. Am 8./9. August 2017 kamen die Berliner Aufsichtsratsmitglieder zu einer Klausurtagung zusammen , in denen aktuelle Herausforderungen der Aufsichtsratstätigkeit erörtert wurden. 6. Kamen und kommen die Vertreter*innen des Landes Berlin im Aufsichtsrat der Flughafengesellschaft ihrer Pflicht nach, sich auch eigenständig Informationen zu beschaffen? Wenn ja, in welcher Form geschah/geschieht dies und um welche Art von Informationen handelte und handelt es sich? Zu 6.: Jedem Aufsichtsratsmitglied obliegt es, sich bei Bedarf eigenständig Informationen zu beschaffen. Der Senat von Berlin ist in diese Kommunikationsprozesse in aller Regel nicht direkt einbezogen. Insofern können (ohne Anspruch auf Vollständigkeit ) beispielhaft genannt werden: Studium der Fachliteratur, gutachterlicher Stellungnahmen und einschlägiger Gerichtsentscheidungen, Gespräche mit Expertinnen und Experten, z.B. im Rahmen von Klausursitzungen, Inaugenscheinnahme des Baugeschehens. 7. Wurden und werden von Vertreter*innen des Landes Berlin im Aufsichtsrat der Flughafengesellschaft sowie den sie vorbereitenden Stellen der Senatsverwaltung Einschätzungen, Gutachten oder Stellungnahmen des Rechnungshofs von Berlin eingeholt? Wenn ja, zu welchen Themenkomplexen? Zu 7.: Der Rechnungshof von Berlin wird im Rahmen seiner Zuständigkeiten über wesentliche Vorgänge der jeweiligen Landesbeteiligungen unterrichtet, dazu zählt auch die Übersendung der Aufsichtsratsunterlagen. Eine darüber hinaus gehende Beauftragung des Rechnungshofs mit Einschätzungen, Gutachten oder Stellungnahmen erfolgt nicht und wäre auch nicht statthaft. 8. Wurden und werden von Vertreter*innen des Landes Berlin im Aufsichtsrat der Flughafengesellschaft sowie den sie vorbereitenden Stellen der Senatsverwaltung Einschätzungen, Gutachten oder Stellungnahmen von externen Beratern eingeholt? Wenn ja, von wem und zu welchen Themenkomplexen (bitte aufschlüsseln nach Themenkomplex und Auftragnehmer)? Zu 8.: Zur Unterstützung bei spezifischen und insbesondere spezialfachlichen Fragestellungen , die über die eigene exekutive Einschätzungskompetenz hinausgehen, bedienten und bedienen sich die Senatsverwaltungen teilweise auch externer Expertise . Da die Frage zeitlich nicht eingegrenzt ist und in mehreren betroffenen Senatsstellen historische Akten zu prüfen wären, ist eine umfassende Beantwortung leider nicht möglich. Beispielhaft können die von Rechtsanwalt Kipp und von den Professoren Malina und Beckers im Jahr 2017 eingeholten Gutachten genannt werden, die sich unter anderem mit den Fragen der Kapazität des Flughafens BER befassen. Sie sind auf der Webseite der Senatsverwaltung für Finanzen abrufbar (https://www.berlin.de/sen/finanzen/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.6302 24.php). 9. Welche strukturellen Änderungen zur Vorbereitung der Aufsichtsratssitzungen, an denen Vertreter *innen des Landes Berlin teilnahmen, fanden zwischen der 17. und 18. Wahlperiode statt? 3/3 a. Welche vorbereitenden Stellen und Gremien für die Aufsichtsratssitzungen wurden zusätzlich für die Vertreter*innen des Landes Berlin geschaffen? b. An welchen vorbereitenden Stellen und Gremien für die Aufsichtsratssitzungen nahmen Vertreter *innen des Landes Berlin teil? Zu 9. a: Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. Zu 9. b: Mit der Neukonstituierung des Aufsichtsrats am 07.02.2017 aufgrund der Regelungen des Mitbestimmungsgesetzes wurde ein sogenanntes Baufachgespräch bei der FBB eingeführt, bei dem die Aufsichtsratsmitglieder vor den Sitzungen über den Fortschritt der Bauarbeiten am Flughafen BER im Detail informiert werden. An diesen Besprechungen nehmen Berliner Vertreterinnen und Vertreter regelmäßig teil. Ferner lädt die FBB vor den Aufsichtsratssitzungen zu sogenannten Referentenrunden ein, an denen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes Berlin teilnehmen und in denen Fragestellungen zur Vorbereitung der Aufsichtsratssitzungen erörtert werden. Berlin, den 29.08.2018 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen