Drucksache 18 / 16 019 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Hildegard Bentele (CDU) vom 14. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. August 2018) zum Thema: Programm „Unterrichten statt Kellnern“ im Schuljahr 2018/2019 und Antwort vom 29. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Sep. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Hildegard Bentele (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16019 vom 14. August 2018 über Programm „Unterrichten statt Kellnern“ im Schuljahr 2018/2019 ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Studentinnen und Studenten welcher Studienfächer und welches Studiensemesters werden im Schuljahr 2018/2019 an welchen Schulen in welchem Stundenumfang Regelunterricht oder sonstigen Unterricht/Schulaktivitäten oder Betreuung übernehmen (bitte Aufschlüsselung pro Schule, studiertes Fach – Unterrichtsfach, das von dem Studenten/der Studentin an der Schule unterrichtet wird, etc.)? Zu 1.: Bis zum 17.08.2018 konnten 107 Master-Studierende eingestellt werden, diese haben einen befristeten Arbeitsvertrag - in der Regel für ein Schuljahr – erhalten. Aufteilung nach Regionen und Schularten: Region Anzahl 01 Mitte 11 02 Friedrichshain-Kreuzberg 6 03 Pankow 7 05 Spandau 25 07 Tempelhof-Schöneberg 3 08 Neukölln 15 09 Treptow-Köpenick 7 10 Marzahn-Hellersdorf 4 2 11 Lichtenberg 5 12 Reinickendorf 9 13 Berufliche/zentral verwaltete Schulen 15 Gesamtergebnis 107 Schulart Anzahl Berufliche/zentral verwaltete Schule 15 Grundschule 47 Integrierte Sekundarschule 40 Sonderschule 2 Gymnasium 3 Gesamtergebnis 107 Die Fächer der eingestellten Studierenden sind abhängig von den Studienfächern. Das Studiensemester wurde bei der Bewerbung nicht erfasst, es handelt sich allerdings größtenteils um Studierende des 3. Semesters im Master-Studiengang. Studierende des im Oktober beginnenden 1. Semesters konnten nicht ausgewählt werden, da zum Zeitpunkt der Auswahlverfahren weder das Bachelor-Zeugnis noch die Immatrikulation für den Master-Studiengang vorlagen. Eine Wiederholung der Ausschreibung ist für den September geplant, dann können sich auch alle Studierenden aus dem 1. Semester des Master-Studiums bewerben, die Immatrikulation ist dann abgeschlossen. 2. Wird es Studenten geben, die eine Klassenlehrerfunktion übernehmen oder in der Schuleingangsphase Hauptfächer oder in der Oberstufe unterrichten werden? Zu 2.: Es gehört zu den Aufgaben der Schulleiterinnen und Schulleiter über den Unterrichtseinsatz der Lehrkräfte und des sonstigen pädagogischen Personals zu entscheiden (§ 69 Absatz 1 Satz 6 Schulgesetz (SchulG)). Daher kann keine pauschale Aussage zum Einsatz gemacht werden. Die derzeitige Ausstattung der Berliner Schulen erfordert keinen Unterrichtseinsatz von Masterstudierenden für in sensiblen Unterrichtsbereichen in der Schulanfangsphase oder der Oberstufe. Dennoch kann im Einzelfall eine Schulleitung aufgrund der bereits entwickelten Kompetenzen der Studierenden eine abweichende Entscheidung treffen. 3. Werden Studenten eigenständig Noten vergeben, die bspw. über den Notendurchschnitt mitentscheiden, der beim Übergang von der Grundschule in die weiterführende Schule eine wichtige Rolle spielt? Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage wird dies geschehen? Zu 3.: Ja. Nach § 67 SchulG ist Lehrkraft, wer an einer Schule selbständig Unterricht erteilt. Notengebung gehört dazu. 3 4. Wie viele Stunden unterrichten die eingestellten Studenten im Durchschnitt? Gibt es eine Obergrenze an Stunden, die ein Student/eine Studentin unterrichten darf? Ist dieser „Studentenjob“ im Hinblick auf die Dauer begrenzt? Gibt es eine Mindestanzahl an Semestern, die der Student/die Studentin studiert haben muss, um am genannten Programm teilzunehmen? Ist es Voraussetzung, dass der Student/die Studentin auf Lehramt studiert? Zu 4.: Die Voraussetzungen für die Einstellungen ergeben sich aus der Stellenausschreibung sowie aus dem zeitgleich veröffentlichten Informations-Flyer „Unterrichten statt Kellnern“. Als Obergrenze für Studierende ergibt sich je nach Schulart eine Stundenzahl von 13 bzw. 14 Unterrichtsstunden (wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden), bei Einstellungen im Rahmen eines Minijobs eine geringere Stundenzahl. Durchschnittlich werden 9,76 Stunden unterrichtet. Die Dauer der Beschäftigung ist begrenzt auf den Zeitraum des Studiums, Mindestvoraussetzung ist der Abschluss des Bachelor of Education, das entspricht einer Mindestanzahl von 6 Semestern. Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Lehramtsstudierende im Studiengang Master of Education. 5. Wie gestaltet sich die Bezahlung der Studenten im Programm „Unterrichten statt Kellnern“ im Vergleich zu PKB-Kräften, Referendaren, Quereinsteigern und zu Lehrern mit einem vollen Lehramtsstudium? Zu 5.: Für die Bezahlung gilt – wie für alle als Lehrkräfte Beschäftigten – der TV Entgeltordnung Lehrkräfte. Danach richtet sich die Vergütung nach dem bereits erworbenen Abschluss. Bei Lehramtsstudierenden im Masterstudium, für die das Programm konzipiert wurde , liegt bereits ein lehramtsbezogener Bachelor-Abschluss vor. Damit erfolgt nach Abschnitt 2 Nr. 3 TV-Entgeltordnung Lehrkräfte die Eingruppierung in die Entgeltgruppen E 10 oder E 11. 6. Gibt es Reaktionen der Humboldt-Universität, der Freien Universität, der Technischen Universität und der Universität der Künste auf dieses Programm? Wenn ja, wie lauten diese? Zu 6.: Es liegt ein gemeinsames Schreiben der Direktoren der Schools of Education und der Vorsitzenden des Zentrums für künstlerische Lehrkräftebildung an Herrn Staatssekretär Rackles zu diesem Thema vor. Die Vertreterinnen und Vertreter der Universitäten befürchten vor allem Auswirkungen auf die Länge der Studienzeit sowie Rollenkonflikte der Studierenden zwischen der Position als Lehrende und Lernende. Des Weiteren erreichten die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie auf Nachfrage auch entsprechende Rückmeldungen zu dem Informations-Flyer per E- Mail. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat mit Vertreterinnen und Vertretern der Universitäten mehrere Gespräche zum Programm und möglichen Fol- 4 gen für das Lehramtsstudium geführt u.a. in Gremien wie dem „Kooperationsrat“ und der „Steuerungsgruppe Lehrerbildung“. 7. Gibt es Fälle, in denen Studenten aufgrund der Teilnahme am Programm „Unterrichten statt Kellnern“ den Wechsel von einem Vollzeit- in ein Teilzeitstudium beantragt haben? Zu 7.: Den lehrkräftebildenden Universitäten ist kein Fall bekannt, in dem der Wunsch, in ein Teilzeitstudium zu wechseln, damit begründet wurde, dass die Antragstellerin/der Antragsteller am Programm „Unterrichten statt Kellnern“ teilnimmt oder teilnehmen will. 8. Wie schätzt der Senat das Problem ein, dass sich die vom Senat angebotenen „Studentenjobs“ – anders als klassische „Kellnerjobs“ - zeitlich weitestgehend mit den Studienverpflichtungen an der Universität überschneiden? Zu 8.: Sowohl die Lehrveranstaltungen an den Universitäten, als auch die Unterrichtsstunden in der Schule nehmen nur einen Teil der wöchentlichen Arbeitszeit ein. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie geht davon aus, dass es den Studierenden in Zusammenarbeit mit ihren Schulleitungen gelingt, die angefragte Problematik durch eine entsprechende Abstimmung der schulischen Stundenpläne zu vermeiden . 9. Wird das Praktikum, das laut Lehrkräftebildungsgesetz im Lehramtsstudium in der Masterphase an einer Schule abzulegen ist, vergütet? Wenn ja, wie hoch? Zu 9.: Das Praxissemester ist ein Pflichtpraktikum im Rahmen der universitären Lehrkräfteausbildung . Daher besteht kein Anspruch auf Vergütung. 10. Welchen Sinn kann es in Zukunft für Studenten machen, die schon im Bachelor-Studium eigenständig (und bezahlt) unterrichtet haben, in der Masterphase ein einsemestriges Praktikum an einer Schule abzulegen? Zu 10.: Das Programm „Unterrichten statt Kellnern“ richtet sich an Masterstudierende, nicht an Bachelorstudierende. Ziel des Praxissemesters ist es u.a., die Reflexion des Lehrerhandelns zu befördern. Zu diesem Zweck werden schwerpunktmäßig angeleitete Unterrichtserfahrungen geschaffen und ein Lehr- oder Unterrichtsforschungsprojekt durchgeführt. Die anleitenden Personen sind neben eigens geschulten Mentorinnen und Mentoren an Schulen auch Hochschullehrende. 5 Die so vermittelten Kompetenzen lassen sich durch eine rein praktische Tätigkeit ohne qualifizierte Anleitung nicht erwerben. Berlin, den 29. August 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie