Drucksache 18 / 16 047 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Wild (fraktionslos) vom 20. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. August 2018) zum Thema: zum Jahresbericht 2017 über die Telefonüberwachung nach §§ 100a, 100e StPO (Keine uferlose Telefonüberwachung (1) – Transparenz und Kontrolle in Berlin sicherstellen) – Drucksachen 15/1679 und d15/3141 und Antwort vom 03. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Sep. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Andreas Wild (fraktionslos) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16047 vom 20. August 2018 über zum Jahresbericht 2017 über die Telefonüberwachung nach §§ 100a, 100e StPO (Keine uferlose Telefonüberwachung (1) - Transparenz und Kontrolle in Berlin sicherstellen) - Drucksachen 15/1679 und d15/3141 ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 2013 waren es 906 Überwachungen, 2014 noch 707, 2016 ergaben sich 678 Überwachungen zur Betäubungsmittelkriminalität . 2017 insgesamt 423 Gesprächsüberwachungsanordnungen. 1. Wie erklären Sie sich den Rückgang der Telefonüberwachung bei Drogendelikten in den letzten Jahren ? 2. Liegt es an der höchsten Todesrate unter Drogenkranken, welche durch die liberalste deutsche Gesetzgebung erzielt wird? Berlin hat die höchste Eigenbedarfsregelung (15 Gramm), davon können ca. 30 bis 50 Joints hergestellt werden und Verkauf und Sucht im Schneeballsystem ausgedehnt werden. 168 Berliner Drogentote im Jahr 2016, 167 in 2017. (Amsterdam und Rotterdam haben die meisten Drogentoten weltweit). 3. Sterben die Delinquenten oder liegt der Rückgang eher an mangelnder Ausrüstung und Personal? 4. Wird die Telefonüberwachung bewusst zurückgefahren, weil der Gesetzgeber Drogen legalisieren möchte? Zu 1. bis 4.: Der Rückgang der Telekommunikationsüberwachungsanordnungen bei Anlassstraftaten gemäß § 100a Abs. 2 Nr. 7 lit a) und b) der Strafprozessordnung (StPO) kann vielfältige Ursachen haben, über die auch der Senat nur Vermutungen anstellen kann. Als ein wesentlicher Grund wird vermutet, dass sich zum einen der Bereich der Telekommunikation in den letzten Jahren deutlich von der klassischen Telefonie in Richtung Internetnutzung verschoben hat. Zum anderen ist die Betäubungsmittelkriminalität seit jeher von einer hohen täterseitigen Konspiration geprägt, die sich auch im Bereich der Kommunikation zeigt. Demzufolge werden neu auf dem Telekommunikationsmarkt befindliche, für die Strafverfolgungsbehörden nicht oder nur schwer nachvollziehbare Kommunikationswege, stärker genutzt als die übliche Telefonie und für die Übermittlung von Nachrichten vermehrt sogenannte Messengerdienste verwendet. Diese nutzen Ver- 2 schlüsselungstechniken, die zum Teil schwer zu überwinden sind. Zugleich sorgen eine Vielzahl von Endgeräten und SIM-Karten für zahllose Kombinationsmöglichkeiten der Kommunikation, welche die Erkenntnisgewinnung im Rahmen der Strafverfolgung erschweren . Gleichwohl sind die Strafverfolgungsbehörden gehalten, in jedem in Betracht kommenden Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln auch Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen nach den Vorgaben der StPO zu prüfen, sie gegebenenfalls gegenüber dem Gericht zu beantragen und umzusetzen. 5. Bitte erklären Sie die Überschrift: „Keine uferlose Telefonüberwachung“. Zu 5.: Die Formulierung "Keine uferlose Telefonüberwachung (1) - Transparenz und Kontrolle in Berlin sicherstellen" entstammt dem Titel des Antrags der FDP-Fraktion vom 13. Mai 2003 auf Beschlussfassung (Drucksache 15/1679). Der Senat sieht sich daher zur Erläuterung der Formulierung nicht berufen. Berlin, den 3. September 2018 In Vertretung M. Gerlach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung