Drucksache 18 / 16 027 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Schmidberger (GRÜNE) vom 15. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. August 2018) zum Thema: Neubauvorhaben der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften in Tempelhof- Schöneberg und Antwort vom 04. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Sep. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Frau Abgeordnete Katrin Schmidberger (Grüne) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 16027 vom 15.08.2018 über Neubauvorhaben der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften in Tempelhof- Schöneberg Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die sechs landeseigenen Wohnungsunternehmen sowie die berlinovo um Stellungnahme gebeten. Die Stellungnahme wurde von den Wohnungsunternehmen in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt. Frage 1: Welche Neubauvorhaben mit wie vielen Wohneinheiten sind seitens der sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften sowie der Berlinovo in Tempelhof-Schöneberg geplant (bitte jeweils nach Gesellschaften und Vorhaben aufschlüsseln)? Antwort zu Frage 1: Die berlinovo, Gesobau, Howoge und WBM planen in Tempelhof-Schöneberg nach eigenen Angaben keine Bauvorhaben. Darüber hinaus sind dem Senat acht geplante Bauvorhaben der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften in Tempelhof-Schöneberg bekannt. In der angefügten Tabelle sind die geplanten Bauvorhaben aufgeführt. Frage 2: Zu welchen Mietkonditionen sollen die unter Frage 1 erfragten Wohneinheiten vermietet werden (bitte jeweils nach Gesellschaften und Vorhaben aufschlüsseln sowie die vorgesehenen Mietpreisstaffelungen angeben)? Antwort zu Frage 2: Grundsätzlich ist für alle Neubauprojekte mit Baubeginn ab 01.Juli 2017, die Miethöhen in der Kooperationsvereinbarung vom April 2017 „Sichere Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung“ zwischen dem Land Berlin und den sechs städtischen Wohnungsbaugesellschaften (ohne Berlinovo) vereinbart worden: Dem folgend verpflichten sich die städtischen Wohnungsbaugesellschaften für Neubauprojekte mit Baubeginn ab 01. Juli 2017 grundsätzlich mindestens 50 % der Neubauwohnungen mietpreis- und belegungsgebunden WBSBerechtigten anzubieten, sowie die Wohnungen im freifinanzierten Neubauanteil durchschnittlich unter 10,00 €/m²/mtl. mit einer in Bezug auf den Wohnungsmarkt und die Miethöhen angemessenen Preisdifferenzierung anzubieten. Die adressscharfe Zuordnung ist, soweit aktuell schon planerisch untersetzt, auf der angefügten Tabelle aufgeführt. Bei allen geplanten Vorhaben ist keine Mietstaffelung vorgesehen. Frage 3 Welche Wohnungsgrößen sind für die unter Frage 1 erfragten Wohneinheiten vorgesehen (bitte jeweils nach Gesellschaften und Vorhaben aufschlüsseln)? Frage 4 Welche Beteiligungen mit wie vielen Wohneinheiten sind seitens der sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften sowie der Berlinovo an privaten Bauvorhaben in Tempelhof-Schöneberg (z.B. zur Übernahme von neu gebauten Wohneinheiten) vereinbart bzw. vorgesehen oder in Planung (bitte jeweils nach Gesellschaften und Vorhaben aufschlüsseln und die jeweils insgesamt zu schaffende Anzahl der Wohneinheiten pro Vorhaben angeben)? Frage 5 Zu welchen Mietkonditionen sollen die unter Frage 4 erfragten Wohneinheiten vermietet werden (bitte jeweils nach Gesellschaften und Vorhaben aufschlüsseln sowie die vorgesehenen Mietpreisstaffelungen angeben)? Frage 6 Welche Wohnungsgrößen sind für die unter Frage 4 erfragten Wohneinheiten vorgesehen (bitte jeweils nach Gesellschaften und Vorhaben aufschlüsseln)? Frage 7 Wie viele der geplanten neuen Wohneinheiten in Tempelhof-Schöneberg entstehen im Zuge von Planungen in Verbindung mit der kooperativen Baulandentwicklung (bitte jeweils nach Gesellschaften und Vorhaben aufschlüsseln)? Antwort zu 3 bis 7: Die Angaben zu den angefragten Sachverhalten sind in der beigefügten Tabelle als Anlage nach Adresse und Wohnungsbaugesellschaft geordnet aufgeführt. Berlin, den 04.09.2018 In Vertretung Sebastian Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Beantwortung der schriftlichen Anfrage 18 / 16027 zu Tempelhof-Schöneberg (TS) Frage 3 + 6: Frage 4: Frage 7: Projekt geplant in Gesellschaft Adresse des Vorhabens PLZ Bezirk Anzahl WE gesamt Anzahl der geförderte WE = Miete zu 6,50 € freifinanzierte WE, Miethöhen noch undefiniert Wohnungsgrößen Beteiligung an privatem Bauvorhaben vereinbart bzw. vorgesehen Verbindung mit der kooperativen Baulandentwicklung STADT UND LAND Alt-Mariendorf 55 12107 Tempelhof- Schöneberg 62 31 31 1-4 Zimmer-Wohnungen Ø 59 m² nein nein STADT UND LAND Barnetstr./Steinstr. DG-Aufstockung 12305 Tempelhof- Schöneberg 32 16 16 2-4 Zimmer-Wohnungen Ø 71 m² nein nein STADT UND LAND Eisenacher Straße 58A 10823 Tempelhof- Schöneberg 21 11 10 Projektentwicklung am Anfang - Anzahl der WE ist aktuell nicht gesichert und lässt noch keine Aussage zu den Wohnungsgrößen zu (noch nicht definiert). nein nein STADT UND LAND Götzstraße 20 12099 Tempelhof- Schöneberg 56 28 28 noch nicht definiert nein ja Gewobag Meraner Str./ Am Mühlenberg 10825 Tempelhof- Schöneberg 120 60 60 noch nicht definiert nein ja Gewobag Südkreuz, Sachsendamm, Tempelhofer Weg 12101 Tempelhof- Schöneberg 204 102 102 noch nicht definiert nein ja Gewobag Campus der Generationen 10783 Tempelhof- Schöneberg 100 50 50 noch nicht definiert nein nein Gewobag Rathausstraße Wohnpark Mariendorf 12105 Tempelhof- Schöneberg 100 50 50 noch nicht definiert nein nein Frage 2 + 5: Mietkonditionen Frage 1: Neubauvorhaben der WBG und Anzahl der WE