Drucksache 18 / 16 060 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Emine Demirbüken-Wegner (CDU) vom 20. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. August 2018) zum Thema: Wie erfolgreich ist die Familienpolitik des Senats – Teil 2 Familienzentren und Antwort vom 04. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Sep. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Emine Demirbüken-Wegner (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16060 vom 20. August 2018 über Wie erfolgreich ist die Familienpolitik des Senats – Teil 2 Familienzentren ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Modelle von Familienzentren gibt es und welche davon konnten sich aus welchen Gründen erfolgreich im Land Berlin etablieren? Welche dieser Modelle werden vom Senat bevorzugt gefördert, weil diese besondere Potenziale bergen? 2. Wie sieht die Verteilung dieser Familienzentren-Modelle bezogen auf die Berliner Bezirke aus? (Bitte in einer Übersicht gegliedert nach Bezirken darstellen.) Zu 1. und 2.: Im Jahr 2005 beschrieb das Deutsche Jugendinstitut Einrichtungen, die Kinderbetreuungsangebote mit weiteren (Bildungs- und Beratungs-) Angeboten für Familien und Kinder verbinden, als „neue Generation kinder- und familienfördernder Institutionen “ (http://www.dji.de/fileadmin/user_upload/bibs/411_Grundlagenbericht_Eltern- Kind-Zentren.pdf). Der Senat fördert vor dem Hintergrund einer bundesweiten erfolgreichen Entwicklung der Praxis in diesem Sinne im Rahmen des Landesprogramms Berliner Familienzentren seit 2012 solche an Kitas (in den zwei Ausprägungen Familienzentrum in einer Kindertageseinrichtung, Familienzentrum in Kooperation mit einer oder mehreren Kindertageseinrichtungen). Familienzentren an Kitas haben mittelbar aufsuchenden Charakter, da sie sich an einem positiv besetzten Alltagsort von Familien befinden. Daneben werden noch einzelne, sehr unterschiedliche, gesamtstädtisch wirkende Einrichtungen wie das Regenbogenfamilienzentrum oder das Väterzentrum gefördert . Die 42 Familienzentren des Landesprogramms verteilen sich folgendermaßen auf die Bezirke: - 2 - Bezirk Anzahl Mitte 4 Friedrichshain-Kreuzberg 3 Pankow 4 Charlottenburg-Wilmersdorf 3 Spandau 3 Steglitz-Zehlendorf 3 Tempelhof-Schöneberg 4 Neukölln 4 Treptow-Köpenick 3 Marzahn-Hellersdorf 4 Lichtenberg 4 Reinickendorf 3 Eine Darstellung der Verteilung von Einrichtungen, die sich selbst als Familienzentren verstehen und auch in diesem Zusammenhang aufgeführt werden wollen, ist auf der Internetseite der Servicestelle Berliner Familienzentren zu finden: https://www.berliner-familienzentren.de/standortkarte/. 3. Wie konnte in den letzten Jahren die Vernetzung der Familienzentren mit dem Sozialraum gefördert werden? Auf welche sozialräumlichen Vernetzungsstrukturen haben dabei Senat und Bezirke besonderen Wert gelegt, um die Berliner Familienpolitik inhaltlich voran zu bringen? 4. Welche Probleme erschweren die erfolgreiche Etablierung von Familienzentren im Sozialraum sowie deren inhaltlichen und organisatorischen Ablauf in der alltäglichen Arbeit? Was tut der Senat, um die Familienzentren konkret in ihrer Arbeit zu unterstützen (Räume, Mieten, Ausstattung, Personal, Weiterbildung)? 5. Was hat der Senat bisher getan, um die Familienzentren in ihrer Profilbildung in Bezug auf die Vielfalt der Nutzerinnen-und Nutzergruppen gezielt zu stärken? Welche Zielvorstellungen will der Senat hierzu kurz- und langfristig umsetzen? Welche Aufgaben sollen dabei die Jugendämter übernehmen? Zu 3. bis 5.: Die Familienzentren des Landesprogramms werden engmaschig von der Servicestelle Berliner Familienzentren begleitet. In den Antragsunterlagen und Verwendungsnachweisen werden Vernetzungsaktivitäten differenziert nach Art der Partner sowie Quantität und Qualität betrachtet. Das konkret anzustrebende Netzwerk hängt von den sozialräumlichen Gegebenheiten ab. Auch bei der Netzwerkbildung geht es um die spezifische Lebenswelt und die besonderen Interessen der Zielgruppen. Servicestelle und Familienzentren arbeiten gemeinsam an der fachlichen Weiterentwicklung einschließlich adäquater Profilbildung. Eine besonders intensive Zusammenarbeit der Familienzentren gibt es selbstverständlich mit den Jugendämtern und Kindertageseinrichtungen sowie mit Beratungsstellen . Aber auch mit Jobcentern, der Polizei oder Akteuren aus dem Bereich Hilfen zur Erziehung, dem Bereich der Frühen Hilfen und vielen anderen Partnern sind Kooperationsbeziehungen vorhanden. Das Erreichen der Familien im Sozialraum in all ihrer Vielfalt ist wesentliches Ziel der Familienzentren, das unter anderem durch die Vernetzung verfolgt wird. Insbesonde- - 3 - re im Rahmen der zusätzlichen Projekte für Familien mit Fluchterfahrung haben die Familienzentren sehr an Kompetenz im Umgang mit Vielfalt gewonnen. Personal und Ausstattung der Familienzentren werden über die Zuwendung (Festbetrag 72.000 Euro im Jahr 2018) finanziert, Räume sind der Eigenanteil des Trägers. Neben umfänglicher Beratung zu allen Aspekten der Arbeit eines Familienzentrums führt die Servicestelle Workshops durch und bahnt auch für – insbesondere neu entstandene – Familienzentren Kontakte an. Darüber hinaus bietet das Sozialpädagogische Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg gezielte Veranstaltungen für Mitarbeitende von Familienzentren an und die Jugendämter stehen mit den Familienzentren hinsichtlich ihrer Einbettung in das jeweilige Bezirkskonzept zur Familienförderung im Dialog. 6. Welche Gründe hatte der Senat, warum er in seiner Antwort 18/13699 vom 20. März 2018 nicht konkret auf die Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus der Evaluation der Berliner Familienzentren (Frage 9) aus dem Jahr 2015 eingegangen ist? 7. Kann nunmehr davon ausgegangen werden, dass alle Handlungsempfehlungen realisiert worden sind? Wenn ja, warum gibt es darüber keinen Bericht an das Abgeordnetenhaus? Wenn nein, welche Handlungsempfehlungen sind noch offen? 8. Wie steht es in diesem Zusammenhang mit der Entwicklung - eines gemeinsamen Qualitätshandbuchs sowie - eines Gütesiegels für die Familienzentren? 9. Konnten sich seit der Veröffentlichung der Evaluation der Berliner Familienzentren die Bezirke auf einheitliche Mindeststandards und Qualitätsmerkmale zur Profilbildung und Qualitätssicherung von Familienzentren einigen? Wenn ja, wie werden diese beschrieben? Wenn nein, warum liegen diese Kennziffern immer noch nicht vor? 10. Wie will der Senat künftig die Qualitätsentwicklung und Profilbildung der Familienzentren stärker unterstützen? Worin sieht er vor allem für die nächsten Jahre die dringendsten Aufgaben und Verpflichtungen in Bezug auf die Fort- und Weiterentwicklung der Berliner Familienzentren unter den Stichworten: wachsende Stadt, Migration, soziale Diversität und Partizipation? Zu 6. bis 10.: Bei der Programmsteuerung und -entwicklung werden vielfältige Aspekte berücksichtigt . Es fließen wissenschaftliche Erkenntnisse und solche aus der Fachpraxis ein; nicht nur aus Berlin, sondern bundesweit. Gesellschaftliche Entwicklungen und politische Abwägungen spielen eine Rolle. Angesichts notwendigerweise stets begrenzter Ressourcen werden sämtliche Optionen für das Landesprogramm Berliner Familienzentren, insbesondere die Handlungsempfehlungen der Evaluation aus dem Jahr 2015, immer wieder auf ihre Umsetzbarkeit und Priorität in der jeweils aktuellen Situation geprüft. Im Rahmen des Beteiligungsprozesses zum Familienfördergesetz werden sich weitere bei der Entwicklung des Landesprogramms Berliner Familienzentren einzubeziehende Gesichtspunkte zeigen. Vorerst haben die Facette der Vielfalt des Landesprogramms und die eigenständige fachliche Entscheidung der Fachkräfte vor Ort den Vorzug gegenüber der detaillierten Festschreibung von einheitlichen Standards. Damit die gewollte Eigenständigkeit nicht zur Überforderung führt, unterstützt die Servicestelle individuell bei der Kon- - 4 - zept- und Programmentwicklung der Familienzentren. Die Unterstützungsinstrumente werden kontinuierlich überarbeitet. Generelle Abstimmungs- und Rollenprobleme, die durch die Evaluation offenbar wurden, sind in die Planung von Workshops und Fachtagen eingeflossen und wurden dort thematisiert. Seit dem Evaluationsbericht ist der Festbetrag der Zuwendung an die Familienzentren von 54.000 Euro auf 72.000 Euro gestiegen, um insbesondere einer besseren Personalausstattung Rechnung tragen zu können. Nach einer Konzentration auf sozial belastete Stadtquartiere beim Ausbau des Landesprogramms in den Jahren 2014 und 2016, wurde im Jahr 2018 die Frage der vorhandenen Infrastruktur höher gewichtet, sodass ein Schluss anderweitiger Versorgungslücken möglich wurde. Der weitere Ausbau der Familienzentren als alle Familien in ihrer Vielfalt unterstützende Infrastruktur ist Anliegen des Senats. Die erfolgreiche Arbeit wird fortgesetzt. Berlin, den 04. September 2018 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie