Drucksache 18 / 16 014 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Peter Trapp (CDU) vom 13. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. August 2018) zum Thema: Übergriffe auf Polizeibeamte im ersten Halbjahr 2018 und Antwort vom 29. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Sep. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Peter Trapp (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16014 vom 13. August 2018 über Übergriffe auf Polizeibeamte im ersten Halbjahr 2018 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Fälle von Übergriffen (z.B. Widerstandshandlungen, Körperverletzungen, Bedrohung, Nötigung etc.) auf Berliner Polizeibeamte hat es im ersten Halbjahr 2018 gegeben (bitte unterteilt nach Monaten)? Zu 1.: Die Anzahl der Polizeivollzugsbeamten und Polizeivollzugsbeamtinnen (PVB), welche in den ersten sechs Monaten des Jahres 2018 während der Ausübung ihres Dienstes Opfer einer Straftat gegen die Freiheit oder körperliche Unversehrtheit (sogenannte Opferdelikte) wurden, ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Neu sind aufgrund der Strafrechtsänderung auch die Angaben zum „Tätlichen Angriff“, welche in den Vorjahren unter anderen Straftaten (überwiegend Körperverletzung oder Widerstand) miterfasst wurden. Bei der nachfolgenden Tabelle basieren die aufgelieferten Fallzahlen auf Ergebnissen tagesaktueller verlaufsstatistischer Auswertungen. Dadurch kommt es sowohl unter- als auch überjährig immer wieder zu Fallzahlenänderungen. Anzahl geschädigter PVB gemäß polizeilicher Verlaufsstatistik Monat/Jahr: J a n 2 0 1 8 F e b 2 0 1 8 M rz 2 0 1 8 A p r 2 0 1 8 M a i 2 0 1 8 J u n 2 0 1 8 S u m m e (1 . H j. 2 0 1 8 ) Deliktsbereich Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen 329 564 337 347 484 344 2.405 Seite 2 von 2 Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen 30 24 45 42 77 64 282 Körperverletzung 113 93 104 95 103 74 582 Bedrohung 27 9 19 16 34 13 118 Nötigung 7 8 3 9 5 6 38 Gesamtzahl 506 698 508 509 703 501 3.425 Datenquelle: DataWareHouse-Führungsinformation (DWH-FI), Stand: 20.08.2018 2. In wie vielen Fällen erfolgte im Jahr 2017 und im ersten Halbjahr 2018 eine Verurteilung wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte gem. §§ 113 f. Strafgesetzbuch? Zu 2.: Dem Senat liegen derzeit noch keine Zahlen der Strafverfolgungsstatistik für das erste Halbjahr 2018 über die rechtskräftig verurteilten Personen vor. Im Jahr 2017 sind 411 Personen wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte gemäß § 113 Strafgesetzbuch (StGB) rechtskräftig verurteilt worden. Berlin, den 30. August 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport