Drucksache 18 / 16 066 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katalin Gennburg (LINKE) vom 20. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. August 2018) zum Thema: „Battlestress im Rosenbeet“?! Perspektiven für Berlins Kleingärten und Antwort vom 04. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Sep. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Frau Abgeordnete Katalin Gennburg (Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16066 vom 20. August 2018 über „Battlestress im Rosenbeet“?! Perspektiven für Berlins Kleingärten Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: In der Antwort auf die Anfrage 18/13973 legt der Senat dar, dass ab dem III. Quartal 2018 der Arbeitsentwurf für den Kleingartenentwicklungsplan (KEP) mit der Zivilgesellschaft und weiteren Akteuren abgestimmt werden soll. 1a. Welche Akteure der Zivilgesellschaft sind in diesen Prozess eingebunden? 1b. Wer fügt nach welchen Maßstäben die erhaltenen Eingaben zusammen? Antwort zu 1 a und b: Neben den Kleingartenverbänden wird der Entwurf des Kleingartenentwicklungsplans (KEP) mit der Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz, der Stiftung Naturschutz und Akteuren des Netzwerkes Urban Gardening diskutiert werden. Die Ergebnisse dieser Gespräche werden in die weitere Bearbeitung des KEP mit einbezogen. Frage 2: Welches sind die Ergebnisse der in der Antwort 18/13973 für Juni 2018 angekündigten Veranstaltung und wer hat daran teilgenommen? Antwort zu 2: Da die Gespräche mit den Bezirksverbänden der Kleingärtner erst Anfang Juli abgeschlossen werden konnten, ist die Veranstaltung auf den Herbst verschoben worden. Frage 3: Wie viele Kleingartenanlagen im Land Berlin, mit wie vielen Parzellen, sollen nach derzeitigem Stand in Kategorien mit niedrigerem Schutzstatus fallen? (Bitte einzeln auflisten) 2 Frage 4: Für welche Kleingartenanlagen, deren Schutzfrist ausläuft, ist eine Verlängerung der Schutzfrist bzw. deren Überführung in einen höheren Schutzstatus beabsichtigt? (Bitte einzeln auflisten) Frage 5: Welche Veränderungen ergeben sich bei den in 3. und 4. abgefragten Daten zum KEP von 2004? (Bitte tabellarisch darstellen) Antwort zu 3 bis zu 5: Die Zuordnung der Kleingartenanlagen zu einzelnen Kategorien ist derzeit noch in Bearbeitung. Auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/15053 wird verwiesen. Sie kann auch nur im Zusammenhang mit der Erstellung des Stadtentwicklungsplan Wohnen (StEP Wohnen) der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen erfolgen. Frage 6: Wie beabsichtigt der Senat die verkehrlichen Erschließungen von Neu- und Ersatzausweisungen von Kleingartenanlagen zu handhaben? Mit welchen Mitteln soll zusätzlicher MIV verhindert werden, bzw. die gartengebundenen Mobilitätsbedürfnisse von Berliner*innen ohne eigenen PKW erfüllt werden? Antwort zu 6: Ersatzflächen sollen möglichst in räumlicher Nähe zu den zu räumenden Kleingartenflächen liegen und an den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) angebunden sein. Frage 7: Wann und in welcher Form werden die Kleingärtner*innen in die Entwicklung des StEP Wohnen einbezogen? Antwort zu 7: Da der Landesverband Berlin der Gartenfreunde e.V. Mitglied der Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz (BLN) ist, werden die Interessen der Kleingärtnerinnen und Kleingärtner im Begleitkreis des StEP Wohnen durch die BLN wahrgenommen. Darüber hinaus erfolgt bei der Erarbeitung des StEP Wohnen 2030 eine enge Zusammenarbeit mit der Steuerungsgruppe Kleingartenentwicklungsplan, in der der Landesverband Berlin der Gartenfreunde e.V. mitarbeitet. Frage 8: Teilt der Senat noch immer folgende Aussagen aus dem KEP von 2004? Falls nein oder teilweise: bitte ausführen und begründen. a. Die “Parzelle” ist für sozialschwache Familien oft das einzig mögliche Urlaubsziel. b. Die sozialpolitische Bedeutung der Kleingärtnervereine [...] darf dabei nicht unterschätzt werden. In ihnen wird das menschliche und gesellschaftliche Miteinander unterschiedlicher sozialer Schichten mit gemeinsamen Interessen entwickelt und gepflegt. 3 Antwort zu 8 a und b: Ja, der Senat teilt diese Auffassung noch. Frage 9: Wie beurteilt der Senat Forderungen nach einer Ausweitung und Neuausweisung von Kleingartenanlagen grundsätzlich und welche konkreten Flächen kämen dafür infrage? Antwort zu 9: Ob eine Ausweitung oder Neuausweisung von Kleingartenanlagen erforderlich ist und welche Flächen dafür in Frage kämen, wird im Rahmen der Erarbeitung des Kleingartenentwicklungsplanes vor dem Hintergrund der Erarbeitung des StEP Wohnen ermittelt. Frage 10: Welche Erfahrungen hat der Senat bisher bei der Verhandlung die Übernahme von Kleingartenflächen von der BIMA betreffend machen können bzw. lässt sich feststellen, ob die Bundesregierung bislang am Erhalt von Kleingärten im Land Berlin mitgewirkt hat oder nicht? Antwort zu 10: Die für das Kleingartenwesen zuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat bisher keine Verhandlungen mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) zur Übernahme von Kleingartenflächen geführt. Inwieweit die Bundesregierung bislang am Erhalt von Kleingärten im Land Berlin mitgewirkt hat, ist der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz nicht bekannt. Frage 11: Welche Möglichkeiten sieht der Senat Vorkaufsrechte auszuüben, wenn privater Grundbesitz, auf dem sich Kleingartenanlagen befinden, veräußert werden soll? Antwort zu 11: Im Land Berlin soll das Vorkaufsrecht grundsätzlich aktiver wahrgenommen werden. Die Ausübung des Vorkaufsrechtes ist im Einzelfall zu prüfen und von den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln sowie den Preisvorstellungen des privaten Eigentümers abhängig. Berlin, den 04.09.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz