Drucksache 18 / 16 041 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 17. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. August 2018) zum Thema: Das sogenannte „Weinfest“ am Rüdesheimer Platz III und Antwort vom 31. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Sep. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16041 vom 17. August 2018 über Das sogenannte „Weinfest“ am Rüdesheimer Platz III Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung : Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Frage 1: Auf meine Anfrage 18/15742 hat der Senat mitgeteilt: "Der Veranstalter des "Rheingauer Weinbrunnens" erhielt vom Bezirk mit der Genehmigung die Auflage, auf eigene Rechnung die unverzügliche Reinigung des Veranstaltungsbereichs durchzuführen. Darüber hinaus sind während der Dauer der Benutzung in ausreichender Anzahl Abfallcontainer aufzustellen. Die Abfallbeseitigung (Leeren und Entsorgen) hat täglich, unmittelbar nach Betriebsschluss und einschließlich aller bereits vorhandener fest installierter Abfallbehälter einschließlich Säuberung bis unterhalb des sog. „Siegfriedbrunnens“ (endend bei der Hälfte der Schmuckrabatte) zu erfolgen. Hierbei ist zu gewährleisten, dass keinerlei Rückstände für Dritte zugänglich sind. Die Kontrollen werden durch die ohnehin dort tätigen Beschäftigten des Bezirksamtes (FB Grünflächen) durchgeführt. Bei Verschmutzungen erfolgen in der Regel umgehende Rückmeldungen." Wie viele dieser Kontrollen haben "unverzüglich nach Betriebsschluss" - also ab 22:00 Uhr? - zur Nachtzeit zwischen 22:00 und 06:00 Uhr des Folgetages in den Jahren 2016, 2017 und 2018 bisher stattgefunden? Frage 2: Wie viele Mitarbeiter des Bezirksamtes (FB Grünflächen) sind dabei jeweils eingesetzt worden und wie werden diese für den Einsatz zur Nachtzeit - die Reinigungsarbeiten enden ja offensichtlich in der Nacht - gesondert vergütet? 2 Antwort zu 1 und 2: Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf hat am 27. August 2018 wie folgt geantwortet: „Es liegen derzeit dem zuständigen Revier zum Dienstbeginn (07.00 Uhr) keine Beanstandungen vor bzw. wurden bei eigenen Kontrollen nicht festgestellt.“ Frage 3: In wie vielen Fällen hat es Beanstandungen durch die Mitarbeiter des Bezirksamtes gegeben und wo sind diese entsprechend der Regelung des § 36 GGO I dokumentiert? Wo können diese nach Art. 45 II VvB eingesehen werden? Antwort zu 3: Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf hat wie folgt geantwortet: „Entsprechende Berichte über Beanstandungen sind bei der Genehmigungsbehörde nicht eingegangen.“ Frage 4: Auf meine Anfrage 18/15741 hat der Senat wie folgt geantwortet: „Das „Weinfest“ wurde 1967 als partnerschaftliche Aktivität mit dem Partnerlandkreis Rheingau-Taunus ins Leben gerufen. Eine Ausschreibung hat nicht stattgefunden, da es sich bei dem „Weinfest“ um ein Traditionsfest handelt, das im Rahmen der bezirklichen Partnerschaft von einer der bezirklichen Partnerstädte / Partnerlandkreise ausgetragen wird.“ Wer ist Gesellschafter des Vertragspartners des Bezirksamts zum "Weinfest", der "Rheingauer Weinbrunnen GbR"? Insbesondere um welche Partnerstädte und Landkreise handelt es sich bei den Vertragspartnern des Bezirksamtes genau? Antwort zu 4: Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf hat wie folgt geantwortet: „Gesellschafter ist die Rheingauer Weinbrunnen Gemeinschaft GbR. Die hier betroffene Partnerschaft besteht mit dem Landkreis Rheingau-Taunus.“ Frage 5: Aus welcher rechtlichen Norm ergibt sich, dass eine Ausschreibung bei einem "Traditionsfest" nicht erforderlich ist und wer hat diese Veranstaltung vor dem Hintergrund dieser Norm wann zu einem "Traditionsfest" bestimmt? Antwort zu 5: Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf hat wie folgt geantwortet: „Öffentliche Aufträge unterliegen einer Ausschreibungspflicht. Diese ist im § 103 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) legaldefiniert. Von einem öffentlichen Auftrag spricht man immer dann, wenn der Auftraggeber - hier das Bezirksamt - einen 3 entgeltlichen Vertrag mit einem Unternehmen schließt, der eine Liefer-, Bau- oder Dienstleistung zum Gegenstand hat, nicht jedoch, wenn er (in dem Fall das Bezirksamt) selbst etwas verkauft, verpachtet, vermietet oder verleast. Bei dem „Weinfest“ am Rüdesheimer Platz handelt es sich um keinen öffentlichen Auftrag, so dass keine Ausschreibungsverpflichtung vorliegt. Unabhängig davon hat der Gesetzgeber für partnerschaftliche Aktivitäten keine rechtliche Regelung getroffen.“ Frage 6: Welche "Traditionsfeste" im Land Berlin gibt es noch, deren gastronomischer Betrieb nicht regelmäßig ausgeschrieben wird? Antwort zu 6: Eine Übersicht in Berlin und den Bezirken stattfindender „Traditionsfeste“ wird auf gesamtstädtischer Ebene nicht geführt. Daher kann der Senat dazu keine Auskunft geben. Eine Abfrage aller in Frage kommenden Einrichtungen und Institutionen dazu ist im Rahmen der Beantwortung einer Schriftlichen Anfrage nicht leistbar. Berlin, den 31.08.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz