Drucksache 18 / 16 011 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Herbert Mohr (AfD) vom 15. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. August 2018) zum Thema: Heilpraktiker VI: Reformbedürftigkeit des Heilpraktikerwesens und Antwort vom 31. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Sep. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Herrn Abgeordneten Herbert Mohr (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16 011 vom 15. August 2018 über Heilpraktiker VI: Reformbedürftigkeit des Heilpraktikerwesens ________________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Reformbedürftigkeit sieht der Senat für das Heilpraktikerwesen? 2. Ist dem Senat das „Münsteraner Memorandum“ bekannt? 3. Wie bewertet der Senat das „Münsteraner Memorandum“? 4. Wie bewertet der Senat die Forderung, den Berufsstand des Heilpraktikers komplett abzuschaffen? Zu 1. bis 4.: Der Senat begrüßt den Beschluss der 91. Gesundheitsministerkonferenz 2018, in dem der Bund gebeten wird, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzurichten, die eine grundlegende Reform des Heilpraktikerwesens prüft. Das „Münsteraner Memorandum“ ist dem Senat bekannt. Der Senat geht davon aus, dass sich die Arbeitsgruppe mit dem „Münsteraner Memorandum“ befassen wird. Die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe zur Stärkung des Gesundheitsschutzes bleiben abzuwarten. 5. Wie bewertet der Senat die Forderung, den Berufsstand des Heilpraktikers für Psychotherapie umzubenennen (beispielsweise in „Lebensberater“)? Zu 5.: Der Senat spricht sich grundsätzlich für die Vermeidung irreführender Berufsbezeichnungen aus. 6. Wie könnte eine bessere Kontrolle der Heilkundeausübung gewährleistet werden? - 2 - 2 Zu 6.: Der Senat begrüßt den Beschluss der 91. Gesundheitsministerkonferenz 2018, in dem der Bund gebeten wird, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzurichten, die eine grundlegende Reform des Heilpraktikerwesens prüft. Die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe zur Stärkung des Gesundheitsschutzes bleiben abzuwarten. Berlin, den 31. August 2018 In Vertretung Barbara König Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung