Drucksache 18 / 16 058 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Peter Trapp (CDU) vom 17. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. August 2018) zum Thema: Maßnahmen aufgrund von Eintragungen im Fahreignungsregister und Antwort vom 04. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Sep. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Peter Trapp (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16058 vom 17.08.2018 über Maßnahmen aufgrund von Eintragungen im Fahreignungsregister Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das Landesamt für Bürgerund Ordnungsangelegenheiten (LABO) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Die Antworten zu den Fragen 1, 2, 4, 5, 6 und 7 wurden vom LABO übermittelt. Frage 1: Wie viele Inhaber von Fahrerlaubnissen gab es jeweils in den Jahren 2014 bis 2018 (erbitte nach Jahren gesonderte Darstellung)? Antwort zu 1: Jahr Fahrerlaubnisinhaber 2014 2.541.615 2015 2.630.416 2016 2.663.414 2017 2.681.198 2018 2.719.868 Frage 2: Wie viele Fahrerlaubnisse wurden seit dem 01.01.2014 bis zum 31.07.2018 a.) zum ersten Mal und b.) nach vorherigem Entzug oder Verzicht neu erteilt (erbitte nach Jahren gesonderte Darstellung)? 2 Antwort zu 2: a) Jahr Ersterteilung Anzahl 01.01.2014 – 31.12.2014 30.546 01.01.2015 – 31.12.2015 30.166 01.01.2016 – 31.12.2016 32.438 01.01.2017 – 31.12.2017 35.445 01.01.2018 – 31.07.2018 21.389 Summe: 149.984 b) Jahr Neuerteilung Anzahl 01.01.2014 – 31.12.2014 3.372 01.01.2015 – 31.12.2015 2.869 01.01.2016 – 31.12.2016 2.780 01.01.2017 – 31.12.2017 2.904 01.01.2018 – 31.07.2018 1.538 Summe: 13.463 Frage 3: Wie viele Inhaber einer Fahrerlaubnis sind gemäß § 4 Absatz 4 Straßenverkehrsgesetz (StVG) in Berlin seit dem 01.05.2014 bis zum 31.07.2018 aufgrund eines Punktestandes von einem bis zu drei Punkten im Fahreignungsregister gespeichert worden (erbitte nach Jahren gesonderte Darstellung)? Antwort zu 3: Diese Information liegt dem Senat nicht vor, da die Speicherung ausschließlich im Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erfolgt und die abrufbaren Statistiken des KBA (https://www.kba.de/DE/Statistik/Kraftfahrer/kraftfahrer_node.html) diese Auswertung nicht enthalten. Frage 4: Wie viele Inhaber einer Fahrerlaubnis sind gemäß § 4 Absatz 5 S. 1 Ziffer 1 StVG in Berlin seit dem 01.05.2014 bis zum 31.07.2018 aufgrund eines Punktestandes von vier bis zu fünf Punkten im Fahreignungsregister schriftlich ermahnt worden (erbitte nach Jahren gesonderte Darstellung)? 3 Antwort zu 4: Ermahnung (§ 4(5) Satz 1 Nr.1 StVG): Jahr Ermahnung Anzahl 01.05.2014 – 31.12.2014 5.066 01.01.2015 – 31.12.2015 4.978 01.01.2016 – 31.12.2016 6.300 01.01.2017 – 31.12.2017 5.205 01.01.2018 – 31.07.2018 2.391 Summe: 23.940 Frage 5: Wie viele Inhaber einer Fahrerlaubnis sind gemäß § 4 Absatz 5 S. 1 Ziffer 2 StVG in Berlin seit dem 01.05.2014 bis zum 31.07.2018 aufgrund eines Punktestandes von sechs bis zu sieben Punkten im Fahreignungsregister schriftlich verwarnt worden (erbitte nach Jahren gesonderte Darstellung)? Antwort zu 5: Verwarnung (§ 4(5) Satz 1 Nr.2 StVG): Jahr Verwarnung Anzahl 01.05.2014 – 31.12.2014 1.225 01.01.2015 – 31.12.2015 1.315 01.01.2016 – 31.12.2016 945 01.01.2017 – 31.12.2017 849 01.01.2018 – 31.07.2018 408 Summe: 4.742 Frage 6: Wie vielen Inhabern einer Fahrerlaubnis ist gemäß § 4 Absatz 5 S. 1 Ziffer 3 StVG in Berlin seit dem 01.05.2014 bis zum 31.07.2018 aufgrund eines Punktestandes von acht und mehr Punkten im Fahreignungsregister die Fahrerlaubnis entzogen worden (erbitte nach Jahren gesonderte Darstellung)? Antwort zu 6: Jahr Entzug unanfechtbar Anzahl 01.05.2014 – 31.12.2014 14 01.01.2015 – 31.12.2015 63 01.01.2016 – 31.12.2016 62 01.01.2017 – 31.12.2017 113 01.01.2018 – 31.07.2018 73 Summe: 325 4 Frage 7: In welcher Höhe flossen jeweils welchem übergeordneten Haushalt und welchem konkreten Titel Einnahmen aufgrund der unter Ziffer 3 bis 6 abgefragten Maßnahmen zu (erbitte jeweils gesonderte Darstellung)? Antwort zu 7: Gebühren zu den abgefragten Sachverhalten werden im Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten bei Kapitel 0573 -Kraftfahrzeugwesen-, Titel 11153 Gebühren nach Bundesrecht, Unterkonto 123 nachgewiesen. Neben den abgefragten werden hier weitere Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr sowie Gebühren für Amtshandlungen im entgeltlichen und im geschäftsmäßigen Personen- und Güterverkehr mit Kraftfahrzeugen vereinnahmt. In der folgenden Übersicht sind die Einnahmen bei Unterkonto 123 aus Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr insgesamt aufgeführt. Eine gesonderte Darstellung nach den einzelnen abgefragten Sachverhalten ist nicht möglich. Jahr/Zeitraum Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr 01.05.2014 – 31.12.2014 367.097,29 € 01.01.2015 – 31.12.2015 418.397,69 € 01.01.2016 – 31.12.2016 405.079,39 € 01.01.2017 – 31.12.2017 358.754,04 € 01.01.2018 – 31.07.2018 210.516,27 € Berlin, den 04.09.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz