Drucksache 18 / 16 006 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Herbert Mohr (AfD) vom 15. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. August 2018) zum Thema: Heilpraktiker I: Zahlen und Antwort vom 31. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Sep. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Herrn Abgeordneten Herbert Mohr (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16 006 vom 15. August 2018 über Heilpraktiker I: Zahlen ________________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Heilpraktiker sind derzeit in Berlin zugelassen und wie hat sich ihre Zahl in den letzten zehn Jahren entwickelt? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln!) Zu 1.: Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker werden nicht zugelassen wie z.B. Ärztinnen und Ärzte oder Zahnärztinnen und Zahnärzte, die eine Approbation im Sinne einer amtlichen Berechtigung zur Ausübung des Berufs als Ärztin/Arzt/Zahnärztin/Zahnarzt benötigen. Wer berufs- oder gewerbsmäßig die Heilkunde ausüben möchte, ohne als Arzt/Ärztin bestallt zu sein, benötigt die Heilpraktikererlaubnis. Diese kann in Berlin bei den Bezirksämtern Lichtenberg oder Tempelhof-Schöneberg beantragt werden und ist bundesweit gültig. Wer über eine Heilpraktikererlaubnis verfügt und diesen Beruf selbstständig ausüben will, ist verpflichtet, dem öffentlichen Gesundheitsdienst (konkret dem LAGeSo) den Beginn und das Ende dieser Tätigkeit anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Gesundheitsdienst-Gesetz – GDG) i. V. m. ZustKatOrd Nr. 32). Auf die Erfüllung dieser Verpflichtung beziehen sich die als Datei angehängten Daten. Angestellte Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker werden nicht erfasst, auf den Ort der Ausstellung der Heilpraktikererlaubnis kommt es nicht an. Statistische Auswertungen lässt die zur Verfügung stehende Datenbank immer für fünf Jahre rückwirkend zu. 2018 (Stand: 20.08.18) 2017 2016 2015 2014 Selbständige Heilpraktiker/innen 5883 5886 5624 5373 5212 - 2 - 2 2. Wie viele Heilpraktiker für Psychotherapie sind derzeit in Berlin zugelassen und wie hat sich ihre Zahl in den letzten zehn Jahren entwickelt? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln!) Zu 2.: 2018 (Stand: 20.08.18) 2017 2016 2015 2014 Heilpraktiker/innen (beschränkt auf Gebiet Psychotherapie ) 2404 2321 2168 1980 1772 3. Wie vielen Heilpraktikern wurde in Berlin in den letzten zehn Jahren die Zulassung entzogen? Welche Gründe gab es dafür? 4. Wie vielen Heilpraktikern für Psychotherapie wurde in Berlin in den letzten zehn Jahren die Zulassung entzogen? Welche Gründe gab es dafür? Zu 3. und 4.: In den vergangenen 10 Jahren wurde keine Heilpraktikererlaubnis zurückgenommen. Im Jahr 2017 wurde ein Verfahren gegen einen Heilpraktiker geführt, das mit einer Missbilligung abgeschlossen wurde. Berlin, den 31. August 2018 In Vertretung Barbara König Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung