Drucksache 18 / 16 053 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Förster (FDP) vom 20. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. August 2018) zum Thema: Schließung der Sparkassenfiliale in Berlin-Rahnsdorf – Nachfrage zur Anfrage Nr. 18/12986 und Antwort vom 27. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Herrn Abgeordneten Stefan Förster (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 16 053 vom 20. August 2018 über Schließung der Sparkassenfiliale 166 in Berlin-Rahnsdorf – Nachfrage zur Anfrage Nr. 18/12986 ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Liegt die in der am 27.12.2017 gefertigten Antwort auf meine Anfrage noch ausstehende Zuarbeit der Berliner Sparkasse mittlerweile vor und wenn ja, mit welchem Datum? Zu 1.: Ja, mit Datum vom 4. Januar 2018. 2. Welche Antworten sind aus der Zuarbeit auf die von mir in der Anfrage Nr. 18/12986 gestellten Fragen 1 bis 7 zu entnehmen? Zu 2.: Zu der schriftlichen Anfrage Nr. 18/12986 vom 18. Dezember 2017 teilte die Berliner Sparkasse dem Senat Folgendes mit (gemäß der Frage wird der Sachstand vom 4. Januar 2018 wiedergegeben): 1. Welche Gründe liegen der Schließung der Sparkassenfiliale 166 in Berlin-Rahnsdorf, Ortsteil Wilhelmshagen zugrunde? Zu 1.: Die Schließung des Standorts Rahnsdorf ist Teil eines Gesamtkonzepts zur Ausrichtung der Filialformate an das in den letzten Jahren stark veränderte Kundenverhalten : Kundinnen und Kunden jeden Alters besuchen die Berliner Sparkasse immer häufiger online und immer seltener in den Filialen (durchschnittlich max. einmal pro Jahr). Immer mehr Serviceprozesse müssen einfach und bequem online verfügbar und immer mehr Produktabschlüsse auf allen Kanälen möglich sein. Die Berliner Sparkasse verändert sich mit der und dem Kunden und baut ihr digitales Angebot aus: Dazu zählen u.a. der Bezahldienst Kwitt, der Kontowechsel -Service und ein neuer Chat-Bot, der die bisherigen FAQs (meistgestellte Fragen ) auf kundenfreundlichere Art ersetzen soll. Das verändert die Rolle der Filiale: Sie wird weniger Anlaufstelle für Serviceleistungen, aber immer mehr Anlaufstelle für persönliche Beratung sein. Die Berliner Sparkasse geht daher auch in den kommenden Jahren von weiteren Filialschließungen aus. Gleichzeitig wird sie verstärkt alternative Kontaktpunkte einrichten, und zwar dort, wo die Kundinnen und Kunden sind. Bisher wird dieses Konzept bereits mit einem Sparkassenbus sowie Sprechzeiten in öffentlichen Einrichtungen wie Nachbarschaftszentren oder Kran- 2 kenhäusern umgesetzt – so auch in Rahnsdorf/Wilhelmshagen (siehe Antwort zu 2.). 2. Warum erfolgte – entgegen der Aussage der Berliner Sparkasse gegenüber Bürgern des Ortsteils im Frühjahr 2017 – nicht nur eine Schalterschließung sondern kürzlich auch ein Abbau der Automaten für die Ein- und Auszahlung von Bargeld? Zu 2.: Es ist richtig, dass der Ablauf in Rahnsdorf nicht der Ankündigung aus dem Frühjahr 2017 entsprach, an den Schließstandorten oder in der Nähe die Selbstbedienungsgeräte (SB) zu belassen. Nach eigener Auskunft ist die Berliner Sparkasse mit diesem Vorgang auch selbst ausgesprochen unzufrieden. Die Beendigung des Mietvertrags für das ehemalige SB-Center in der Eichbergstraße 1 nahm die Berliner Sparkasse zum Anlass, ihre Geldautomaten und SB- Medien in Wilhelmshagen an einen zentraleren Standort zu verlegen: die Fürstenwalder Allee 314. Diesen Standort hat sie ausgewählt, weil sie dort bereits mit dem Sparkassenbus auf gute Rückmeldungen der Wilhelmshagenerinnen und Wilhelsmhagener gestoßen ist. Bedauerlicher Weise ist ein nahtloser Übergang nicht gelungen. Der Abschluss der Mietvertragsverhandlungen steht unmittelbar bevor. Aufgrund notwendiger baulicher Maßnahmen plant die Berliner Sparkasse den neuen Standort frühestens zum 1. April 2018 eröffnen zu können. Als Übergangslösung wird in der Nähe des neuen SB-Bereiches bis zu dessen Eröffnung eine mobile SB-Einheit aufgestellt, sodass die betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie Geschäftskundinnen und Geschäftskunden schnellstmöglich wieder versorgt werden können. 3. Ist es zutreffend, dass die Berliner Sparkasse von selbst den Mietvertrag mit dem alten Vermieter gekündigt hat und wenn ja, mit welcher Begründung, da für die Automatenaufstellung eine deutlich geringere Miete angefallen wäre? Zu 3.: Ja, das ist zutreffend. Wie unter 2. ausgeführt plant die Berliner Sparkasse, die SB-Geräte an den zentraleren und daher besser geeigneten Standort in der Fürstenwalder Allee 314 zu verlegen. Wie immer bei der Schließung einer Filiale war es auch im Fall des Standorts 166 erforderlich, den Mietvertrag für den gesamten Standort – in diesem Fall handelte es sich um zwei Etagen – zu kündigen. Die Berliner Sparkasse ist in diesen Fällen stets bemüht, am gleichen Standort einen neuen Mietvertrag lediglich für die SB-Fläche abzuschließen. Dies ist jedoch oft – so auch in diesem Fall – nicht möglich, weil hierüber entweder keine Einigung mit dem Vermieterinnen und Vermieter erzielt werden kann oder substantielle Umbaumaßnahmen erforderlich wären. 4. Hält es die Berliner Sparkasse für kundenfreundlich, dass die Menschen aus Rahnsdorf, darunter zahlreiche Freiberufler und Selbstständige, nun sieben Kilometer nach Friedrichshagen fahren müssen, um dort in der nächsten Filiale Ein- und Auszahlungen vornehmen zu können? Zu 4.: Wie unter 2. ausgeführt handelt es sich bei dem geschlossenen SB- Standort in Rahnsdorf um eine bedauerliche, aber auch nur temporäre Übergangssituation , die durch das Aufstellen einer mobilen SB-Einheit und dann im Frühjahr durch die Eröffnung eines SB-Centers in der Fürstenwalder Allee 314 enden wird. Dessen ungeachtet kann die Berliner Sparkasse jedoch auch für die Zukunft nicht ausschließen, dass Kundinnen und Kunden den nächstgelegenen SB-Standort nicht fußläufig erreichen können. Um eine bequeme und möglichst wohnortnahe 3 Bargeldversorgung sicherzustellen, erarbeitet die Berliner Sparkasse daher Kooperationen unter anderem mit dem Anbieter barzahlen.de, der Barverfügungen im Einzelhandel ermöglicht. 5. Warum hat die Berliner Sparkasse die Bewohnerinnen und Bewohner Rahnsdorfs nicht über den ersatzlosen Wegfall der Automaten informiert? Zu 5.: Die Berliner Sparkasse hat durch Plakate im SB-Bereich auf die bevorstehende Schließung aufmerksam gemacht. Zudem wurden die umliegenden Standorte informiert, um die Kundinnen und Kunden zu Alternativen beraten zu können. 6. Wie gedenkt die Berliner Sparkasse, den Ortsteil Rahnsdorf zukünftig wenigstens wieder mit Automaten für die Ein- und Auszahlung von Bargeld zu bestücken und wann sind hier entsprechende Initiativen geplant? Zu 6.: Siehe Antwort zu 2. 7. Weshalb werden Bürgerbeschwerden zu dieser Thematik trotz mehrfacher Nachfrage der Beschwerdeführer nicht wenigstens beantwortet? Zu 7.: Die Berliner Sparkasse ist bemüht, Beschwerden umgehend zu beantworten . Bei den Anfragen zum Thema SB-Standort in Rahnsdorf haben alle jene Beschwerdeführer , denen noch nicht ausführlich geantwortet werden konnte, zumindest eine Eingangsbestätigung mit der Bitte um etwas Geduld erhalten. 3. Kann künftig – wenn die Antworten vorliegen – unaufgefordert eine Nachbeantwortung erfolgen, damit ein erneutes Nachfassen nicht erforderlich wird? Zu 3.: Die Beantwortung von schriftlichen Anfragen aus den Reihen des Abgeordnetenhauses von Berlin an den Senat von Berlin erfolgt gemäß Artikel 45 Abs. 1 Satz 4 Verfassung von Berlin. Dieses von den Abgeordneten beschlossene Verfahren ist für den Senat von Berlin bindend. Die Beantwortung soll mit den in dieser Zeit zu ermittelnden Erkenntnissen erfolgen (§ 31 Abs. 3 Halbs. 1 Gemeinsame Geschäftsordnung für die Berliner Verwaltung, Besonderer Teil). Berlin, den 27.08.2018 In Vertretung Christian R i c k e r t s ......................................................... Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe