Drucksache 18 / 16 045 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Robbin Juhnke (CDU) vom 17. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. August 2018) zum Thema: Rechtsstreit Übernahme 90 Prozent der Eckwerk Entwicklung GmbH und Antwort vom 27. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Dr. Robbin Juhnke (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 16045 vom 17.08.2018 über Rechtsstreit Übernahme 90 Prozent der Eckwerk Entwicklung GmbH Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das landeseigene Wohnungsunternehmen Gewobag Wohnungsbau Aktiengesellschaft um Stellungnahme gebeten zu den Aspekten, die diese betreffen. Die Stellungnahme wurde von dem Wohnungsunternehmen in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt. Sie wird nachfolgend wiedergegeben. Frage 1: In welcher Höhe sind der Gewobag/Berletas bereits Kosten für den Rechtsstreit mit der Eckwerk Entwicklungs-GmbH entstanden? Antwort zu Frage 1: Die Kosten für die Rechtstreitigkeiten mit der Eckwerk Entwicklungs- GmbH (EEG) belaufen sich auf ca. EUR 200.000,-. Frage 2: Streitpunkt Wohnnutzung: Auf welcher Grundlage basiert die Haltung der Gewobag, dass sich die EEG studentischem Wohnen komplett verweigert? Antwort zu Frage 2: Die EEG möchte das Konzept „studentisches Wohnen“ im Rahmen eines zweistufigen Verfahrens umsetzen, wobei in der ersten Stufe ein reiner Gewerbebau beantragt wird und erst später eine studentische Wohnnutzung. Von der Gewobag/BERLETAS konsultierte Experten halten dieses Vorgehen für rechtlich nicht tragfähig bzw. sehen dabei das ganz erhebliche Risiko, dass die studentische Wohnnutzung in der zweiten Stufe nicht mehr genehmigungsfähig ist. Ein zweistufiges Verfahren für die Umsetzung des Konzeptes war im Beteiligungsvertrag, der Grundlage der Geschäftstätigkeit der EEG ist, zwischen den Gesellschaftern nicht vereinbart worden und die Gewobag/BERLETAS hätten einem solchen Verfahren auch zu keiner Zeit zustimmen können. Frage 3: Welche Lösungen wurden zur Beilegung des Streits zwischen Berletas und den weiteren Gesellschaftern der EEG bezüglich der Wohnnutzung unternommen, bevor die Übernahme der Anteilsmehrheit der EEG geplant wurde? Antwort zu Frage 3: Die Übernahme sämtlicher Anteile an der EEG durch die Gewobag/BERLETAS, spätestens mit Ablauf des 01.01.2018 war zwischen den Gesellschaftern der EEG von Anfang an im Beteiligungsvertrag vereinbart worden. Die Gewobag/BERLETAS hat mehrfach versucht und versucht auch weiterhin, den Konflikt der Gesellschafter zu befrieden. Die Gewobag/BERLETAS prüft jede Option und jeden Vorschlag auf eine Lösung, solange die Realisierung des Konzeptes des studentischen/akademischen Wohnens nachhaltig gesichert ist. Berlin, den 27.08.2018 In Vertretung Sebastian Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen