Drucksache 18 / 16 029 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sebastian Czaja (FDP) vom 17. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. August 2018) zum Thema: Wie organisiert der Senat den Bürokratieabbau? und Antwort vom 30. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Sep. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Sebastian Czaja (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16 029 vom 17. August 2018 über Wie organisiert der Senat den Bürokratieabbau? ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch ist der gesamte Erfüllungsaufwand, der im Rahmen der bereits erfolgten Projekte zur Bürokratiekostenmessung in den vergangenen Jahren ermittelt wurde? Bitte nach Jahr und Senatsverwaltung aufschlüsseln. Zu 1.: Eine zentrale Erfassung des in Projekten zur Bürokratiekostenmessung festgestellten Erfüllungsaufwands findet nicht statt, so dass hierzu keine Aussage möglich ist. 2. Existiert zurzeit eine ressortübergreifende, unabhängige Bürokratiekostenmessung? Falls nein, warum nicht? Falls ja, a) von welchem Ressort bzw. von welcher Stelle wird die Bürokratiekostenmessung durchgeführt? b) nach welchem Verfahren werden die Kosten ermittelt? und c) werden über die Bürokratiekosten hinaus die Gesamtfolgekosten ermittelt? Zu 2.: Die Frage der Kostenbelastung der Adressaten und Betroffenen von gesetzlichen Regelungen auf Landesebene ist Bestandteil des Fragenkatalogs (Nr. 7) für die Gesetzesfolgenabschätzung nach § 35 der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Berliner Verwaltung, Besonderer Teil (GGO II). Das Ergebnis dieser Gesetzesfolgenabschätzung ist bei Gesetzentwürfen des Senats auf dem Vorblatt der Beschlussvorlage darzulegen. Dabei ist auszuführen, wie sich die erwarteten Gesamtkosten zu dem angestrebten Gesetzeszweck verhalten. Die Gesetzesfolgenabschätzung ist von der Senatsverwaltung vorzunehmen, die die Vorlage in den Senat einbringt. Eine zusätzliche ressortübergreifende, unabhängige Bürokratiekostenmessung existiert nicht. 3. Existiert zurzeit eine ressortübergreifende, unabhängige Gesetzesfolgenabschätzung? Falls nein, warum nicht? Falls ja, a) von welchem Ressort bzw. von welcher Stelle wird diese durchgeführt? und b) nach welchem Verfahren wird die Abschätzung durchgeführt? Zu 3.: Die Gesetzesfolgenabschätzung ist von der zuständigen Senatsverwaltung anhand des Fragenkatalogs nach § 35 GGO II vorzunehmen (vgl. Antwort zu Frage 2). Eine zusätzliche ressortübergreifende, unabhängige Gesetzesfolgenabschätzung existiert nicht. Die bis ins Jahr 2013 in der Senatskanzlei eingerichtete Normprüfungsstelle wurde aufgelöst, deren Aufgaben sind seitdem dezentral von und in den Senatsverwaltungen zu leisten. Ziel der Normprüfung von Gesetzen ist eine Begrenzung der Normenflut und eine bessere Rechtsetzung. Die Evaluation hatte gezeigt, dass die in vielerlei Weise entstehenden Folgekosten von Gesetzen kompetent durch das jeweilige Fachressort in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Finanzen abgeschätzt werden können. 4. Warum orientiert sich der Senat bei Kostenbelastung der Adressaten oder Betroffenen von gesetzlichen Regelungen auf Landesebene nicht an einem Standardkostenmodell? Zu 4.: Der Senat hatte im Jahr 2011 die probeweise ex-ante-Anwendung des Standardkosten-Modells (SKM) für den Bereich Wirtschaft im Rahmen der Erarbeitung von Gesetzes- und Rechtsverordnungsentwürfen bis zum 31. Dezember 2014 beschlossen. Nach Ablauf der Erprobungsphase wurde die Verpflichtung zur Anwendung des SKM nicht erneuert. Einer der für diese Entscheidung maßgebenden Gründe war, dass E-Government auf Bundes- und Landesebene inzwischen einen Schwerpunkt bei der Gesetzesfolgenabschätzung und für spürbaren Bürokratieabbau durch die Vereinfachung von Verfahren im Vollzug darstellt. Durch die Einbeziehung von E-Government-Aspekten in die Gesetzesfolgenabschätzung wird dem SKM-Ansatz nun auch ohne Quantifizierung der Kosten Rechnung getragen. Gleichwohl hat die vorübergehende Anwendung der SKM-Methode zur Sensibilisierung in der Berliner Verwaltung beigetragen. Den Ressorts ist weiterhin freigestellt, im Rahmen der von ihnen durchzuführenden Gesetzesfolgenabschätzung bei Zweckmäßigkeit die Bürokratiekosten unter Zuhilfenahme des SKM-Leitfadens zu ermitteln. 5. Wie beurteilt der Senat die Teilnahme des Landes Berlin an Projekten des Nationalen Normenkontrollrates? Zu 5.: Die aus dem Nationalen Normenkontrollrat resultierenden Vorschläge bzw. Ergebnisse wurden v.a. in der vom Bundeskanzleramt organisierten Bund-Länder- Kommunen-Runde zum Bürokratieabbau erörtert. Themenbezogen werden diese insbesondere vom Bund in die fachlich zuständigen gemeinsamen Gremien von Bund und Ländern eingebracht und dort erörtert und bewertet. So hat der IT-Planungsrat bereits am 6. Juni 2013 beschlossen, dass der gemeinsam vom Nationalen Normenkontrollrat und IT-Planungsrat entwickelte E- Government-Prüfleitfaden für neue Rechtsvorschriften pilotweise angewendet werden soll, um keine neuen Hindernisse für das E-Government in neuen Gesetzen und Verordnungen festzuschreiben. Der Staatssekretärsausschuss zur Verwaltungsmodernisierung im Land Berlin hat in seiner Sitzung am 2. Dezember 2013 die Berliner Behörden aufgefordert, den Praxisleitfaden im Rechtsetzungsverfahren probeweise anzuwenden. Seit 2015 ist die vertiefte Prüfung ggf. mit dem „E-Government-Prüfleitfaden“ in den Fragenkatalog (Nr. 6.6) für die Gesetzesfolgenabschätzung zu § 35 GGO II integriert. Über die Beteiligung an Einzelprojekten des Nationalen Normenkontrollrates ist von den themenzuständigen Senatsressorts in eigener fachlicher Zuständigkeit zu entscheiden. Berlin, den 30.08.2018 In Vertretung Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport