Drucksache 18 / 16 001 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Georg Kössler und Stefan Ziller (GRÜNE) vom 13. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. August 2018) zum Thema: Umsetzung der EU-Wasser-Rahmen-Richtlinie (WRRL) an der Wuhle? und Antwort vom 29. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Sep. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Georg Kössler und Herrn Abgeordneten Stefan Ziller (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16001 vom 13. August 2018 über Umsetzung der EU-Wasser-Rahmen-Richtlinie (WRRL) an der Wuhle? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie bewertet der Senat den aktuellen Zustand der Wuhle mit Blick auf die Zielvorgabe der EU-Wasser- Rahmen-Richtlinie (WRRL), für die Gewässer einen guten ökologischen Zustand bzw. das gute ökologische Potenzial herzustellen? Antwort zu 1: Die Wuhle teilt sich in zwei Wasserkörper auf, die getrennt gemäß Wasser-Rahmen- Richtlinie (WRRL) bewertet werden. Während der Oberlauf der Wuhle als natürliches Gewässer insgesamt derzeit nur einen „unbefriedigenden“ ökologischen Zustand erreicht (Note 4), hat der stark veränderte Abschnitt im Unterlauf ein „mäßiges“ ökologisches Potenzial (Note 3). Die Bewertung richtet sich nach der schlechtesten der drei untersuchten Biokomponenten. (wirbellose Fauna, Fische, Wasserpflanzen/Algenaufwuchs). Im Oberlauf ist das die benthische Flora (Wasserpflanzen und Diatomeen), im Unterlauf die wirbellose Fauna. Der chemische Status (organische Spurenstoffe, Metalle) ist im Oberlauf „gut“ und im Unterlauf „mäßig“. Der nährstoffreiche Oberlauf ist gekennzeichnet durch flächige Fadenalgenwatten im Sommer oder zeitweises Trockenfallen. 2018 würde die Bewertung der Fische deutlich schlechter ausfallen. Der nährstoffärmere Unterlauf profitiert durch den Zufluss durch eisenhaltiges Grundwasser, ist aber durch den Uferverbau und große Querbauwerke arm an naturnahen Lebensräumen und dünn besiedelt. Die Neue Wuhle wird als künstlicher Wasserkörper mit den aktuellen Bewertungsverfahren mit Note 3 (Tendenz 4) bewertet. 2 Frage 2: Welche Maßnahmen zur Umsetzung der WRRL wurden seit Abschluss der ersten Renaturierungsphase 2008 an der Wuhle durchgeführt? Antwort zu 2: Weitere investive Maßnahmen zur Umsetzung der WRRL befinden sich derzeit in der Planung. Auf der Grundlage des Gewässerentwicklungskonzepts wurde nach 2008 die Gewässerunterhaltung an der Wuhle zur Verbesserung des ökologischen Zustands sukzessive angepasst. Neben den Arbeiten gemäß den Vorgaben des § 40 des Berliner Wassergesetzes wurde z.B. Totholz als Strukturelement eingebracht. Mahd und Krautung der Sohle erfolgen als Stromrinnenmahd. Die Mahd der Böschungen wird wechselseitig durchgeführt, wobei die Belange des Naturschutzes (Großer Feuerfalter, Lila-Gold Feuerfalter) berücksichtigt werden." Frage 3: Wann ist nach Auffassung des Senats mit der Umsetzung der weiteren Umgestaltung der Wuhle nach WRRL zu rechnen? Antwort zu 3: Für die unter 4 beschriebenen Maßnahmen an Wuhle und Neuer Wuhle wird derzeit die Vorplanungsunterlage erstellt. Es folgen die weiteren Planungsphasen und Genehmigungsverfahren. Nach gegenwärtigem Stand ist mit der Bauausführung ab Ende 2023 zu rechnen. Frage 4: Welche konkreten Einzelmaßnahmen sind bereits geplant oder bereits absehbar? (Bitte Zeitplan beifügen.) Antwort zu 4: Die im Gewässerentwicklungskonzept auf der Grundlage der vorhandenen Defizite, der Restriktionen sowie des Gewässertyps abgeleiteten Maßnahmen umfassen im Wesentlichen: Bauliche Einengung/Einbau wechselseitiger Bermen zur Erhöhung der Fließgeschwindigkeit und Strömungsdiversität Einbringen von Totholz als besiedelbare Uferstruktur Wiederherstellen/Verbessern der ökologischen Durchgängigkeit Sohlanhebung zur Verzahnung von Gewässer und Aue Neutrassierung zur Ermöglichung eigendynamischer Entwicklung Herstellung von Sekundärauen Einbau von Bermen zur Abflussretention Ufernahe naturnahe Gehölzbepflanzung zur Beschattung und Verbesserung der Uferstruktur Der Zeitplan zur Umsetzung wird in den nächsten Planungsphasen erstellt. 3 Frage 5: Bis wann plant der Senat die Zielvorgaben der WRRL für die Wuhle vollständig umzusetzen? Antwort zu 5: Nach Umsetzung der wasserbaulichen Maßnahmen, mit deren Abschluss nach gegenwärtigem Stand bis 2027 zu rechnen ist, werden die gewässerstrukturellen Voraussetzungen vorhanden sein, damit sich die dem Gewässertyp entsprechende Biozönose ansiedeln kann. Die Wiederbesiedlung hängt vom Vorkommen entsprechender Arten im Einzugsgebiet ab. Der zeitliche Rahmen kann nicht verlässlich vorhergesagt werden. Weitere Voraussetzungen zur Erreichung der Zielvorgaben der WRRL sind eine gute Wasserqualität sowie die Annäherung an natürliche Abflussverhältnisse. Die dafür erforderlichen Maßnahmen sind Inhalt des Gewässergütebauprogramms für Maßnahmen zur Niederschlagswasserbehandlung im Trennsystem des Senats in Zusammenarbeit mit den Berliner Wasserbetrieben. Frage 6: Wieviel Geld wurde bisher in die Renaturierung der Wuhle investiert und mit welchen erforderlichen Summen rechnet der Senat bis zur vollständigen Renaturierung? Antwort zu 6: Bisher sind in den Jahren 2004 bis 2010 für die ökologische Aufwertung der Alten Wuhle und der Neuen Wuhle Ausgaben in Höhe von 8.951.304,96 € geleistet worden. Hiervon aus Landesmitteln (Kapitel 1255, Titel 72345) 4.231.202,94 € Mitteln des Umweltentlasungsprogramms (UEP-Fördermitteln) (Kapitel 1130, Titel 88304): 4.720.106,02 € Eine weitere Investition ist in der aktuellen Finanzplanung 2017 bis 2021 mit geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 19.000.000 € mit einem ersten Ansatz im Haushaltsjahr 2021 bei Kapitel 0740, Titel 72333 („Ausbau der Wuhle in Marzahn-Hellersdorf und Treptow- Köpenick“) vorgesehen. Für Vermessungs- und Planungsleistungen (Gewässerentwicklungskonzept, Vorplanung) wurden weitere rd. 560 T€ ausgegeben. Berlin, den 29.08.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz