Drucksache 18 / 16 013 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gunnar Lindemann (AfD) vom 13. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. August 2018) zum Thema: Bettelei und Straßenzeitungsverkäufer vor dem Hauptbahnhof und Antwort vom 29. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Sep. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Gunnar Lindemann (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16013 vom 13. August 2018 über Bettelei und Straßenzeitungsverkäufer vor dem Hauptbahnhof ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Ist dem Senat bekannt, dass vor den Eingängen des Berliner Hauptbahnhofes massiv organisierte Bettelbanden und Obdachlosen-Straßenzeitungsverkäufer, überwiegen offenkundig der Gruppe der Sinti und Roma angehörend, ihr Unwesen treiben, und Passanten belästigen und bedrängen? Wenn ja, was unternimmt der Senat gegen diese Art von Belästigung? Falls nicht, warum nicht? Zu 1.: Das Betteln stellt keine Straftat und grundsätzlich auch keine Ordnungswidrigkeit dar, solange es nicht gegen die öffentliche Ordnung verstößt. Im Fall von aufdringlichem, aggressivem Betteln kann der Tatbestand des § 118 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) erfüllt sein. Sofern derartige Verstöße gegen die öffentliche Ordnung festgestellt oder zur Anzeige gebracht werden, treffen - je nach Zuständigkeit - der Bezirk Mitte von Berlin, die Bundespolizei, die Polizei Berlin oder der Sicherheitsdienst der Deutschen Bahn die jeweils erforderlichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr. Der Außendienst des Ordnungsamtes des Bezirks Mitte von Berlin kontrolliert im Rahmen seiner Zuständigkeit das öffentliche Straßenland um den Hauptbahnhof. Die Dienstkräfte der Polizei Berlin führen unter anderem gezielte Streifentätigkeiten vor Ort durch. Darüber hinaus ist aufgrund der „Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium des Innern und der Senatsverwaltung für Inneres und Sport des Landes Berlin über Amtshandlungen von Polizeidienstkräften der Bundespolizei in Berlin gemäß § 8 Absatz 1 Nummer 5 ASOG Bln zur Gefahrenabwehr und zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten“ vom 21. September 2016 die Bundespolizei in den hier gegenständlichen Eingangsbereichen vor dem Berliner Hauptbahnhof ebenfalls Seite 2 von 2 zuständig und im Übrigen rund um die Uhr in der dortigen Bundespolizeiinspektion vor Ort präsent. 2. Wer ist Eigentümer der Eingangsbereiche vor dem Berliner Hauptbahnhof? Was unternimmt der Eigentümer gegen diese Art des aggressiven Bettelns? Falls nicht, warum nicht? Zu 2.: Es bestehen private Eigentumsverhältnisse bezüglich der (unmittelbaren) Eingangsbereiche vor dem Berliner Hauptbahnhof. Dazu kann der Senat keine Auskunft erteilen. 3. Wie beurteilt die Polizei diese Art der Belästigung am Berliner Hauptbahnhof und was unternimmt die Polizei Berlin gegen diese aggressiven Bettelbanden? Falls nicht, warum nicht? Zu 3.: Sofern Dienstkräften der Polizei Berlin im Rahmen ihrer Zuständigkeit derartige Verstöße gegen die öffentliche Ordnung bekannt werden, führen diese die jeweils erforderlichen polizeilichen Maßnahmen durch. Dies können im Einzelfall zum Beispiel Identitätsfeststellungen, Durchsuchungen oder Platzverweisungen sein. Für die Angelegenheiten der darüber hinaus gegebenenfalls zuständigen Bundespolizei ist das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat zuständig. 4. Wie beurteilt die Deutsche Bahn diese Art der Belästigung am Berliner Hauptbahnhof und was unternimmt die DB gegen diese aggressiven Bettelbanden? Falls nicht, warum nicht? Zu 4.: Hierzu teilt die Deutsche Bahn AG unter anderem mit, dass sie bei festgestellten Belästigungen innerhalb des Berliner Hauptbahnhofes von ihrem Hausrecht Gebrauch macht. Darüber hinaus findet zum Thema Sicherheit ein regelmäßiger Austausch mit den weiteren zuständigen Gremien und Behörden, insbesondere dem Bezirk Mitte von Berlin, statt. Berlin, den 29. August 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport