Drucksache 18 / 16 048 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Förster (FDP) vom 20. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. August 2018) zum Thema: Eine Insel ist weg und keiner merkt es? – Zuständigkeit, Verfahrensstand und Maßnahmen beim Bezirksamt Treptow-Köpenick in Sachen Rotsch-Hafen im Ortsteil Schmöckwitz und Antwort vom 09. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Sep. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Stefan Förster (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16048 vom 20. August 2018 über Eine Insel ist weg und keiner merkt es? – Zuständigkeit, Verfahrensstand und Maßnahmen beim Bezirksamt Treptow-Köpenick in Sachen Rotsch-Hafen im Ortsteil Schmöckwitz Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Frage 1: Wann und durch wen erfuhr das Bezirksamt Treptow-Köpenick von dem Wegbaggern einer Insel im Rotsch- Hafen im Ortsteil Schmöckwitz? Antwort zu 1: Das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin hat hierzu folgendes mitgeteilt: „Beim Umwelt- und Naturschutzamt des Bezirksamtes ging über das Kontaktformular des Bezirkes mit einem angehängten Schreiben (adressiert vom 09.05.2018) am 14.05.2018 eine Beschwerde über stattfindende Bauarbeiten (Baggerarbeiten) zur Herstellung einer Zufahrt am Rotsch-Hafen ein, mit der Bitte, die Angelegenheit zu überprüfen. Bei der unmittelbar am 15.05.2018 durchgeführten Besichtigung des Rotsch-Hafens von außen 2 konnte der betreffende Bereich des Hafens allerdings nicht eingesehen werden. Ab dem 25.05.2018 stand das Umwelt- und Naturschutzamt im E-Mailaustausch mit der Beschwerdeführerin . Mit E-Mail vom 04.06.2018 teilte die Beschwerdeführerin mit, dass der Eigentümer das Gebiet einen Tag vor Herrentag (also am 29.05.2018) komplett beseitigt habe. Auf Nachfrage des Umwelt- und Naturschutzamtes teilte der Eigentümer am 12.06.2018 per E-Mail mit, dass Baggerarbeiten im Hafen erfolgen und auch eine Landzunge weggenommen wurde. Dem Fachbereich Stadtplanung ist seit dem 12.06.2018 (Ortstermin wegen Vermessung im Rahmen des B-Planverfahrens) bekannt, dass die Insel abgebaggert wurde. Die Information über die Beseitigung der Insel erhielt der Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht (BWA) am 14.06.2018.“ Frage 2: Ist es zutreffend, dass der Grundstückseigentümer vorher in dieser Angelegenheit weder das Gespräch mit dem Bezirksamt gesucht noch eine diesbezügliche Genehmigung eingeholt hat? Antwort zu 2: Das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin hat hierzu folgendes mitgeteilt: „Ja.“ Frage 3: Welche Genehmigungen wären nach Auffassung des Bezirksamts Treptow-Köpenick bezirksseitig (jenseits landesrechtlicher Fragen) für das Wegbaggern der Insel einzuholen gewesen? Antwort zu 3: Zu den erforderlichen landesrechtlichen Genehmigungen in der Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) wird auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage S18/16049 verwiesen. Das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin hat hierzu folgendes mitgeteilt: „Ein Gewässerausbau bedarf gemäß Wasserhaushaltsgesetz der Planfeststellung oder zumindest der Plangenehmigung (in Abhängigkeit der zu prüfenden UVP-Pflicht). Die Zuständigkeit hierfür liegt nicht beim Bezirksamt, sondern bei der Senatsverwaltung für Umwelt , Verkehr und Klimaschutz. Das Bezirksamt wäre in dieses Verfahren hinsichtlich naturschutzrechtlicher Belange einbezogen gewesen. Die Zuständigkeit für den Umgang mit Abfall und den möglichen Wiedereinbau von Bodenmaterial liegt auch bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK). Seitens des Fachbereichs Umweltschutz gibt es keine Auflagen. Auf Grund der bestehenden Veränderungssperre dürfen keine erheblichen oder wesentlich wertsteigernden Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, vorgenommen werden. Es hätte ein Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren beim Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht gestellt werden müssen. 3 Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. Will das Bezirksamt eine Ausnahme von der Veränderungssperre zulassen (§ 14 Abs. 2 des Baugesetzbuchs), so bedarf es in den Fällen der §§ 7 bis 9 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) der Zustimmung der zuständigen Senatsverwaltung.“ Frage 4: Welche Abteilungen und Ämter sind im Bezirksamt Treptow-Köpenick mit dieser Angelegenheit befasst und wo liegt die Federführung? Antwort zu 4: Das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin hat hierzu folgendes mitgeteilt: „Das Umwelt- und Naturschutzamt sowie das Stadtplanungsamt des Bezirksamts Treptow -Köpenick sind mit der Angelegenheit befasst. Die Federführung liegt beim Umweltund Naturschutzamt. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes sowie der Betreuung der Veränderungssperre sind die Fachbereiche Stadtplanung und BWA (Bau- und Wohnungsaufsicht) in die Angelegenheit eingebunden.“ Frage 5: Welche Verstöße sind auf Bezirksebene im konkreten Fall wegen des Wegbaggerns der Insel bekannt und verfahrensrelevant (neben auf Landesebene laufenden Verfahren)? Antwort zu 5: Das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin hat hierzu folgendes mitgeteilt: „Das Vorliegen mutmaßlicher Verstöße gegen das Naturschutzrecht wird derzeit geprüft. Über die laufenden Ermittlungen können deshalb aktuell keine Aussagen getroffen werden . Es besteht ein formeller Verstoß wegen Bauens ohne Baugenehmigung. Materiellrechtliche Verstöße nach BauO Bln (Bauordnung für Berlin) sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu erkennen.“ Frage 6: Wurde bereits ein Ordnungswidrigkeitsverfahren durch das Bezirksamt eingeleitet und welcher Straf- oder Bußgeldrahmen steht hier zur Verfügung? Antwort zu 6: Das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin hat hierzu folgendes mitgeteilt: „Wegen der laufenden Ermittlungen und Abstimmungen zwischen den beteiligten Behörden auf Senats- und Bezirksebene wird die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens derzeit geprüft. Weiterhin erfolgen derzeit auch Prüfungen hinsichtlich Verstößen gegen das Strafgesetzbuch. Ordnungswidrigkeitstatbestände können mit einer Geldbuße geahndet werden. Nach dem Naturschutzrecht liegt der Höchstrahmen bei 50.000 €. Straftatbestände werden mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndet. 4 Bis dato wurde durch den Fachbereich BWA kein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet . Derzeit werden die bestehenden Verstöße ermittelt und deren Verfahrensrelevanz geprüft . Verstöße gegen die Bauordnung Berlin können nach § 85 BauO Bln mit einer Geldbuße bis zu 500.000 € geahndet werden.“ Frage 7: Sind Zeitungsberichte zutreffend, nach denen das Bezirksamt Treptow-Köpenick bereits im Mai 2018 Hinweise aus der Bevölkerung bezüglich der Baggerarbeiten erhielt, der Sache jedoch nicht oder nur mit großer Verzögerung nachging? Wenn ja, wie erklärt sich dies und welche Konsequenzen werden daraus gezogen? Antwort zu 7: Das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin hat hierzu folgendes mitgeteilt: „Die Aussage ist nicht korrekt. Das Umwelt- und Naturschutzamt wurde über das Kontaktformular des Bezirksamtes mit einem angehängten Schreiben (adressiert vom 09.05.2018) am 14.05.2018 über stattfindende Bauarbeiten (Baggerarbeiten) zur Herstellung einer Zufahrt am Rotsch-Hafen informiert , mit der Bitte die Angelegenheit zu überprüfen. Einen Hinweis darauf, dass eine Insel abgetragen wird, enthielt das Schreiben nicht. Eine Besichtigung des Rotsch-Hafens von außen erfolgte unmittelbar am 15.05.2018 durch das Umwelt- und Naturschutzamt. Die gesamten Flächen befinden sich in Privateigentum, so dass eine Begehung durch die Ordnungsbehörden nicht ohne das Vorliegen von gefahrenrelevanten Anhaltspunkten und ohne Zustimmung des Eigentümers möglich ist. Die Insel war von außen nicht erkennbar. Nach heutigen Erkenntnissen ist davon auszugehen, dass die Insel wahrscheinlich bereits zum Zeitpunkt der ersten Besichtigung am 15.05.2018 nicht mehr vorhanden war. Im Rahmen der Bebauungsplanbearbeitung erfolgte am 12.06.2018 eine Begehung des Grundstücks seitens des Vermessungsamtes, der beauftragten Grünplaner sowie durch den Fachbereich Stadtplanung. Dieser Termin stand jedoch nicht in Zusammenhang mit der Abbaggerung, sondern diente der vermessungstechnischen Erfassung der bestehenden Bäume, der Insel sowie der Spundwände und der Bestandserfassung für das faunistische Gutachten. An diesem Termin wurde dem Fachbereich Stadtplanung bekannt, dass die Insel beseitigt wurde.“ Frage 8: Wie kann es sein, dass ein Schreiben eines Bürgers an die Umweltbehörde des Bezirksamts Treptow- Köpenick, das auf die illegalen Aktivitäten des Eigentümers aufmerksam machte, von einem Mitarbeiter der Behörde direkt an den Eigentümer mit Bitte um Beantwortung weitergeleitet wurde? Antwort zu 8: Das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin hat hierzu folgendes mitgeteilt: „Es ist grundsätzlich nicht vorgesehen und auch nicht Bestandteil gängiger Verfahren, Beschwerden oder Hinweise auf illegale Aktivitäten von Bürgerinnen und Bürgern an Externe oder Beschuldigte weiterzuleiten. In diesem Fall hat der Verwaltungsmitarbeiter die Eigentümer zu einer Stellungnahme hinsichtlich des vorliegenden Sachverhalts aufgefordert. Diese E-Mail enthielt im Anhang leider auch eine E-Mail der Beschwerdeführerin an das Umwelt- und Naturschutzamt. Es war ein Versehen des Verwaltungsmitarbeiters des Umwelt - und Naturschutzamtes aufgrund von Unachtsamkeit und hoher Arbeitsbelastung.“ 5 Frage 9: Wie bewertet das Bezirksamt diesen mindestens gravierenden Verstoß gegen den geltenden Datenschutz und wie wird die behördliche Datenschutzbeauftragte die Mitarbeiterschaft der Umweltverwaltung künftig entsprechend schulen? Antwort zu 9: Das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin hat hierzu folgendes mitgeteilt: „Die Datenübermittlung - Weiterleiten der E-Mail eines Beschwerdeführers ohne dessen Zustimmung - welche auf einem Versehen eines Mitarbeiters des Umweltamtes beruhte, wurde seitens der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) in Form einer Verwarnung gegenüber dem Bezirksamt beanstandet. Die behördliche Datenschutzbeauftragte war in den Vorgang mit einbezogen. Die Beschäftigten des Fachamtes wurden erneut über die Regelungen zur Einhaltung des Datenschutzes , insbesondere zum Versand und zur Weiterleitung von E-Mails belehrt. Die behördliche Datenschutzbeauftragte sensibilisiert und informiert die Beschäftigen fortlaufend zu datenschutzrechtlichen Themen.“ Frage 10: Kann ausgeschlossen werden, dass im konkreten Fall zwischen dem Mitarbeiter der Umweltverwaltung und dem Eigentümer des Grundstücks, N. T., ein über die dienstliche Tätigkeit hinausgehendes Verhältnis besteht , was aufgrund der Weiterleitung von sensiblen Informationen, die zu einer Beschleunigung des Abbagerns der Insel führten, naheliegt? Antwort zu 10: Das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin hat hierzu folgendes mitgeteilt: „Ja, dies kann definitiv ausgeschlossen werden.“ Frage 11: Wurde die bezirkliche Antikorruptionsstelle ZRK in das Verfahren eingeschaltet und wenn nein, warum nicht? Antwort zu 11: Das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin hat hierzu folgendes mitgeteilt: „Die Zentrale Revision zur Korruptionsbekämpfung (ZRK) wurde am 21.08.2018 durch den Bezirksbürgermeister Herrn Igel beauftragt, die Vorgänge am Rotsch-Hafen im Rahmen einer anlassbezogenen Prüfung zu untersuchen. Die ZRK untersucht den Sachverhalt derzeit.“ Frage 12: Warum war das Bezirksamt nicht wachsamer bei diesem Grundstück, wo doch gerade die Eigentümerfamilie T. bereits durch unseriöses Geschäftsgebaren an anderer Stelle, etwa beim DDR-Funkhausgelände an der Nalepastraße, negativ auffiel und rechtskonformes Verhalten hier nicht vorausgesetzt werden kann? 6 Antwort zu 12: Das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin hat hierzu folgendes mitgeteilt: „Das Umwelt- und Naturschutzamt ist den eingegangenen Hinweisen unmittelbar nachgegangen . Siehe auch Antworten zu Fragen 1 und 7. Einem Grundstückseigentümer kann und darf nicht per se unterstellt werden, dass er unseriös handeln wird.“ Frage 13: Welche weiteren Pläne und Aktivitäten bezüglich des Grundstücks sind dem Bezirksamt bekannt und was ist davon genehmigungsfähig? Antwort zu 13: Das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin hat hierzu folgendes mitgeteilt: „Zur städtebaulichen sowie touristischen Entwicklung der im Geltungsbereich befindlichen wassersportlichen Nutzung ist im Jahr 2016 ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet worden . Das Plangebiet soll die Erhaltung der Wassersport- und Freizeitnutzung mit der Ausweisung eines Sondergebietes Wassersport in klarer Abgrenzung zum vorhandenen Siedlungsgebiet darstellen. Im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll der Hafen instandgesetzt sowie für touristische Zwecke (ggf. Ferienunterkünfte etc.) ertüchtigt werden. Zur Attraktivitätssteigerung des Ortsteils Schmöckwitz ist ein Restaurant mit Biergarten geplant, das für Anwohner sowie Radtouristen ein Anlaufpunkt sein kann. Ein Antrag zur Erweiterung der vorhandenen Steganlage wurde eingereicht und befindet sich in Prüfung.“ Frage 14: Wie ist der Sachstand des Bebauungsplanverfahrens 9-64 zum Erhalt der Bestandsnutzung mit Kleingewerbe und touristischer Nutzung und wann ist mit einer Festsetzung zu rechnen? Antwort zu 14: Das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin hat hierzu folgendes mitgeteilt: „Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB ist abgeschlossen. Derzeit läuft die Erarbeitung des faunistischen Gutachtens und einer Biotoptypenkartierung . In diesem Zusammenhang erfolgte auch die Begehung des Grünplaners, des Vermessers und Mitarbeitern des Fachbereiches Stadtplanung am 12.06.2018 vor Ort. Des Weiteren sollen noch ein Verkehrs- und Schallgutachten erarbeitet werden, um danach die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange starten zu können. Das Bebauungsplanverfahren soll zügig zum Abschluss gebracht werden, das Bezirksamt strebt eine Festsetzung Mitte/Ende nächsten Jahres an.“ Frage 15: Ist noch eine Veränderungssperre aktiv, wann läuft diese aus und ist eine Verlängerung geplant? 7 Antwort zu 15: Das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin hat hierzu folgendes mitgeteilt: „Die Veränderungssperre 9-64/19 läuft am 29.07.2019 aus. Eine Verlängerung der Veränderungssperre ist nicht möglich.“ Berlin, den 09.09.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz