Drucksache 18 / 16 000 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Niklas Schrader und Hakan Taş (LINKE) vom 15. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. August 2018) zum Thema: Mobile Kommunikationsgeräte im Polizeidienst und Umgang mit personenbezogenen Daten und Antwort vom 29. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Sep. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 4 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Niklas Schrader (LINKE) und Herrn Abgeordneten Hakan Taş (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16000 vom 15. August 2018 über Mobile Kommunikationsgeräte im Polizeidienst und Umgang mit personenbezogenen Daten ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie weit ist das Vorhaben der Senatsverwaltung für Inneres und Sport fortgeschritten, die Berliner Polizei mit internetfähigen Kommunikationsmitteln wie Smartphones oder Tablets für den Dienstgebrauch auszustatten und a. welche Geräte welchen Typs werden in welcher jeweiligen Stückzahl für welche jeweiligen Untergliederungseinheiten der Berliner Polizei wann neu verfügbar sein? b. verfügen diese Geräte über eine Geräteverschlüsselung und wenn ja, welche und in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht? c. über welche Datenverbindung und mit welchen Dienstprogrammen/Apps erfolgt jeweils die Datenerhebung , -speicherung und -übermittlung personenbezogener Daten von Tatverdächtigen, Vermissten etc. mithilfe dieser Geräte? d. wurde hierzu eine Stellungnahme der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) eingeholt? Wenn ja, mit welchem Inhalt? Wenn nein, warum nicht?) Zu 1.: Die notwendige Ausstattung mit zeitgemäßen, dienstlichen Kommunikationsmitteln für die Dienstkräfte der Polizei Berlin wurde bereits im vergangenen Jahr im Wege eines Projektes initiiert. Hier galt es zunächst die Gebrauchstauglichkeit verschiedener Geräte (Smartphones und Tablets unterschiedlicher Größen und Hersteller) bei ausgewählten Dienststellen zu erproben. a. Im September 2018 werden daraufhin 280 Stück Smartphones (5,6 Zoll), 600 Stück Tablets (8 Zoll) und 200 Stück Tablets (9,7 Zoll) an die Abschnitte, die Einsatzeinheiten und den Verkehrsdienst ausgegeben. Im ersten Quartal 2019 sollen weitere 1.200 Tablets beschafft und an kriminalpolizeiliche Dienststellen der Polizei Berlin ausgegeben werden. Seite 2 von 4 b. Die Geräte verfügen über eine Verschlüsselung, welche dem Standard des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entspricht. Aus Sicherheitsgründen kann zu Art und Umfang der Verschlüsselung an dieser Stelle keine detaillierte Auskunft erteilt werden. c. Der fachverantwortlichen Dienststelle für Informationstechnologie und IT- Sicherheit der Polizei Berlin liegen die entsprechenden Sicherheitskonzepte zu Datenverbindungen und relevanten Dienstprogrammen nach BSI-Standard vor. Da es sich hierbei um sicherheitstechnische Merkmale bezüglich der Verbindung zwischen Gerät und Rechenzentrum der Polizei Berlin handelt, kann zu diesem Punkt ebenfalls keine detaillierte Auskunft erteilt werden. d. Im April 2017 gab es bezüglich des Einsatzes mobiler Kommunikationstechnik für dienstliche Zwecke eine umfangreiche Anfrage der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI), zu der die Polizei Berlin Stellung genommen hat. Inhaltlich ging es dabei um Zweck, Art, Software- bzw. App-Lösung sowie technisch-organisatorische Maßnahmen. 2. Existieren dienstliche Anweisungen oder Vorschriften etc., die die Erhebung, Speicherung und Übermittlung personenbezogener Daten mithilfe von internetfähigen Kommunikationsgeräten wie Smartphones, Tablets usw. regeln? Wenn ja, a. welche und mit welchem jeweiligen Regelungsgehalt? b. welche genauen Anforderungen und Voraussetzungen gelten für derartige Geräte, damit sie zum Zweck der Erhebung, Speicherung und Übermittlung personenbezogener Daten in der polizeilichen Arbeit verwendet werden dürfen? Zu 2.: a. Es existieren folgende dienstliche Anweisungen und Vorschriften zur Erhebung und Übermittlung personenbezogener Daten mithilfe von internetfähigen Kommunikationsgeräten : • Rahmendienstvereinbarung zum landesweiten Einsatz „mobiler Endgeräte“, „mobiler Dienste“ zwischen der Senatsverwaltung für Inneres und Sport und dem Hauptpersonalrat (HPR) vom 6. Mai 2009, • Formelle Nachricht (FN) des Justiziariats der Berliner Polizei (Just 4) vom 6. November 2015 – Nutzung privater Telefone für dienstliche Zwecke LKA, • Formelle Nachricht (FN) des Justiziariats der Berliner Polizei (Just 4) vom 29. Dezember 2015 – Nutzung privater mobiler Endgeräte zur polizeilichen Aufgabenerfüllung , • Geschäftsanweisung Zentrale Serviceeinheit III Nr.1/2016 zur Nutzung von Informations - und Kommunikationstechnik in der Polizei Berlin, • Geschäftsanweisung PPr Stab Nr. 1/2010 über den Schutz personenbezogener Daten (Datenschutz)1. b. Die internetfähigen mobilen Geräte (Smartphones, Tablets) müssen dienstlich bereitgestellt , verschlüsselt, gehärtet und über sichere Übertragungswege an das Rechenzentrum der Polizei Berlin angebunden sein. 3. Was ist dem Senat darüber bekannt, inwieweit Polizeidienstkräfte bisher internetfähige Kommunikationsmittel wie Smartphones oder Tablets, die privat beschafft oder ursprünglich nicht eigens für den Dienstgebrauch angeschafft worden sind, für die Datenerhebung, -speicherung oder - übermittlung im Rahmen der polizeilichen Arbeit verwendet haben? 1 derzeit in Überarbeitung Seite 3 von 4 a. Wie wird der Schutz personenbezogener Daten von Tatverdächtigen, Beschuldigten, vermissten Personen etc. bei der Verwendung dieser Geräte sichergestellt? b. Wie wird der Schutz personenbezogener Daten der Polizeidienstkräfte bei der Verwendung dieser Geräte sichergestellt? c. Wie wird sichergestellt, dass personenbezogene Daten von Tatverdächtigen, Beschuldigten, vermissten Personen etc., die auf diesen Geräten gegebenenfalls gespeichert werden, bei Wegfall der Erforderlichkeit der Speicherung wieder gelöscht werden? d. Wie wird sichergestellt, dass personenbezogene Daten, die auf diesen Geräten gespeichert sind, nach Ausscheiden der jeweiligen Polizeidienstkräfte aus dem Dienst gelöscht bzw. ggf. auf andere Datenträger übertragen werden? e. Werden Kommunikationsmittel dieser Art in den jeweiligen Dezernaten der Abteilung Polizeilicher Staatsschutz verwendet? Wenn ja, in welchen genauen Dezernaten und in welchem jeweiligen Umfang? f. Liegt hierzu eine Stellungnahme der BlnBDI vor? Wenn ja, mit welchem Inhalt? Zu 3.: In der Vergangenheit kam es teilweise zur Nutzung privater Endgeräte durch Polizeidienstkräfte . Das Vorhaben der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, die Polizei Berlin mit internetfähigen Kommunikationsmitteln wie Smartphones bzw. Tablets für den Dienstgebrauch auszustatten, soll die bedarfsgerechte Verfügbarkeit von mobilen Kommunikationsmitteln gewährleisten. a. - f. Die bestehende Regelungs- und Vorschriftenlage untersagt es den Dienstkräften der Polizei Berlin, private internetfähige Kommunikationsmittel wie Smartphones und Tablets im Rahmen der polizeilichen Arbeit zu verwenden. Anlässlich eines Einzelfalls im Jahr 2015, bei dem ein Kontaktbereichsbeamter im Dienst eine dienstliche Visitenkarte mit seiner handschriftlich notierten Mobilfunktelefonnummer hinterließ und daraufhin von dem Betreffenden auf seinem privaten Mobiltelefon angerufen wurde, empfahl der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit unter Hinweis auf seinen Jahresbericht 2012, Teilziffer 2.3, der Polizei, Regelungen zum Einsatz privater Mobiltelefone zu treffen. Dies wurde durch die oben in der Antwort zu 2. a genannten formellen Nachrichten umgesetzt. 4. Was ist dem Senat darüber bekannt, inwieweit Polizeidienstkräfte bisher Instant-Messaging- Dienste kommerzieller Anbieter wie Facebook App oder WhatsApp für die dienstliche Kommunikation und Übermittlung personenbezogener Daten verwendet haben? a. Welche verschiedenen Dienste werden nach Kenntnis des Senats benutzt? b. Wie wird sichergestellt, dass personenbezogene Daten Tatverdächtigen, Beschuldigten, vermissten Personen etc., die in diesen Messaging-Diensten gegebenenfalls gespeichert werden, bei Wegfall der Erforderlichkeit der Speicherung wieder gelöscht werden? c. Liegt hierzu eine Stellungnahme der BlnBDI vor und mit welchem Inhalt? Zu 4.: Grundsätzlich wird auf die Antwort zur Frage 3 verwiesen. Mit Ausnahme des polizeilichen Teams Social Media (TSM) ist es den Dienstkräften der Polizei Berlin nicht möglich, auf dienstlich bereitgestellten Geräten Instant-Messaging-Dienste kommerzieller Anbieter zu verwenden. Das TSM nutzt diese Dienste ausschließlich zum Zweck der dialogbasierten Öffentlichkeitsarbeit. a. Durch das TSM werden Facebook, Twitter, Instagram und Snapchat genutzt. b. Personenbezogene Daten werden durch das TSM über Messaging-Dienste nicht abgefragt. Sofern die Kommunikation den Charakter der Öffentlichkeitsarbeit verlässt , werden die Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner an die zuständigen Seite 4 von 4 polizeilichen Bereiche, wie beispielsweise Dienstkräfte am Notruf, am Bürgertelefon oder die Internetwache verwiesen. c. Da die Polizei Berlin mit ihren dienstlichen, mobilen, internetfähigen Endgeräten keine personenbezogenen Daten über kommerzielle Instant-Messaging-Diensten austauscht, verarbeitet oder speichert, ist eine Stellungnahme der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit nicht erforderlich und liegt auch nicht vor. 5. Existieren dienstliche Anweisungen oder Vorschriften etc., die regeln, wie und welche Instant- Messaging-Dienste in der polizeilichen Arbeit zu verwenden sind? Wenn ja, welche mit welchem jeweiligen Inhalt? Zu 5.: Die Regelungen zum Einsatz eines behördeneigenen Messengers werden zurzeit erarbeitet und bilden dann die Grundlage für den Einsatz von Instant-Messaging- Diensten in der polizeilichen Arbeit. 6. Wie viele im Polizeidienst verwendete Mobiltelefone oder Tablets, auf denen personenbezogene Daten (von Tatverdächtigen, Vermissten etc.) gespeichert waren, die im Rahmen der polizeilichen Arbeit verwendet wurden, sind in den Jahren seit 2011 verloren gegangen oder gestohlen worden? Zu 6.: Mit Smartphones und Tablets konnten bislang nur Abfragen personenbezogener Daten durchgeführt werden. Eine Speicherung und Verarbeitung dieser Daten war im angefragten Zeitraum auf den mobilen Endgeräten technisch ausgeschlossen. Berlin, den 29. August 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport