Drucksache 18 / 16 039 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 17. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. August 2018) zum Thema: Der Schahbesuch in Berlin II und Antwort vom 04. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Sep. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei – Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16 039 vom 17. August 2018 über Der Schahbesuch in Berlin II ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Werden und wenn ja, wie viele türkische Staatsbürger als "Sicherheitskräfte" des türkischen Machthabers Erdogan anlässlich des Besuchs in Berlin Waffen im Sinne des WaffG tragen? Zu 1.: Dem Senat liegen diesbezüglich gegenwärtig keine Erkenntnisse vor. 2. Ist für den Fall von Straftaten, insbesondere Körperverletzungen durch "Sicherheitskräfte" oder andere Angehörige der Delegation des türkischen Machthabers Erdogan gegen Berliner Bürger eine uneingeschränkte Strafverfolgung grundsätzlich möglich oder gibt es gegenüber diesen Personenkreisen rechtliche oder tatsächliche Verfolgungshindernisse? Zu 2.: Grundsätzlich gilt das deutsche Strafrecht für alle Taten, die im Inland begangen werden (§ 2 Strafgesetzbuch). Rechtliche Strafverfolgungshindernisse könnten sich gegebenenfalls aus einem Diplomatenstatus etwaiger Tatverdächtiger ergeben. 3. Ist - und wenn ja, für welche Vertreter des Senats, also Senatoren und Staatssekretäre - ein Zusammentreffen mit bzw. die Teilnahme an Veranstaltungen mit dem türkischen Machthaber Erdogan geplant? 4. Werden diese - wenn ja, wer und mit welcher Zielrichtung - anlässlich dieser etwaigen Zusammentreffen die Lage der homo- und transsexuellen Menschen in der Türkei ansprechen? 2 5. Werden diese - wenn ja, wer und mit welcher Zielrichtung - anlässlich dieser etwaigen Zusammentreffen die Situation hinsichtlich deutschsprachiger Straftäter mit Sitz in der Türkei ansprechen, die über dort ansässige Call Center Betrugsstraftaten zu Lasten Berliner Bürger begehen? 6. Werden diese - wenn ja, wer und mit welcher Zielrichtung - anlässlich dieser etwaiger Zusammentreffen die Lage der Armenier und den Völkermord an diesen in der Türkei ansprechen? 7. Werden diese - wenn ja, wer und mit welcher Zielrichtung - anlässlich dieser etwaiger Zusammentreffen die gestiegenen Aktivitäten des Millî İstihbarat Teşkilâtı in Berlin ansprechen? 8. Werden diese - wenn ja, wer und mit welcher Zielrichtung - anlässlich dieser etwaiger Zusammentreffen das seit 1954 bestehende Sozialabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Türkei, dort insbesondere die Möglichkeit der finanziellen Beteiligung der Türkei an Krankheitskosten für türkische Staatsbürger in der Familienversicherung ansprechen? 9. Werden diese - wenn ja, wer und mit welcher Zielrichtung - anlässlich dieser etwaiger Zusammentreffen die Lage der Aramäer in der Türkei ansprechen? 10. Werden diese - wenn ja, wer und mit welcher Zielrichtung - anlässlich dieser etwaiger Zusammentreffen die Lage der in der Türkei lebenden Christen ansprechen? Zu 3. bis 10.: Da noch nicht feststeht, ob es Treffen mit Senatsmitgliedern geben wird, kann der Senat zu den Fragen 3. bis 10. keine Angaben machen. 11. Wird nach Kenntnis des Senats der türkische Machthaber Erdogan anlässlich seines Besuchs in Berlin auch öffentlich sprechen? Wie stellt der Senat sicher, dass Herr Erdogan anlässlich dieser Auftritte keine Straftatbestände, insbesondere nach §§ 111, 130 StGB verwirklicht bzw. diese bei Verwirklichung unverzüglich unterbunden werden? Zu 11.: Es liegen gegenwärtig seitens des Senats keine Erkenntnisse darüber vor, dass Staatspräsident Erdogan in Berlin öffentlich sprechen wird. Die Polizei wird unter Berücksichtigung des allgemeinen Völkerrechts und den sich daraus ergebenden Einschränkungen Straftaten bei oder im Zusammenhang mit dem Staatsbesuch des Staatspräsidenten der Republik Türkei verhüten bzw. konsequent unterbinden. 12. Wie stellt der Senat sicher, dass die Berliner Bürger Gelegenheit haben, anlässlich des Besuches des türkischen Machthabers Erdogan von ihren Grundrecht auf Versammlungsfreiheit nach Art. 26 VvB und Art. 8 Abs. 1 GG Gebrauch zu machen? Zu 12.: Die Versammlungsfreiheit wird nach Recht und Gesetz gewährleistet 3 13. Welche Versammlungen im o.g. Sinne sind dem Senat für den Zeitraum des Besuchs des Herrn Erdogan bereits bekannt und wann wurden diese jeweils angemeldet? Zu 13.: Der Staatspräsident der Republik Türkei wird sich nach derzeitigem Stand vom 27. bis zum 29. September 2018 in Berlin aufhalten. In diesem Zeitraum liegen der Berliner Versammlungsbehörde mit Stand vom 03.09.2018 die folgenden Versammlungsanmeldungen vor: Datum Art Thema Tag der Anmeldung 27.09.2018 Kundgebung „Gedenken an die Opfer von Erdogans Kriegen“ 31.08.2018 28.09.2018 Kundgebung „Menschenrechte für Minderheiten in der Türkei!“ 08.08.2018 28.09.2018 Kundgebung „Menschenrechte für Minderheiten in der Türkei!“ 07.08.2018 28.09.2018 Kundgebung „Protestaktion gegen die unrechtmäßige Inhaftierung von JournalistInnen in der Türkei“ 09.08.2018 28.09.2018 Aufzug „Meinungsfreiheit und Menschenrechte in Europa und der Türkei“ 09.08.2018 28.09.2018 Kundgebung „Protestaktion gegen die unrechtmäßige Inhaftierung von JournalistInnen in der Türkei“ 09.08.2018 29.09.2018 Kundgebung „Protestaktion gegen die unrechtmäßige Inhaftierung von JournalistInnen in der Türkei“ 09.08.2018 29.09.2018 Kundgebung „Protestkundgebung gegen den Besuch von Erdogan in Deutschland“ 08.08.2018 29.09.2018 Aufzug „Erdogan not Welcome“ 15.08.2018 29.09.2018 Kundgebung „Erdogan behindert Integration“ 13.08.2018 Berlin, den 04. September 2018 Der Regierender Bürgermeister In Vertretung Christian Gäbler Chef der Senatskanzlei