Drucksache 18 / 16 026 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto (GRÜNE) vom 17. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. August 2018) zum Thema: Erfolge beim Artenschutz von Gebäudebrütern und Fledermäusen und Antwort vom 03. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Sep. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Andreas Otto (Grüne) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16026 vom 17. August 2018 über Erfolge beim Artenschutz von Gebäudebrütern und Fledermäusen Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Arten von Gebäudebrütern und Fledermäusen, die ebenfalls Gebäude nutzen, sind in Berlin besonders bedroht? Antwort zu 1: Als typischerweise Gebäude bewohnende Arten kommen in Berlin vor: Turmfalke, Dohle, Mausersegler, Mehlschwalbe, Rauchschwalbe, Hausrotschwanz und Haussperling sowie Zwergfledermaus, Breitflügelfledermaus und – gelegentlich - Großer Abendsegler. Nach der Roten Liste der Brutvogelarten Berlins (Witt & Steiof 2013) ist das Vorkommen der Dohle vom Erlöschen bedroht, der Bestand der Rauchschwalbe ist gefährdet. Für die Fledermausarten liegt eine aktualisierte Rote Liste für Berlin noch nicht vor. Die Einstufungen mit Stand von 2003 waren für alle drei genannten Arten „gefährdet“. Frage 2: Wie haben sich die Bestände der oben gefragten Arten in Berlin in den letzten zehn Jahren entwickelt? Antwort zu 2: Nach den Ergebnissen des Monitoring häufiger Brutvogelarten sind die Bestandsentwicklungen zwischen 2006 und 2016 von Mauersegler und Haussperling leicht positiv (statistisch signifikant) und die des Hausrotschwanzes stabil. Für die übrigen Vogelarten muss auf die Einschätzungen des kurzfristigen Trends der Roten Liste (die letzten 25 Jahre vor 2003) zurückgegriffen werden. Demnach gab es starke Abnahmen bei Dohle, Rauch- und Mehlschwalbe sowie eine Zunahme beim Turmfalken. Für die Fledermäuse liegen Erkenntnisse über Bestandsveränderungen nicht vor. 2 Frage 3: Welche Maßnahmen hat das Land Berlin zum Schutz der bedrohten Gebäudebrüter und Fledermäuse ergriffen? Antwort zu 3: Der Senat hat im Jahr 2000 eine Broschüre mit dem Titel „Tiere als Nachbarn – Artenschutz an Gebäuden“ herausgebracht, in dem über die Biologie der Gebäude bewohnenden Arten aufgeklärt und zur Einrichtung von Niststätten bzw. Fledermausquartieren an Gebäuden aufgerufen wird. Sie ist nach wie vor aktuell und online erhältlich. 2002 hat der Senat zusätzlich ein Rundschreiben an alle maßgeblichen Verwaltungen und Einrichtungen des Landes Berlin gerichtet mit der Aufforderung, bei Errichtung, Betrieb und Unterhaltung öffentlicher Gebäude den Artenschutz besonders zu berücksichtigen und neue Brutplätze bzw. Quartiere für Vögel und Fledermäuse zu schaffen. Die Inhalte der Broschüre sowie des Rundschreibens sind nach wie vor aktuell; das Rundschreiben ist weiterhin von den Verwaltungen und Einrichtungen zu beachten. Auf Anregung der Senatsverwaltung Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wird der Aspekt des Schutzes von Gebäudebrütern und Fledermäusen auch bei der Erarbeitung der baufachlichen Standards im Rahmen der Schulbauoffensive berücksichtigt. Frage 4: Welche Auswirkungen auf die Bestände zeigen die in Frage 3. erfragten Maßnahmen? (Bitte zahlenmäßig angeben.) Antwort zu 4: Auf die Bestandsentwicklungen der genannten Tierarten haben viele Faktoren Einfluss. Dazu gehören nicht nur das Angebot an Brutplätzen, sondern auch die Nahrungsverfügbarkeit (z. B. Insekten) sowie Gefährdungen, unter anderem durch anthropogene Faktoren wie die Verwendung von Glas für Fenster- und Fassadenfronten an bestimmten Stellen oder auch der Betrieb von Windkraftanlagen; außerdem wirken viele Faktoren auf dem Zugweg oder im Überwinterungsgebiet. Über die quantitativen Auswirkungen einer konsequenten Beachtung artenschutzrechtlicher Bestimmungen (s. Antwort zu Frage 9) sowie freiwillig angebrachter Niststätten liegen deshalb keine belastbaren Daten vor. Frage 5: Bei welchen durch die BIM verantworteten Bauvorhaben wurden in welcher Anzahl Nist- Ruhe- und Überwinterungsstätten für Mauersegler, Haussperlinge und andere Gebäude bewohnende Vögel und Fledermausarten geplant und eingebaut? (Bitte für den Zeitraum 2015 - 2018 nach Bestandssanierung und Neubau getrennt angeben.) Frage 6: Bei welchen durch die GEWOBAG verantworteten Bauvorhaben wurden in welcher Anzahl Nist- Ruhe- und Überwinterungsstätten für Mauersegler, Haussperlinge und andere Gebäude bewohnende Vögel und Fledermausarten geplant und eingebaut? (Bitte für den Zeitraum 2015 - 2018 nach Bestandssanierung und Neubau getrennt angeben.) 3 Frage 7: Bei welchen durch die GESOBAU verantworteten Bauvorhaben wurden in welcher Anzahl Nist- Ruhe- und Überwinterungsstätten für Mauersegler, Haussperlinge und andere Gebäude bewohnende Vögel und Fledermausarten geplant und eingebaut? (Bitte für den Zeitraum 2015 - 2018 nach Bestandssanierung und Neubau getrennt angeben.) Frage 8: Bei welchen durch die DEGEWO verantworteten Bauvorhaben wurden in welcher Anzahl Nist- Ruhe- und Überwinterungsstätten für Mauersegler, Haussperlinge und andere Gebäude bewohnende Vögel und Fledermausarten geplant und eingebaut? (Bitte für den Zeitraum 2015 - 2018 nach Bestandssanierung und Neubau getrennt angeben.) Antwort zu 5 bis zu 8: Der Senat führt keine Statistiken über geplante und eingebaute Nist-, Ruhe- und Überwinterungsstätten für an Gebäuden lebende Arten. Frage 9: Wie ist die Vorgehensweise, um im Rahmen der Schulbauoffensive, Nist- Ruhe- und Überwinterungsstätten für Mauersegler, Haussperlinge und andere Gebäude bewohnende Vögel und Fledermausarten bei allen Bauvorhaben zu integrieren? (Bitte nach Bestandssanierung und Neubau getrennt angeben.) Antwort zu 9: Im Rahmen der Schulbauoffensive wird den Belangen des Vogelschutzes in erster Linie durch die Einhaltung von artenschutzrechtlichen Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetztes Rechnung getragen. Grundsätzlich ist es verboten Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Bei unvermeidbaren Eingriffen sind die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen, hier in erster Linie Nistplätze zu schaffen. Die Einhaltung dieser Bestimmungen obliegt der jeweils zuständigen Baudienststelle, d.h. der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und den Bezirken. Im Rahmen der Erstellung des Bedarfsprogramms wird für jedes Projekt ein Artenschutzgutachten für das Grundstück erstellt. Die Empfehlungen hieraus werden in der Planung berücksichtigt. Bei Planungen im Außenbereich/ B-Plan-Verfahren werden zusätzlich Ausgleichs- und Eingriffsgutachten erstellt und in der weiteren Planung berücksichtigt. Frage 10: Für welche Vogel- und Fledermausarten werden Nist- Ruhe- und Überwinterungsstätten bei den Gebäuden der ersten Tranche der Neubauprojekte der Schulbauoffensive geplant und eingebaut? (Bitte standortkonkret und zahlenmäßig angeben.) Antwort zu 10: In den Neubauten der Berliner Schulbauoffensive Tranche I sind derartige Maßnahmen zum aktuellen Planungsstand nach den Artenschutzgutachten nicht erforderlich. Aufgrund 4 von Fällungen und Abriss ist teilweise eine Nachbegehung notwendig, aus der sich ggf. noch Ausgleichsmaßnahmen ergeben können. Berlin, den 03.09.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz